Wohnung fristlos kündigen, Gewalt, Störung des Hausfriedens, Drogen

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maxdo90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung fristlos kündigen, Gewalt, Störung des Hausfriedens, Drogen

Hallo zusammen,

wir stehen aktuell vor einem großen Problem in unserer Mietwohnung, die wir seit 2 Jahren beziehen.
In das neugebaute 6 Familienhaus ist im November 2019 ein neuer Mieter unter uns eingezogen. In kurzer Zeit sind viele Dinge passiert und vorgefallen, die unser Wohlbefinden und unseren Komfort in unserer Wohnung deutlich einschränken.

Cannabis-Geruch durch Lüftung und Installationsschächte
Der neue Mieter raucht Cannabis und der markante Geruch zieht über Installationsleitungen in unsere Wohnung. Diesen Umstand haben wir im November 2019 direkt angemeldet. Daraufhin ist ein recht großer Streit im Haus ausgebrochen und die anderen Mieter, die nicht davon betroffen sind, stellten sich auf die Seite des "Kiffers".
(Darunter 2x Bundeswehrsoldaten und 1x mit häufigem Besuch von Polizisten... Haben diese Berufsgruppen evtl. eine Hinweispflicht bei offensichtlichem BTM Konsum?)

Grundsätzlich haben wir gar nicht den Konsum des BTM in Frage gestellt, sondern eindeutig das Problem, dass es aufgrund des Brandschutzes ja eigentlich nicht sein darf, das Rauch von einer Wohneinheit in eine andere gelangt. Der Vermieter ließ sich damit nun 4 Monate Zeit - nach Meldung der Gefährdung beim Bauamt wurde er tätig und hat mit einem nicht zugelassenen, handelsüblichen Klebeband der Marke "Tesa" unseren Schacht laienhaft abgedichtet. Dadurch wird die Geruchsübertragung etwas verbessert bzw. minimiert - Brandschutz besteht allerdings immer noch nicht!

Offensichtliche Brandschutzmängel
Neben den in der Vorposition beschriebenen Problemen sind auch die Brandschotts aus dem Technikraum im EG nicht baurechtlich zugelassen und stellt eine Gefahr für die Bewohner des Hauses dar. Türen entsprechend nicht den geforderten Brandschutzqualitäten.

Aggressives Verhalten des neuen Mieters
Der Mieter hat in den 4 Monaten in dem er nun das Haus bezieht bereits mehrfach negativ auf sich aufmerksam gemacht:
1. Streits und verbale Auseinandersetzungen mit seiner Ex-Freundin, inkl. häusliche Gewalt Ihr gegenüber (Teller an den Kopf geworfen)

2. Der Höhepunkt fand wohl nun am vergangenen Samstag statt. Der Mieter ist um 2 Uhr nachts ausgerastet und hat durch das ganze Haus geschrien, Türen geknallt, Beleidigungen und Drohungen gerufen. Im Anschluss ging er in die Nachbarschaft hat dort weiter randaliert und hat letztendlich auch auf einer Karnevalsfete in seinem Exzess eine Körperverletzung begangen und Hausfriedensbruch. Diese Taten wurden auch zur Anzeige gebracht.

Es fanden noch weitere aggressive Sticheleien und Diskussionen ausgehend von diesem Mieter in der letzten Zeit statt

Hausordnung wird mehrfach gebrochen
Der Mieter putzt nicht das Treppenhaus. Das Putzen wird mittels Putzplan wöchentlich geregelt. Der Mieter hält sich nicht daran.

Bereits 2 Mal hat der Mieter nach 22 Uhr lange Zeit gebohrt und gehämmert.

Seinen Hund lässt er im allgemein genutzten Garten raus und räumt die Hinterlassenschaften nicht weg, obwohl dies klare Voraussetzung des Vermieters ist.

Kein Kinderspielplatz der nach BauO NRW und Gemeindesatzung gefordert ist
Gem. der BauO NRW und der Gemeindesatzung muss in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohnungen ein Kinderspielplatz eingerichtet werden. Dieser ist nicht vorhanden. Der große Garten wird des Weiteren dazu genutzt Hunde auszuführen, sodass Kinder ohnehin nicht dort spielen können.


Nach den letzten Vorfällen fühlen wir uns mit unserem 4 Monate alten Kind nicht mehr sicher in dem Haus und haben täglich Angst nach Hause zu kommen und diesen Mieter anzutreffen.

Wir könnten sofort bei meinen Schwiegereltern unterkommen und würden gern aus den o.g. Gründen die Wohnung umgehend verlassen.

Der Vermieter versäumte es seit November eine Abmahnung zu schreiben und auch auf die anderen Punkte in irgendeiner Art und Weise einzugehen. Erst nach Anzeige beim Bauamt wurde er etwas tätigt. Zu den Vorfällen am letzten Samstag hat er nun die erste Abmahnung verteilt. Allerdings verschläft diese Abmahnung die Angelegenheit noch mehr und wir haben große Angst, dass uns etwas passiert.

Können wir bei diesen ganzen Vorfällen eine Sonderkündigung durchführen, damit wir sofort aus der Wohnung können?

Über Eure Hilfe wären wir sehr dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße
Max

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Maxdo90):
die unser Wohlbefinden und unseren Komfort in unserer Wohnung deutlich einschränken.
Das habt ihr beides nicht gemietet, oder?
Hinweispflicht? Wegen Cannabis-Konsum zu Hause ? Wie wäre es bei Alkoholkonsum, Tabakkonsum ...als gängige zu Hause konsumierte kreuzgefährliche Drogen? Oder bei Fisch, Fritten und Knoblauch? Riecht und raucht--- brennt aber grundsätzlich nicht. Zieht da Geruch oder Rauch?
Zitat (von Maxdo90):
nach Meldung der Gefährdung beim Bauamt
Ihr habt den Geruch echt gemeldet? Dann war tesa auch genug...
Zitat (von Maxdo90):
Brandschutz besteht allerdings immer noch nicht!
Hol dir bitte einen eigenen Gutachter wegen des Brandschutzes. Das Bauamt sah wohl keine Veranlassung, etwas zu veranlassen. Das Bauamt hat dem Vermieter was aufgegeben.
Zitat (von Maxdo90):
Türen entsprechend nicht den geforderten Brandschutzqualitäten.
Was soll das heißen? Welche Türen?
Wieso merkt ihr das mit dem Brandschutz und dem Spielplatz usw. erst nach 2 Jahren?

Ach, an Karneval... Ausnahmezustand. Zählt nicht mit rein.

Zitat (von Maxdo90):
Können wir bei diesen ganzen Vorfällen eine Sonderkündigung durchführen
Der neue Mieter hat bereits auf euer Betreiben eine Abmahnung erhalten. Der Vermieter kann diesem Mieter kündigen, falls die Abmahnung nichts nützt.

Zitat (von Maxdo90):
Allerdings verschläft diese Abmahnung die Angelegenheit noch mehr
Wie bitte?

Ein Sonderkündigungsrecht für euch sehe ich nicht.

btw.
so eine Geschichte gabs hier schon mal. Aber das Kind dürfte inzwischen älter sein... ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein, leider kein Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie fristgerecht, mehr ist leider nicht drin.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Maxdo90):
Können wir bei diesen ganzen Vorfällen eine Sonderkündigung durchführen, damit wir sofort aus der Wohnung können?
Die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht des Mieters sind anders gelagert und liegen hier nicht vor.

Mit einer fristlosen Kündigung wirst Du IMO hier auch keinen Treffer landen können. Folglich solltest Du auf jeden Fall umgehend fristgerecht kündigen, denn der Entschluss das Haus zu verlassen ist wohl die beste Entscheidung.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maxdo90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Maxdo90):
die unser Wohlbefinden und unseren Komfort in unserer Wohnung deutlich einschränken.
Das habt ihr beides nicht gemietet, oder?
Hinweispflicht? Wegen Cannabis-Konsum zu Hause ? Wie wäre es bei Alkoholkonsum, Tabakkonsum ...als gängige zu Hause konsumierte kreuzgefährliche Drogen? Oder bei Fisch, Fritten und Knoblauch? Riecht und raucht--- brennt aber grundsätzlich nicht. Zieht da Geruch oder Rauch?
Zitat (von Maxdo90):
nach Meldung der Gefährdung beim Bauamt
Ihr habt den Geruch echt gemeldet? Dann war tesa auch genug...
Zitat (von Maxdo90):
Brandschutz besteht allerdings immer noch nicht!
Hol dir bitte einen eigenen Gutachter wegen des Brandschutzes. Das Bauamt sah wohl keine Veranlassung, etwas zu veranlassen. Das Bauamt hat dem Vermieter was aufgegeben.
Zitat (von Maxdo90):
Türen entsprechend nicht den geforderten Brandschutzqualitäten.
Was soll das heißen? Welche Türen?
Wieso merkt ihr das mit dem Brandschutz und dem Spielplatz usw. erst nach 2 Jahren?

Ach, an Karneval... Ausnahmezustand. Zählt nicht mit rein.

Zitat (von Maxdo90):
Können wir bei diesen ganzen Vorfällen eine Sonderkündigung durchführen
Der neue Mieter hat bereits auf euer Betreiben eine Abmahnung erhalten. Der Vermieter kann diesem Mieter kündigen, falls die Abmahnung nichts nützt.

Zitat (von Maxdo90):
Allerdings verschläft diese Abmahnung die Angelegenheit noch mehr
Wie bitte?

Ein Sonderkündigungsrecht für euch sehe ich nicht.

btw.
so eine Geschichte gabs hier schon mal. Aber das Kind dürfte inzwischen älter sein... ;)


Vielen Dank für Ihre Meinung.

Cannabis derart zu verharmlosen finde ich grenzwertig. Es ist ein Verstoß gege das Betäubungsmittelgesetz.

Das Bauamt haben wir eingeschaltet, da der Vermieter auf unsere Hinweise nicht reagiert hat. Sie können sich gar nicht vorstellen, welch großen Interesse wir bei der Behörde damit geweckt haben. Der Vermieter/Bauherr muss nun zurecht innerhalb von 4 Wochen eine Vielzahl an Nacharbeiten und Gutachten nachreichen. Einen Gutachter muss ich nicht einschalten, da ich selbst Projekt- und Bauleiter für Wohnungsbau bin und die Thematik Brandschutz nur zu gut kenne. Sie sollten sich ebenso über dieses Thema informieren, bevor Sie weiter "Fisch und Fritten" als Vergleich heranziehen.

Auch den Hinweis zu Karneval und des Ausnahmezustands ist nicht gerade sinnvoll. Karneval schützt ihrer Meinung also vor Straftaten wie Körperverletzung im Drogenrausch? (Drogenrausch wurde von der Polizei bestätigt : Alkohol, Cannabis und Kokain)

Dennoch Danke für Ihre Antwort und für Die Zeit, die Sie sich genommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Konsum jeglicher Drogen ist straffrei. Lediglich der Besitz und der Handel von einigen Drogen nicht. Ich würde auch auf die Barrikaden gehen, wenn meine. Kinder dauernd derartigen Gerüchen ausgesetzt wären. Ich würde hier tatsächlich die Polizei einschalten. Aber das hilft Ihnen auch nicht weiter.

Kündigen Sie fristgerecht und ziehen Sie aus, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Ich sehe da erhebliche Probleme, eine außerordentliche Kündigung durch zu setzen.



Zitat (von Maxdo90):
Wir könnten sofort bei meinen Schwiegereltern unterkommen und würden gern aus den o.g. Gründen die Wohnung umgehend verlassen.

Daran ist man durch nichts und niemanden gehindert.
Gleich morgen anfangen ein zu packen und umziehen.



Zitat (von Maxdo90):
wurde er tätig und hat mit einem nicht zugelassenen, handelsüblichen Klebeband der Marke "Tesa" unseren Schacht laienhaft abgedichtet. Dadurch wird die Geruchsübertragung etwas verbessert bzw. minimiert - Brandschutz besteht allerdings immer noch nicht!

Und das wurde dem Amt wann genau gemeldet?



Zitat (von Maxdo90):
Gem. der BauO NRW und der Gemeindesatzung muss in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohnungen ein Kinderspielplatz eingerichtet werden.

Nö, die gelten nur wenn für die Immobilie nichts anderes gilt. Aber Ausnahmen gibt es ja immer.

Aber auch hier kann man das dem Amt mitteilen.



Zitat (von Maxdo90):
Cannabis derart zu verharmlosen finde ich grenzwertig. Es ist ein Verstoß gege das Betäubungsmittelgesetz.

Nikotin = tödliches Nervengift
Alkohol = tödliches Zellgift


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maxdo90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigt bitte - aber warum muss eigentlich heutzutage jeder nachdem der Begriff "Cannabis" gefallen ist, deutlich machen das Niktotin und Alkohol mindestens genauso schlimm ist ?

Das ist mir klar - ich rauche seit 10 Jahren nicht mehr und Alkohol trinke ich seit 5 Jahren nicht mehr - das interessiert hier eigentlich niemanden. Aber mir ist das klar - und das war nicht meine Frage, liebe Leute !?

Ich schließe damit das Thema, bevor hier weiter jegliche Drogen, egal ob Alkohol, Cannabis und Nikotin in irgendeiner Form schön geredet werden!

Nach Rücksürache mit der Polizei besteht hier ebenso ein großen Interesse an dieser Person.


Ich bedanke mich trotzdem bei allen für die Hilfe!

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter ein Kündigungsschreiben aufsetzen indem ich fristgerecht kündige, gleichzeitig aber auch durchklingen lasse das ich bereit wäre das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.

Vielleicht stimmt der Vermieter ja einem früheren Zeitpunkt zu.

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