Hallo,hab meine Wohnung gekündigt und da kam jemand (vom Vermieter jemand) um sich die Wohnung anzusehen.Ich hatte gefargt was denn nun mit den Tapeten ist und ob ich sie abreißen soll oder nicht.Als der jenige raus kam hieß sie sollen dran bleiben.Dann rief ich da an ob es nun dabei bleibt oder nicht.Jetzt wollen die den Hausmeister rausschicken dann soll der sagen was gemacht werden soll.Im Mietvertrag steht drin :" Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben."
Ich hab gelesen das sowas unwirksam ist unabhängig davon ob es im Mietvertrag steht oder nicht.Ich hab das Gefühl das der Vermieter meine Kaution behalten will und nach Gründen sucht dafür.Weil mir wurde gesagt wenn ich das nicht mache dann behalten sie die Kaution ein und renovieren davon die Wohnung.Gibt man die Wohnung nicht Besenrein ab?Hier im selben Haus wurden auch schon Wohnungen unrenoviert abgegeben.Was soll ich jetzt machen?Doch alles renovieren noch mal?
Wohnung bei Auszug noch renovieren???
Fragen zur Miete?
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Weiss keiner mehr darüber?
--- editiert vom Admin
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Ich meinte ob jemand weiss ob ich renovieren muss bei Auszug oder nicht.
--- editiert vom Admin
Was sagt denn dein MV dazu?
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
--- editiert vom Admin
Hallo,also seit 2002 wohne ich dort in der Wohnung.Ich hab die Wohnung unrenoviert übernommen.In der Zeit wo ich dort wohne hab ich tapeziert und gestrichen.Das steht drin bei Schönheitsreparaturen:
1..Der Mieter ist verpflichtet,auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren,anstreichen von Wänden und Decken,das streichen der Fußböden und treppenstufen,Heizkörper einschließlich Heizrohre,der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen,der Innenseiten der Balkone)in den Mieträumen ,wenn erforderlich mindestens aber in nahestehender Zeitfolge fachgerecht auszuführen.Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine öffentlich geförderte Wohnung ,so sind die Innenseiten der Balkone von der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ausgenommen.
Die Zeitfolge beträgt bei Küchen,Baderäumen und Duschen alle 3Jahre ,in Wohn-Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5Jahre,in anderen Nebenräumen(z.b. Keller,Balkone etc.)alle 7Jahre.Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt wurden,von diesem Zeitpunkt ab.Bezüglich der Schönheitsreparaturen hinsichtlich Fußböden einschließlich Leisten,Heizkörpern und Heizrohren,Innentüren,FensternAußentüren von Innen,beträgt die Frist 7Jahre.
2..Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhälnisses verpflichtet,Schönheitsreparaturen durchzuführen,wenn die Frist nach Ziff 1 seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind ."Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben"Weißt der Mieter jedoch nach,das die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.g.Fristen -zurück-gerechnet vom Zeitpunktder Beendigung des Mietverhältnisses-durchgeführt worden sind,und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand so muss er zeitanteilig den Betrag an den Vermieter zahlen ,der aufzuwenden wäre ,wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde;dasselbe gilt,wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht volleendet sind.Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma.Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden,sofern er zum Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt.
3..Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen,das die alten Tapeten entfernt werden.
So jetzt hab ich alles hier reingeschrieben was da drin steht über die Schönheitsreparaturen.Mehr staht da nicht von drin.Auf die Idee nachzufragen was mit den Tapeten ist, bin ich deswegen gekommen weil das alles so im Mietvetrag steht.
--- editiert vom Admin
Was meinst du denn jetzt?Ganz normale Tapete an den Wänden und gestrichen in gelb.
Je nachdem wie stark das gelb ist, ist es Sachbeschädigung - dezentes gelb ginge wahrscheinlich durch. Sachbeschädigung muss unabhängig von sonstigen Regelungen beseitigt werden.
Ergo: riecht stark nach einmal malern.
Ich halte diese Klauseln über Schönheitsreparaturen für unwirksam.
Sprich: Besenrein übergeben.
Selbst die gelben Wände brauchen nicht übergestrichen zu werden.
Selbst die gelben Wände brauchen nicht übergestrichen zu werden.
Und wenns gelber, als Kartoffelsalat ohne Majo, ist?
gelbe Kartoffeln sind kein Problem, bei gelber Mayo tippe ich auf holl. Farbe.
Gemüse schon geerntet?
Es ist ein ganz normales helles Gelb.
--- editiert vom Admin
Gemüse schon geerntet?
Teilweise, nach Verzehr eben.
Zuchini sind sogar wild gewachsen, keine Ahnung wo die herkommen, sind auch so langsam reif.
Heute war der Vermieter bei mir und sagte mir das ich alles so lassen soll.Ich hab gefragt ob eine eventuelle neu Renovierung mit der Kaution abgerechnet werden würde.Es hieße nein die Kaution würde nur mit der Endabrechnung abgerechnet werden.Ich hab 650Euro bezahlt füe die Kaution.Bin mal gespannt wie lange es dauert mit so ner Endabrechnung.
--- editiert vom Admin
Ja bis nächstes Jahr wirds dauern.Aber der Vermieter kann die kaution ja 6Monate zurück halten.Aber kann der das auch länger zurück halten als ein halbes Jahr?
Ja, betragsmäßig im Rahmen der zu erwartenden Nachzahlung.
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