Wohnung der Mutter in der Zukunft übernehmen

3. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chatita
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung der Mutter in der Zukunft übernehmen

Liebe Mietkundige, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich lebe zur Zeit in einem Haus mit Grundstück, aber in einer mittelfristigen Zukunft würde ich gerne wieder in die Wohnung meiner Jugend zurückkehren, welche die Mietwohnung meiner Mutter ist. Natürlich hoffe ich, dass sie noch lange leben wird, aber realistischerweise ist das ja nicht ewig (sie ist jetzt 76 Jahre alt). Ich habe mich nun bei der Wohnungsbaugesellschaft erkundigt, und die meinte, ich müsste zum Zeitpunkt des Ablebens polizeilich als ersten Wohnsitz bei meiner Mutter gemeldet sein, und das würde genügen, um diese Wohnung somit nach dem Ableben übernehmen zu können.

Meine Frage wäre nun: Was passiert, wenn ich mich einfach jetzt schon polizeilich als ersten Wohnsitz bei meiner Mutter eintragen lasse, und dennoch weiterhin in meinem eigenen Haus lebe, bis die Situation konkret wird? Muss ich mich einer Strafe rechnen oder wirklichen Nachteilen? Wie kann ich mir die Wohnung meiner Mutter "sichern", damit ich diese nach ihrem Ableben übernehmen könnte?

Ich bedanke mich im voraus bei jedem, der mir da Tipps geben könnte. Vielen Dank und Gruss! Chatita

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Das Wohnungsunternehmen hat wohl § 563 Abs. 2 BGB im Auge. Da gibt es aber noch weitere Voraussetzungen:
Vor allen ist es nicht die alleinige polizeiliche Meldung, siehe Satz 1 !

Zitat:
2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Das Wohnungsunternehmen hat wohl § 563 Abs. 2 BGB im Auge.


Davon gehe ich auch aus.

Zitat (von Spezi-2):
Vor allen ist es nicht die alleinige polizeiliche Meldung, siehe Satz 1 !


Auf die polizeiliche Meldung kommt es gar nicht an.

Zitat (von Chatita):
Muss ich mich einer Strafe rechnen


Wenn Du Dich an der Anschrift Deiner Mutter anmeldest, obwohl Du dort gar nicht wohnst, dann droht Dir ein Bußgeld bis zu 1.000€ und Deiner Mutter droht ein Bußgeld bis zu 50.000€.

Wenn Du Dir darüber den Eintritt in den Mietvertrag nach § 563 Abs. 2 BGB erschleichst, dann müsste man wohl auch noch prüfen, ob Betrug vorliegt.

Als Erbe trittst Du nach § 564 BGB in den Mietvertrag ein ohne dort wohnen zu müssen. Allerdings kann dann der Vermieter ohne Begründung kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Chatita):
Meine Frage wäre nun: Was passiert, wenn ich mich einfach jetzt schon polizeilich als ersten Wohnsitz bei meiner Mutter eintragen lasse, und dennoch weiterhin in meinem eigenen Haus lebe, bis die Situation konkret wird? Muss ich mich einer Strafe rechnen oder wirklichen Nachteilen? Wie kann ich mir die Wohnung meiner Mutter "sichern", damit ich diese nach ihrem Ableben übernehmen könnte?

Nachteil ist, dass du - je nach Gemeinde - evtl. eine nicht geringe Zweitwohnsitzsteuer zahlen musst.
Ausserdem muss der Erstwohnsitz auch den Lebensmittelpunkt darstellen. Im Prinzip interessiert das erstmal niemand, ob das tatsächlich so ist oder nicht. Sobald es aber jemand interessieren sollte (z.B. die Wohnungsbaugesellschaft, die nach 30 oder 40 Jahren endlich mal die Wohnung sanieren und zu einem deutlich teureren Preis vermieten wil), könntest du mit dem Nachweis, dass du dort tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt hattest, Probleme bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chatita
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Antwortende, vielen Dank für Ihre Hilfe! Mein Dank gilt auch Spezi-2, obwohl das System es nicht zulässt, dass ich einen "Daumen hoch" vergebe, sorry, hier hängt technisch irgendwas. Jedenfalls haben Sie mir alle weitergeholfen. Mir war nicht bewusst, dass ich und sogar meine Mutter heftige finanzielle Strafen bekommen könnten, wenn ich mich bei ihr melden würde, ohne dort wirklich zu wohnen, während ich vorerst in meinem eigenen Haus bleibe. Dafür schon mal vielen Dank, das bewahrt uns vor einem Fehler! Ich verstehe es also so, dass ich zwar bei ihrem Ableben den Vertrag "erben" könnte, die Wohnungsbaugesellschaft aber ihrerseits diesen wieder innerhalb von 4 Wochen aufkündigen könnte ihrerseits. Was es also für mich unmöglich macht, schon vorher mein Haus abzustossen, denn sonst stehe ich nachher ohne Haus UND ohne Wohnung da. Und wahrscheinlich möchte die Hausverwaltung mir nicht so ohne weiteres den Vertrag überlassen, da meine Mutter noch einen alten Vertrag hat, und sie mit mir dann mehr Geld verdienen könnten, sollten sie mir gestatten, die Wohnung zu übernehmen. Danke und liebe Grüsse!

0x Hilfreiche Antwort

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