Wohnung bei Mietbeginn nicht fertig

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
puma_paul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung bei Mietbeginn nicht fertig

Hallo Zusammen,
am 02.01.12 habe ich mit meiner Freundin einen neuen Mietvertrag mit Mietbeginn 15.02.12 unterschrieben.
Am Tag des Umzugs sollte mit der Hausverwaltung die Wohnungsübergabe vollzogen werden, dabei mussten wir jedoch feststellen, dass in der gesamten Wohnung Heizkörper entfernt wurden und das Badezimmer bis auf die Grundmauern rausgerissen wurde. ( 3 Tage vorher teilte mir der Vermieter noch mit, dass alles fertig wäre, bis auf die Armaturen. Bei der Besichtigung (3 Monate vorher) wurde mir erklärt, dass die Wohnung bis zum Einzugstermin fertig sei. Nach Anruf beim Wohnungsbesitzer, der die Umbauarbeiten selbst beaufsichtigen wollte, sicherte er uns für die Zeit der Bauarbeiten ein Hotelzimmer zu, in dem wir jetzt seit 4 Wochen wohnen. Unsere Möbel durften wir in der Wohnung mit Planen abgedeckt unterstellen.
Die erste Miete haben wir bereits bei Vertragsunterschrift zahlen müssen. Ab Morgen, dem 13.03.12 können wir laut Wohnungsbesitzer in die Wohnung obwohl noch einige Arbeiten wie z.B. neues Badezimmerfenster, Duschkabine, Fliesen an einer Wand fehlen.
Meine Frage nun: Kann ich die Mietzahlung für einen Monat jetzt aussetzten oder ist das bezahlen des Hotelzimmers als Ausgleich anzusehen?
Kann ich für die Zeit eine Mietminderung fordern? Immerhin mussten wir ja 2x am Tag Essen gehen und konnten unsere Wäsche nur im teueren Waschsalon waschen.
Und noch eine Frage:
Die Hausverwaltung konnte uns erst am 14.03.12 einen Termin zur Wohnungsübergabe zusichern, der Vermieter möchte aber, wie oben schon erwähnt, dass wir am 13.03.12 aus dem Hotel in die Wohnung ziehen. Kann ich das so machen oder sollte ich auf einen Übergabetermin am 13.03.12 bestehen

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

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18 Antworten
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#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Meine Frage nun: Kann ich die Mietzahlung für einen Monat jetzt aussetzten oder ist das bezahlen des Hotelzimmers als Ausgleich anzusehen?


Das Hotelzimmer entschädigt bereit die Miete.

quote:
Kann ich für die Zeit eine Mietminderung fordern? Immerhin mussten wir ja 2x am Tag Essen gehen und konnten unsere Wäsche nur im teueren Waschsalon waschen.


keine Mietminderung, sondern Kostenerstattung. Nur die Mehrkosten können erstattet werden.

quote:
Kann ich das so machen oder sollte ich auf einen Übergabetermin am 13.03.12 bestehen


14.03. ist sicherer, es geht ja nur um 1 Tag.
Aber es ist Sache zwischen Vermieter und Verwalter. Die HV soll bei Vm nachfragen und Dir dann den Termin mitteilen.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Hotelzimmer entschädigt bereit die Miete. <hr size=1 noshade>


Das ist falsch. Da die Wohnung vollständig nicht genutzt werden kann, kann auch rückwirkend die Miete zu 100% gemindert werden, § 536 BGB .

Daneben, parallel bestehen Schadensersatzansprüche nach § 536a BGB . Der Vm. haftet ohne Verschulden.

Das sind die Hotel- und alle weiteren Kosten, die dadurch verursacht werden, dass die Wohnung nicht genutzt werden kann.

Das ist im angemessenen Rahmen essen gehen, waschen etc., Ersparnisse müsste man gegerechnen, in dem Zusammenhang auch die ersparte/geminderte Miete. Quittungen müssen gesammelt und zum Nachweis vorgelegt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist falsch. Da die Wohnung vollständig nicht genutzt werden kann, kann auch rückwirkend die Miete zu 100% gemindert werden, § 536 BGB . <hr size=1 noshade>


Wenn die Miete 100% gemindert wird, dann entweder bleibt der Mieter solange in seiner vorigen Wohnung und zahlt dort die Miete; oder zahlt er die Hotelkosten selbst, die Mehrkosten von
Vm zurückverlangen.

TE schrieb dass das Hotel bezahlt ist. Wohl von dem Vermieter, sodass Mietminderung nicht mehr zusteht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>TE schrieb dass das Hotel bezahlt ist. Wohl von dem Vermieter, sodass Mietminderung nicht mehr zusteht. <hr size=1 noshade>


gesetze scheren dich nicht, wie erklärst du denn dann das:

§ 536 BGB

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit .

Man gewinnt den Eindruck, du willst hier ganz bewusst Mietern Schaden zufügen, die nach Rat fragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit .

Anspruch des Mieters auf Mietminderung bei Einzug-Verzug habe ich
nicht verneint.
Aber da der Vermieter für die Hotelkosten bereits aufgekommen
ist, ist die Mietminderungsanspruch hinfällig.

quote:
Man gewinnt den Eindruck, du willst hier ganz bewusst Mietern Schaden zufügen, die nach Rat fragen.

Im Gegenteil. Du, Du scheinst den Mieter zur Übervorteilung von
Vermietern mit doppelte Schadenersatzforderungen beibringen zu wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Aber da der Vermieter für die Hotelkosten bereits aufgekommen
ist, ist die Mietminderungsanspruch hinfällig.


Das 'Wohnen' in einem Hotel ist sicher nicht mit einem Wohnen in einer Wohnung zu vergleichen, daher minderwertig.

Für Unterstellkosten der Möbel hat der Vm ebenfalls zu zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber da der Vermieter für die Hotelkosten bereits aufgekommen
ist, ist die Mietminderungsanspruch hinfällig. <hr size=1 noshade>


Wieso? Hat der Vm. ein Hotelzimmer vermietet?

Du verwechselst Minderung und Schadensersatz, aber Gesetze kümmern dich nicht, das ist offensichtlich.

Im Rahmen des Schers., §§ 536a , 280 BGB sind auch ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen. Das ist - zum Vorteil des M - aber etwas völlig anderes als deine perfiden Ratschläge.

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Du verwechselst Minderung und Schadensersatz,


Unterm Strich kommt dasselbe Ergebnis raus.
Der Mieter hat konkret gefragt, ob durch die Zahlung der Hotelkosten durch den Vermieter noch Mietminderungsanspruch besteht ?
Wenn die Kosten von Vermieter übernommen worden sind, ist Mietminderungsnspruch damit abgegolten.

Vorteil und Nachteile sind zu berücksichtigen: Richtig:
Im Hotel wird man von Zimmerservice königlich bedient. Sogar um die (Wohnungs-)/ Zimmerbelüftung brauch der Gast nicht zu kümmern.
Jeden Abend bekommt der Gast auch noch Pralinen auf dem Kopfkissen, ..... Das Mini-Bar, kostenlose Tee-/Kaffee, Seifen bade Tücher, Bademantel, Hausschuhe... täglich frisch, Strom- Wasser- Müllkosten ... inklusiv ....schöne Musik, Aufweckservice....
ah, was in der Wohnung alles doch extra Mühe und Geld kostet.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
quote:Du verwechselst Minderung und Schadensersatz,

Unterm Strich kommt dasselbe Ergebnis raus.


Ich weiss nicht, ist das Boshaftigkeit oder etwas anderes.

quote:
Wenn die Kosten von Vermieter übernommen worden sind, ist Mietminderungsnspruch damit abgegolten.


Das ist völliger Unsinn, dann müsste die Miete gezahlt werden. Ist das dein Ernst?

TE kann im Hotel wohnen, die Kosten muss der Vm. tragen. TE muss die Miete nicht zahlen, so lange er die Wohnung nicht nutzen kann.

Da die Hotelkosten weit höher als die Miete sind, bleibt TE ein Schaden, auch wenn die ersparte Miete gegengerechnet wird.

Die Hotelkosten kann er nicht geltend machen, wenn Vm. die schon direkt zahlt. Wohl aber den weiteren Schaden, der ihm durch die nicht nutzbare Wohnung entsteht.

Ich finde das nicht gut, dass du mit Gewalt den Leuten 100e EUR Schaden produzieren willst.

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#10
 Von 
puma_paul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Um keine Missverständnisse Aufkommen zu lassen: Der Vermieter hat das Hotel bezahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Um keine Missverständnisse Aufkommen zu lassen: Der Vermieter hat das Hotel bezahlt.
<hr size=1 noshade>



Ja, das ist schon klar.

Miete musst du trotzdem keine bezahlen, § 536 BGB .

Das Hotel hebt den Mangel der Wohnung nicht auf.

Bezahlte Miete kannst du rückwirkend zurückfordern oder künftig verrechnen, VIII ZR 274/02 , im Klartext:

BGH: Rückwirkende Mietminderung nach neuem Mietrecht zulässig

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M100-BGH--R%FCckwirkende-Mietminderung-nach-neuem-Mietrecht-zul%E4ssig.php

Erst ab Einzug/Fertigstellung/Bewohnbarkeit musst du Miete zahlen.

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Das Hotel hebt den Mangel der Wohnung nicht auf.



Nein, aber es geht hier nicht um Mangel, sondern der Mieter fragt nach der Kostentragung, Zahlung.
Kosten, die den durch Mangel entstandenen Nachteil ersetzen.

Wäre die Wohnung nicht mangelhaft, hätte der Mieter die Miete
zahlen müssen.
Nun wohnt er anstatt in Wohnung, im Hotel. Da hätte er anstatt
Miete, Hotelpreis zahlen müssen.
Irgendwo muß er ja "wohnen", allerdings auch mindestens 1x dafür bezahlen.

Im Brandfall müssen die Mieter von dem Haus evaquiert werden,
sie schlafen im Hotel, die sie selbst zahlen müssen, dafür zahlen sie die Miete nicht.





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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Im Brandfall müssen die Mieter von dem Haus evaquiert werden,
sie schlafen im Hotel, die sie selbst zahlen müssen, dafür zahlen sie die Miete nicht.


Völlig daneben.

Da gibt es auch keinen Schadensersatzanspruch, das hat der Vm. - anders als hier - nicht zu vertreten.

Hier haftet der Vm. auf Schadensersatz, er muss das Hotel zahlen. Das hat er i.Ü., warum wohl, bereits getan.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Da gibt es auch keinen Schadensersatzanspruch, das hat der Vm. - anders als hier - nicht zu vertreten.


Es ist nicht die Frage der Schuld oder Nichtschuld. Das braucht
den Mieter nicht zu interessieren.
Ausschlaggebend für ihn ist die Unbewohnbarkeit des Mietraumes.
dass er im Hostel wohnen muß, ihm dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Hierfür kann er von dem Vermieter Ersatz verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dass er im Hostel wohnen muß, ihm dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Hierfür kann er von dem Vermieter Ersatz verlangen.
<hr size=1 noshade>


Vor lauter Rechthaberei schiesst du dich jetzt auch noch selbst ins Knie.

Nein, völlig falsch, die Hotelkosten sind nur erstattungsfähig, wenn ein Schadensersatzanspruch (./. Minderung) besteht. Das ist hier der Fall.

Schadensersatz setzt regelmässig Verschulden voraus, § 536a BGB , anfängliche Mängel, ist seltene Ausnahme von der Regel.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Vor lauter Rechthaberei schiesst du dich jetzt auch noch selbst ins Knie.

Das gilt für Dich.

Ich rede von zusätzliche Hotel Kosten > neben der Mietzahlung:
quote:
dass er im Hostel wohnen muß, ihm dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Hierfür kann er von dem Vermieter Ersatz verlangen.


Schluß jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ihm dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.

Welche denn ?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Schluß jetzt.

von icecycle am 13.03.2012 10:35



ROFL

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