Wohnung extrem hellhörig

29. Dezember 2018 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Was kann ich als Mieter unternehmen, wenn der Lärm durch andere Mieter baulich (hier Altbau z.B. ohne Trittschalldämmung) begründet ist? Ist eine Mietminderung möglich?

 Von 
Sannibee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung extrem hellhörig

Guten Tag,
wir haben folgendes Problem: wir wohnen seit fast 10 Jahren in einer Altbauwohnung,Erdgeschoss,sechs Parteien Haus. Seit einem Jahr haben wir neue Mieter über uns und es gibt ständig Ärger wegen Lärmbelästigung der neuen Nachbarn. Allerdings ist eher die Wohnung daran schuld und die Leute nur indirek. In den Jahren zuvor ist es uns nicht wirklich aufgefallen,wie extrem hellhörig die Wohnung tatsächlich ist,da die Vormieter ( bereits zwei unterschiedliche gehabt,aber nie Probleme) nachts geschlafen und sich nicht aktiv nachts in der Wohnung bewegt haben. Nun ist aber das Problem,dass die neuen Nachbarn niemals vor 2 -3 Uhr ins Bett gehen, ständig Dinge auf dem Boden machen,wie Gegenstände rücken oder bewegen,oder auch kratzende Geräusche auf dem Laminatboden. Hinzu kommt,dass die Wohnung anscheindend keinerlei Trittschalldämmung hat. Wenn Barfuß gelaufen wird, hört man die Tritte mit einer Lautstärke von bis zu 50 db. Auch alle anderen alltäglichen Geräusche sind zu hören,wie selbst leise Unterhaltung,aber oftmals auch extrem laute in der Nacht. Seitdem die neuen Nachbarn eingezogen sind,leide ich unter extremen Schlafstörungen, da keine Nacht mit einem ruhigen Schlaf zu rechnen ist. Ich schlafe permanent mit Ohrenstöpseln,aber selbst damit sind die Geräusche zu hören. Häufig bleibt auch Besuch über nacht. Unterhaltungen werden dann bis morgens früh abgehalten,Tritte sind zu hören und Gelächter. Die Wohnung ist so hellhörig,dass man permanent hört,in welchem Zimmer sich die Personen gerade aufhalten. Unser ganzer Alltag ist nur noch an diese Leute angepasst,weil wir wirklich ständig alles alltägliche mitbekommen. Kommt Besuch, bekommen auch wir ungefragt Besuch, weil unten alles zu hören ist. Was können wir tun,da ein Umzug frühstens in einem halben Jahr in Frage kommt? Ist eine Mietminderung angebracht und in welcher Höhe? Zwar würde die Mietminderung das Problem nicht lösen,allerdings sehen wir auch nicht ein,weiterhin die volle Miete für eine Wohnung zu zahlen,die wir nicht mehr wie vorher nutzen können,da ich nachts nicht mehr schlafen kann,aufgrund der genannten Geräusche,Tritte und Unterhaltungen. Was tun? Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31862 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von Sannibee):
Wenn Barfuß gelaufen wird, hört man die Tritte mit einer Lautstärke von bis zu 50 db.
Oh, das hat wer gemessen? Von 0 bis 50 dB?
Zitat (von Sannibee):
Hinzu kommt,dass die Wohnung anscheindend keinerlei Trittschalldämmung hat.
Das liesse sich relativ einfach feststellen.
Zitat (von Sannibee):
Auch alle anderen alltäglichen Geräusche sind zu hören,wie selbst leise Unterhaltung,
Das dürfte nicht an mangelhafter oder fehlender Trittschalldämmung liegen.
Zitat (von Sannibee):
Seit einem Jahr haben wir neue Mieter
Was habt ihr seitdem unternommen?
Den Vermieter informiert? Die Hausverwaltung angeschrieben? Die neuen Mieter gefragt, wer das Laminat wann verlegt hat?

Hast du hier in diesem Mietrechtsforum mal andere Beiträge zu diesem Thema nachgelesen? siehe unten... *Ähnliche Themen*

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Sannibee):
wohnen seit fast 10 Jahren in einer Altbauwohnung

Zitat (von Sannibee):
Ist eine Mietminderung angebracht und in welcher Höhe?

Nun das hängt davon ab, ob hier tatsächlich ein Mangel an der Mietsache vorliegt.

Da kommt es entscheidend darauf an, wann dieser Altbau erbaut wurde, denn
> BGH_VIII-ZR-13108_Trittschallschutz-in-Altbau-Mietwohnung-muss-nur-DIN-Normen-zum-Zeitpunkt-der-Errichtung-des-Gebaeudes-genuegen

Dazu muss man wissen, dass vor der DIN-Änderung 1989 kaum nennenswerter Trittschallschutz/Schallschutz vorgeschrieben war. Bei Erbauung/Bauantrag vor 1989 dürften die Chancen, dass hier tatsächlich ein Mangel an der Mietsache vorliegt, der zur Mietminderung berechtigt, daher reichlich gering sein.

Einfach drauflos mindern ist nicht ratsam > unberechtigte Mietminderung = Zahlungsverzug + Kündigungsrecht des Vermieters
zudem muss die Minderungsquote dem Mangel angepasst sein > ohne neutrale Einschätzung, orientierendes Sachverständigengutachten geht man ein sehr hohes Risiko ein unberechtigt/zu hoch zu mindern. D.h. also erst einmal eigener Zeitaufwand und eigene Kosten (Anwalt/Gutachten), um überhaupt Erfolgschancen auszuloten.

Ob man sich das in den letzten 6 Monaten Mietzeit noch antun möchte, muss man sich eben gut überlegen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wenn jetzt plötzlich Schritte mit dieser Lautstärke ankommen, dann dürfte tatsächlich oben Laminat oder ähnliches neu verlegt worden sein, welches bei falscher Verlegung dann auch sämtlichen anderen Schall nach unten ableitet. Es ist ziemlich unrealistisch anzunehmen, dass sämtliche anderen Mieter oben vorher wortwörtlich auf Zehenspitzen durch die Wohnung geschlichen sind... Sie hätten normale Schritte vorher auch schon in dieser Intensität gehört.

Insofern würde ich tatsächlich mein Augenmerk auf renovierungsbedingte Veränderungen in der oberen Wohnung legen!

Aber wie gesagt, für die letzten sechs Monate...? Man müsste erstmal den Vermieter informieren, ihm die Gelegenheit geben, das abzustellen... All das nimmt Zeit. Eventuell sind sie ja vielleicht auch noch auf das Entgegenkommen jetzt Vermieters angewiesen, wenn es um Verkürzung der Kündigungsfrist geht oder ähnliches.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Evtl. hilft ja auch ein Gespräch mit den Nachbarn, die sich der Lautstärke wohl nicht bewusst sind. Hierüber kann man dann auch in Erfahrung bringen, ob der Boden neu und wenn vom wem verlegt wurde.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DennisH87
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von guest-12325.03.2020 14:55:28):
Gespräch mit den Nachbarn

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das SEHR böse enden kann. á la "kümmere dich um deinen eigenen Kram, ich weiß wo dein Auto steht".

2x Hilfreiche Antwort

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