Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben.
Wir haben unsere Wohnung gekündigt sind schon ausgezogen und haben begonnen die alte Wohnung zu Renovieren.Bekannte haben uns mitgeteilt das wir dies laut der neuen Rechtssprechung nicht müssten. haben folgende Klausel im Mietvertrag.
§ 14 Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen
1. Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre
2. Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietver-
hältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter gem. Nr. 8 zur Zahlung einer an-
gemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet.
Desweiteren haben wir noch eine Anlage bestandteil des mietvertrages.
4.Zu § 20:
Soweit nach § 14 des Mietvertrages eine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheits-
reparaturen besteht, sind diese bei Beendigung des Mietverhältnisses wie folgt fachgerecht auszuführen:
• Tapezieren mit weißer Rauhfasertapete, deckend weiß überstreichen.
• Bei dem Anstrich von Fenster, Türen, Heizkörpern usw. ist weiße Lackfarbe zu verwenden.
• Vom Mieter angebrachter Fußbodenbelag ist zu entfernen, Klebe- und Farbreste sind zu beseitigen.
5. Diese Anlage ist untrennbarer Bestandteil des Mietvertrages Nr. 1040+028 vom
10.11.2004.
Dank für eure Tips.
Mfg
Wohnung gekündigt leidiges Thema
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habe einen interssanten Artikel dazu gefunden.
Wohnungsrenovierung: Oft Anspruch auf Rückerstattung Habe dazu einen interessanten Artikel gefunden.
Soweit ich weiß, muss seit Frühjahr 2009 der Mieter bei Auszug aus der Wohnung nicht mehr renovieren. Das ist Sache des Vermieters. - Ganz egal, was im Mietvertrag steht.
quote:
Soweit ich weiß, muss seit Frühjahr 2009 der Mieter bei Auszug aus der Wohnung nicht mehr renovieren. Das ist Sache des Vermieters. - Ganz egal, was im Mietvertrag steht.
Gibt es dafür bereits Quellen?
Gruss vom Strand
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Würde mich auch mal interessieren, was in einer Wohnung gemacht werden muss, wenn ich nach zb. 4 Jahren ausziehe, und in dieser Zeit nichts gemacht wurde.
Die Standartfloskeln alle 3 Jahre Bad und Küche etc. sind ja definitiv ungültig, auch wenn Sie im Mietvertrag stehen.
Bitte mal ein paar Beispiele, wer sich damit auskennt.
Ungültig sind nur starre Fristen un die da oben ist nicht starr.
@ Habbo & gerhard
Ihr macht es Euch ein bisschen zu leicht:
quote:
Die Standartfloskeln alle 3 Jahre Bad und Küche etc. sind ja definitiv ungültig, auch wenn Sie im Mietvertrag stehen.
Wenn die Schönheitsreparatur gefordert wird, OHNE Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung, dann ist diese ungültig. Wenn dort steht "im Allgemeinen" oder "in der Regel" und am besten noch der Zusatz, dass wenn der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Frist ermöglicht, diese auch dem Mieter zusteht, dann sind diese Klauseln durchaus gültig.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
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