Hallo...
...ich habe da mal eine Frage rein interessehalber.
Hat der Vermieter das Recht die Wohnung ohne Anwesenheit des Mieters zu betreten? Ohne Absprache?
Darf dieser überhaupt einen Wohnungsschlüssel haben?
Die Vermutung besteht, dass die Vermieterin gerne mal in die Wohnungen geht, wenn die Mieter nicht zuhause sind.
Darf ich einfach mein Schloss auswechseln oder brauche ich dazu die Zustimmung des Vermieters?
In unserem Mietvertrag habe ich gerade einen Paragraphen entdeckt der wie folgt lautet:
Betreten der Mieträume durch den Vermieter
1. Der Vermieter kann die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung besichtigen, sei es zur Prüfung des Zustandes, zum Ablesen von Messgeräten oder aus anderen wichtigen Gründen. In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Desweiteren habe ich einen Zusatz im Mietvertrag gefunden der lautet:
1. Da sich die Wasseruhren und die Hähne zum Wasserabstellen in dem Kellerraum befinden, ist der Vermieter berechtigt einen Wohnungsschlüssel einzubehalten, um in Gefahrensituationen, zum Ablesen und Abstellen des Wassers, den Zugang sofort ermöglichen zu können, wenn der Mieter nicht vor Ort ist.
Ich schätze mal wir haben dadurch keine Chance oder?
Wäre schön, wenn wir dazu eine Auskunft bekommen würden.
Mfg chicca84
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-- Editiert chicca84 am 07.04.2013 21:28
Wohnung betreten ohne Mieter?
7. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2013 | 21:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung betreten ohne Mieter?
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#1
Antwort vom 7. April 2013 | 22:08
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Naja,
warum muss den der Vermieter in die Wohnung, wenn die Hähne im Keller sind ??
Ihr könnt natürlich das Schloss austauschen und bei Auszug wieder das alte einsetzen. Der Vermieter hat kein Recht dazu, einen Schlüssel einzubehalten.
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#2
Antwort vom 7. April 2013 | 22:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hab ich mich dabei auch gefragt. Ich wollte eben nur wissen, wie es aussieht damit, da wir ja unterschrieben haben ... naiv wie man manchmal ist.
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#3
Antwort vom 7. April 2013 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:
Hat der Vermieter das Recht die Wohnung ohne Anwesenheit des Mieters zu betreten? Ohne Absprache?
Ja, wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt. Ansonsten können empfindlichen zivil- und strafrechtliche Folgen eintreten.
quote:
Darf dieser überhaupt einen Wohnungsschlüssel haben?
Wenn der Mieter ihm den freiwillig gibt ...
Ansonsten besteht keine Pflicht einen solchen zu überlassen.
quote:
Darf ich einfach mein Schloss auswechseln
Ja, aber das Alte aufheben. Das muss bei Auszug wieder eingebaut werden.
quote:
oder brauche ich dazu die Zustimmung des Vermieters?
Nein.
quote:
1. Der Vermieter kann die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung besichtigen, sei es zur Prüfung des Zustandes, zum Ablesen von Messgeräten oder aus anderen wichtigen Gründen. In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Das gibt eigentlich die geltende Rechtslage wieder.
quote:
Desweiteren habe ich einen Zusatz im Mietvertrag gefunden der lautet:
1. Da sich die Wasseruhren und die Hähne zum Wasserabstellen in dem Kellerraum befinden, ist der Vermieter berechtigt einen Wohnungsschlüssel einzubehalten, um in Gefahrensituationen, zum Ablesen und Abstellen des Wassers, den Zugang sofort ermöglichen zu können, wenn der Mieter nicht vor Ort ist.
Absurd, unlogisch, unbeachtlich.
Würde da Kellerschlüssel stehen, ok. Aber so ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 7. April 2013 | 23:38
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Ich vermute, der Keller ist nur durch die Wohnung zu betreten.
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#5
Antwort vom 8. April 2013 | 02:16
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hat der Vermieter das Recht die Wohnung ohne Anwesenheit des Mieters zu betreten? Ohne Absprache?NEIN - so groß und fett wie es da steht, das wäre Hausfriedensbruch und Straftatbestand
<hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>Darf ich einfach mein Schloss auswechseln oder brauche ich dazu die Zustimmung des Vermieters? <hr size=1 noshade>
einfach so auswechseln = JA, Zustimmung=NEIN
quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter hat kein Recht dazu, einen Schlüssel einzubehalten. <hr size=1 noshade>
dies sehe ich hier anders, weil eben vertraglich anders geregelt
Aber selbst wenn der Vermieter einen Schlüssel hat, darf er ihn nur in wirklich dringlich erforderlichen Notfällen benutzen (also z.B. Wasserrohrbruch, Brand o.Ä. und wenn dann der Mieter nicht erreichbar ist)
So ein Notfall-Schlüssel gehört dann eigentlich - auch zum Schutz des Vermieters - in einen versiegelten Umschlag.
Da die Erlaubnis zum Schlüsselbesitz nunmal unterschrieben ist, wär's wirklich das Einfachste zur eigenen Gewissensberuhigung einfach während der Mietzeit ein eigenes Schloss einzubauen. Bei Mietende wäre das dann samt eventuell dadurch entstandener Schäden (mit denen aber üblicherweise nicht zu rechnen ist) wieder zu beseitigen, das vermietereigene Schloss wieder einzubauen.
Netter Nebeneffekt: wenn sie mal unauffällig durch die Wohnung spazieren wollte "um Wasserzähler abzulesen" merkt man das ganz schnell ;-)
Da es aber tatsächlich so klingt, als ob es sich um eine Einliegerwohnung in "einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" handeln könnte, sollte man auch davon wissen > BGB § 573a erleicherte Kündigung des Vermieters
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
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