Hallo,
ich habe folgendes Problem. Habe durch Zufall festgestellt, dass meine Wohnung, die mit ca. 100 qm im Mietvertrag angegeben ist, laut Berechnung der Baufirma nur 84,44 qm groß ist.
Hat jemand damit schon Erfahrung? Habe mich natürlich im Net schon umgesehen und einiges gefunden, bin aber trotzdem für alle Ratschläge dankbar. Habe heute ein Gespräch mit dem Vermieter, da möchte ich dieses Thema auch ansprechen...
Danke vorab und Grüße,
Sylvie
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Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag angegeben
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Also im Mietvertrag steht folgendes:
Wohnung DG ca. 100 qm Fläche
Haus/Wohnung bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche,1 Diele, 1 Abstellraum, 1 Bad/Dusche, 1 WC. 1 Kellerraum und 1 Stellplatz
Danke schonmal!
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--- editiert vom Admin
quote:
laut Berechnung der Baufirma
Welcher Baufirma ?
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Doch Balkon gibt es, ist mir gar nicht aufgefallen, dass der im Mietvertrag nicht erwähnt wird. Der ist allerdings bei der Berechung von den 84,44 qm schon mit drin!!!
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Die Firma, die das Haus gebaut hat. Die Wohnung war Erstbezug, Neubau. Habe die Wohnflächenberechung durch meine Nachbarin bekommen, da wir es mal über die qm meiner Wohnung hatten...
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--- editiert vom Admin
Sie hat hier im Haus eine Eigentumswohnung und hatte die Wohnflächenberechnung der 3 Wohnungen im Haus. Aber darum gehts doch jetzt gar nicht :-(
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ne, echt, der Balkon steht net drin. Hab die Formulierung genauso abgeschrieben und jetzt nochmal alles durchgelesen! Also, wie gesagt, im Mietvertrag ist er nicht, aber in der Wohnflächenberechnung steht er mit 1,21qm drin.
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--- editiert vom Admin
o.k. Danke. Kann ich nachvollziehen. Ich als Laie bin davon ausgegangen, da dies eben eine Berechnung der Baufirma ist, dieses dann auch aussagekräftig ist. Zumindest um meinen Vermieter darauf anzusprechen wie das zustande kommen kann. Da heute abend wie gesagt eh ein Gespräch ansteht wegen Haussetzungsrissen in den Wänden usw., dachte ich, ich könnte das mit einbringen.
Wie kommt man an solch einen Sachverständigen? Ist das sehr teuer?
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Hallo
quote:
Wohnung DG
Sind Dachschrägen vorhanden?
Wenn ja, dann fangen deine m² ab 1m bis 2m höhe zur hälfte an zu Zählen und ab 2m höhe voll.
Alles was unter 1m liegt darf bei der Berechnung nicht mitgezählt werden.
Ich denke, das die Baufirma das dann so gerechnet hat und der VM wird die Grundfläche als Berechnungsgrundlage genommen haben. (kann sein)
Das wäre so das einzige, was ich mir Vorstellen könnte, warum die Differenz so groß ist...muß aber nicht sein.
Wie alt ist denn das Haus? (gehört jetzt nicht hier hin, bin aber etwas Neugierig wegen den Rissen. Gehen die von oben nach unten? Oder auch Quer?)
VG K.P.
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quote:
der VM wird die Grundfläche als Berechnungsgrundlage genommen haben
Deshalb steht im Mietvertrag auch nicht "Wohnfläche".
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quote:
Deshalb steht im Mietvertrag auch nicht "Wohnfläche"
so denke ich mir das auch @Morthi
VH K.P.
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Hallo Karl-Peter,
das Haus ist jetzt 3 Jahre alt. Die Risse sind quer, und auch so etwa einen halben Meter lang, also keine kleinen Haarrisse...
Kannst Du mir sagen, was das dann für mich bedeutet wegen Wohnfläche und Fläche im Mietvertrag??? Kennst Du Dich da aus?
Danke Gruß Sylvie
P.S. Berechnet werden darf doch aber nur die Wohnfläche, oder?
-- Editiert am 13.01.2011 16:53
quote:
Berechnet werden darf doch aber nur die Wohnfläche, oder?
Berechnet wofür ?
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--- editiert vom Admin
quote:
Die Risse sind quer, und auch so etwa einen halben Meter lang
Ok, das sind sogenannte "Scherrisse"
Du wohnst in einer DG-Wohnung und ich vermute, das die Risse an den Außenwänden sind.
Konkret an der Wand, wo die Fußpfette liegt. (richtig?)
quote:
Kennst Du Dich da aus?
Weiß ich nicht
Schau dir aber mal diesen Link an:
http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-bei-dachschragen-dachschrage/
VG K.P.
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für die Miete!
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--- editiert vom Admin
quote:
für die Miete!
Die Miete wird nur im Falle einer Mieterhöhung nach Quadratmeter Wohnfläche berechnet.
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quote:
quote:der VM wird die Grundfläche als Berechnungsgrundlage genommen haben
Deshalb steht im Mietvertrag auch nicht "Wohnfläche".
Darf er die Grundfläche anstatt der Wohnfläche als Berechnungsgrundlage verwenden ohne dies im MV genau festzuhalten?
Was zählt außer der Wohnung und Balkon ansich noch zur Grundfläche?
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Nein, denn:
Die Grundfläche ist deine Bodenplatte, deine Deckenplatte ohne Mauerwerk.
Beispiel: Die Deckenplatte/Bodenplatte hat die Masse 10mx10m.
Dann hast du 100m² Grundfläche.
Mauerwerk, das nun auf die Grundfläsche gesetzt wird, nimmt dir entsprechend "Grundfläche" weg.
Bei einem 30er Mauerwerk (Außenmauern) sind das immerhin schon 11,64m²
Ergo Grundfläche 100m² minus Mauerwerk (hier 11,64m²) gleich 88,36m² Wohnfläche.
VG K.P.
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-- Editiert am 13.01.2011 18:23
--- editiert vom Admin
quote:
Warum liest du nicht einfach mal das Urteil, was ich geposted habe???
Warum beantwortest du nicht einfach meine Frage?
...anstatt hier sinnlose Posts abzugeben??
Mal abgesehen davon das so etwas nicht in meinem Vertrag steht:
Zitat:Die Parteien hätten zwar in § 1 des Mietvertrages die Größe der Wohnung benannt, hierbei jedoch nicht den Begriff der Wohnflä-che verwendet. Ferner sei zwischen den Parteien im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden, dass die Angabe der Größe der Wohnung nicht zur Festle-gung des Mietgegenstands dienen solle.
-- Editiert am 13.01.2011 18:31
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Nein, denn:
Die Grundfläche ist deine Bodenplatte, deine Deckenplatte ohne Mauerwerk.
Beispiel: Die Deckenplatte/Bodenplatte hat die Masse 10mx10m.
Dann hast du 100m² Grundfläche.
Mauerwerk, das nun auf die Grundfläsche gesetzt wird, nimmt dir entsprechend "Grundfläche" weg.
Bei einem 30er Mauerwerk (Außenmauern) sind das immerhin schon 11,64m²
Ergo Grundfläche 100m² minus Mauerwerk (hier 11,64m²) gleich 88,36m² Wohnfläche.
VG K.P.
Danke für die ausführliche Erklärung :-) Habe damit das erste Mal zu tun und bin daher damit nicht so vertraut... Viele Grüße :-)
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