Hallo ,
Mieter kündigt fristgerecht Wohnung zum 31.01.2008
Vermieter ist einverstanden, bestätigt Kündigungserhalt und teilt mit das nach § 545 BGB
eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhälnisses nicht zugestimmt werde.
Nun hat Mieter sich die Sache überlegt und will wohnen bleiben.
Könnte er dies?
Müsste ein neuer, nach andere Konditionen vielleicht, Mietvertrag geschlossen werden?
Was wenn der Vermieter glücklich wäre das er den Mieter vom Halse hat, müsste er einer Rücknahme der Kündigung zustimmen?
Lieben Dank für Antworten,
Gruß
Caschmi
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"caschmi"
Wohnung gekündigt, nun Rücknahme Kündigung möglich?
Der VM muß keine Rücknahme der Kündigung akzeptieren,er kann aber, wenn er will.
Hallo,
was kann er denn machen um Mieter dann zum 01.02.2008 rauszubekommen?
Was könnte Mieter passieren, wenn er einfach in der Wohnung bleibt?
Danke und lieben Gruß
Caschmi
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"caschmi"
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Sofortige Räumungsklage mit Belastung der Kosten an den Mieter.
Ist ein ziemlich kostspieliger 'Zeitgewinn'.
Ich würde dem Mieterschutzbund beitreten und mit Sicherheit eine fundierte Aussage erhalten !
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"TK"
Die Beitragsrechnung nicht zu vergessen.
Die kommt dann noch obendrauf.
KK
25 Euro für ein halbes Jahr ist aber günstiger als ein Brief vom RA !!!
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"TK"
--- editiert vom Admin
Achso ... !?
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"TK"
Richtig, als Vermieter wird gefragt, aber ich frage mich was der Mieterverein daran rütteln könnte. Die Wohnung hat schon einen Nachmieter, der seine Wohnung ebenfalls aufgekündigt hat.
Lieben Gruß
Caschmi
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"caschmi"
Obwohl der Vermieter hier zweifelsfrei im Recht ist, kann die Weigerung des aktuellen Mieters auszuziehen, dennoch zu erheblichen praktischen Problemen führen.
Jemand, der unrechtmäßig in einer Wohnung wohnt, den kann man nicht einfach nach Lust und Laune vor die Tür setzen. Der einzige rechtlich zulässige Weg ist nur die Räumungsklage und die dauert leider mehrere Monate.
Wenn der Mieter dann auch noch zahlungsunfähig ist, dann bleibt der Vermieter auf sämtlichen Kosten sitzen einschließlich eventueller Schadenersatzforderungen des Nachmieters.
@Tapo
Die Rechtslage ist hier klar und eindeutig. Daran kann weder der Mieterbund, noch ein Rechtsanwalt etwas ändern. Die werden dem Mieter auch nur erzählen, dass sie nichts machen können.
Und das Problem für den Vermieter - der neue Mieter hat einen Anspruch gegen ihn, nämlich die Bereitstellung der Wohnung - also unbedingt mit dem in Verbindung setzen und auf die eventuellen Probleme hinweisen (Fairnesshalber).
Und nur mal theoretisch - könnte der Vermieter am 1.2.8 mit Bauarbeiten in der Wohnung anfangen - diese muss er ja nicht ankündigen, da er ja davon ausgeht, dass die Wohnung dann leer ist (Mieter hat gekündigt)? Wenn der Vermieter dann also am 1.2.8 die Wohnung betritt - ist dies dann Hausfriedensbruch?
-- Editiert von sika0304 am 19.11.2007 10:30:16
Ja, das ist Hausfriedensbruch, da ja keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
Der Vermieter hat in so einer Situation das Recht zwar absolut auf seiner Seite, ist aber dennoch in einer sehr misslichen Situation.
Solche eklatanten Rechtsbrüche werden ja typischerweise nur von Mietern begangen, denen kaum etwas passieren kann. Strafrechtlich ist da nichts zu machen und zivilrechtlich bekommt man zwar einen Titel, der nützt einem aber wenig, wenn beim Mieter nichts zu holen ist.
Und jetzt?
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