Wohnung für ein Wochenende einem Bekannten überlassen, jetzt wohnt dort eine Familie

17. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
h0181
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung für ein Wochenende einem Bekannten überlassen, jetzt wohnt dort eine Familie

Hallo,

wir haben für unserem Sohn vor zwei Jahren eine Wohnung angemietet, da er studieren wollte. Vor wenigen Wochen hat er uns gesagt, dass er nicht mehr studieren möchte. Daher haben wir die Wohnung fristgerecht zum 31.08. gekündigt. Soweit alles in Ordnung.

Der Sohn wohnt nun wieder bei uns bzw. war mit meiner Frau in Urlaub. Er hat einem Bekannten den Schlüssel der Wohnung überlassen für ein Wochenende. Nun hat sich heute über die Hausverwaltung herausgestellt, dass dieser "Bekannte" einer polnischen Familie mit zwei Kindern einen Untermietvertrag gegeben hat und sie dort hat wohnen lassen.

Unser Sohn war bei der Polizei und hat den Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Dieser wurde aufgenommen, aber: "Räumen dürften Sie die Wohnung nicht, da Kinder dabei seien. Das sei dann Sache der Vermieters."

Wir sind uns völlig unsicher, was wir nun machen sollen / müssen? Was kann auf uns zukommen?

Für einen Tipp wäre ich echt dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von h0181):
Wir sind uns völlig unsicher, was wir nun machen sollen / müssen

Man suche sofort einen versierten Fachanwalt auf, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann.



Zitat (von h0181):
Was kann auf uns zukommen?

Ziemlich hohe Kosten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4220 Beiträge, 2409x hilfreich)

Hat man "Räumen dürften Sie die Wohnung nicht, da Kinder dabei seien. Das sei dann Sache der Vermieters" schriftlich?
Das wäre dann ein Fall fürs Verwaltungsrecht, glaube ich.
Ist natürlich Unsinn, insbesondere wenn der Sohn dort noch wohnt - oder stand die Wohnung etwa leer und die Familie hat schon eigene Möbel drin?

Jedenfalls sofort zum Anwalt! Die Wohnung ist U.U. bereits vom Vermieter ordentlich neu vermietet, wenn man sie nicht geräumt zurückgibt, wird das in der Tat sehr teuer.
Kann man sich dann vom Kumpel zurück holen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
insbesondere wenn der Sohn dort noch wohnt - oder stand die Wohnung etwa leer

Offensichtlich ...
Zitat (von h0181):
Der Sohn wohnt nun wieder bei uns bzw. war mit meiner Frau in Urlaub.




Zitat (von quiddje):
Das wäre dann ein Fall fürs Verwaltungsrecht, glaube ich.

Nö, Nutzungsrecht / Mietrecht ist Zivilrecht.



Zitat (von quiddje):
Ist natürlich Unsinn

Nö, das ist kein Unsinn.
Wir sind ein Rechtsstaat, da räumt die Polizei nicht einfach eine Wohnung auf Zuruf.
Und für Zivilrecht sind sie überhaupt nicht zuständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Praktischer Tip:
Der Sohn fährt zu seiner Wohnung und bietet der polnischen Familie eine Auszugsprämie i.d.H. von EUR 1000 an - Zahlung bei Auszug.
Sobald die polnische Familie raus ist, Schlüsselzylinder alle austauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4220 Beiträge, 2409x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Offensichtlich ...
Zitat (von h0181):
Der Sohn wohnt nun wieder bei uns bzw. war mit meiner Frau in Urlaub.

Nein, nicht offensichtlich. Wenn die Wohnung einem Kumpel zur Verfügung gestellt wurde (was übrigens mietrechtlich auch nicht zulässig ist, aber hier ja nicht Thema) dann wären da doch vermutlich noch die Möbel drin? Was sollte der Kumpel sonst damit? "wohnen" kann ja viel heißen, hier jedenfalls scheint der Wohnsitz nicht aufgegeben zu sein.
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von quiddje):
Das wäre dann ein Fall fürs Verwaltungsrecht, glaube ich.

Nö, Nutzungsrecht / Mietrecht ist Zivilrecht.
Mietrecht schon, aber diese blatante Falschauskunft der Polizei muss man auch nicht unwidersprochen hinnehmen. Eine Eilverfügung wäre vermutlich noch möglich gewesen. Jetzt nicht mehr...
Zitat (von Harry van Sell):
Wir sind ein Rechtsstaat, da räumt die Polizei nicht einfach eine Wohnung auf Zuruf.
Ein bisschen mehr als Zuruf hat der Junge aber schon zu bieten, oder? Es geht zurzeit einiges durch die Presse von Mietbetrügern, die im Internet eine Wohnung zu Ferienzwecken mieten und diese dann mit einem festen Mietvertrag anderen überlassen. Der neue Mieterkann ja nichts dafür, aber trotzdem hat er sich an "seinen" Vermieter zu halten wenn er wieder rausfliegt.

Zitat (von vundaal76):
Praktischer Tip:
Der Sohn fährt zu seiner Wohnung und bietet der polnischen Familie eine Auszugsprämie i.d.H. von EUR 1000 an - Zahlung bei Auszug
Jetzt ist noch die Frage, wie viel die polnische Familie dem Kumpel für die Option des Einzugs gezahlt hat....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Falschauskunft der Polizei

Es gab keine Falschauskunft.

Ansonsten einfach mal damit beschäftigen, was die Aufgaben der Polizei sind.


Zitat (von quiddje):
Ein bisschen mehr als Zuruf hat der Junge aber schon zu bieten, oder?

Nö.



Zitat (von quiddje):
Eine Eilverfügung wäre vermutlich noch möglich gewesen

Ohne konkrete Kenntnis der Antragsgegner nicht wirklich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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