Hallo,
ich habe meine ehemalige Wohnung zum 1.1.11 fristgerecht gekündigt und verlassen. Der Vermieter hat die Wohnung ohne Mängel abgenommen und versprach mir die Kaution zu überweisen sobald ich die Waschmaschine aus dem Waschraum abgeholt habe.
Da ich ca. 30 km weit weggezogen bin und zur Zeit kein Auto habe hatte ich keine Möglichkeit die Waschmaschine abzuholen. Sechs Wochen nachdem der Mietvertrag gekündigt war wollte ich die Waschmaschine dann abholen. Diese war aber nicht mehr da.
Am nächsten Tag rief ich den Vermieter an und fragte ihn nach der Waschmaschine. Der antwortete mir das er sie entsorgt habe, ein Schrotthändler hätte sie mitgenommen. Daraufhin fragte ich nach meiner Kaution und er sagte das ich ihm nur meine Kontodaten mitteilen müsste.
Als ich darauf entgegnete das er meine funktionsfähige Waschmaschine entsorgt habe und ich meine Rechtschutzversicherung fragen würde ob das rechtens ist sagte er nur: "Machen Sie das. Dann fragen Sie gleich mal nach wann ich Ihnen die Kaution auszahlen muss, tschüss".
Meine Frage ist:
1. Hat er das Recht dazu die Waschmaschine einfach zu entsorgen? Musste er mich nicht eigentlich abmahnen oder so was in der Art?
2. Darf der Vermieter die Kaution aus dieser Begründung (um mich aufzuziehen) behalten?
MfG, Danke im Vorraus
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Wohnung gekündigt,Vermieter enstorgt Waschmaschine
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wie ist eigentlich der Umzug erfolgt ?
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Wie soll ich die Frage verstehen? Ich habe mir von einem Kollegen einen Transporter für einen Tag geliehen und sind bis nachts um eins gefahren. Für die Waschmaschine war an dem Tag einfach keine Zeit mehr und deshalb musste ich warten bis nochmal jemand mit mir fahren konnte.
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Ja und was ist mit der Waschmaschine?
Bringt es mir was ihn schriftlich aufzufordern mir die Kaution zu überweisen?
Ich meine, er hat eigentlich keinen Grund die Kaution zu behalten.
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Der VM hat bezgl. der Kaution recht, er muss sie nicht sofort auszahlen. Wegen der Waschmaschine ... mmh hättest dich evtl. mal zwischendurch melden sollen. Wenn er den Platz braucht, und vereinbart war dass du sie abholst, was hätte er machen sollen?
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Er hätte Sie nicht einfach wegschmeissen dürfen.
Such nach Kaufrechnungen etc... damit du einen Gegenwert ausrechnen kannst. Du solltest schonmal schauen, wer definitiv bezeugen kann das die Waschmaschine von dir nicht dort stehengelassen wurde um sie Kostengünstig zu entsorgen, sondern das der Vermieter sie ohne deine Einwilligung entsorgt hat.
Hast du das alles beisammen, wartest du bist du deine Kaution bekommen hast und machst ihm mit deiner Forderung eine Aufwartung.
Aber eins noch: Bei einem Auszug hat und sollte man, aufjedenfall seinen ganzen Wohnstand auch mitnehmen! Schliesslich ist eine Ehemalige WOhnung keine Günstige Lagerstädte.
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