Wohnung kleiner als angegeben

2. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung kleiner als angegeben

Hi,

also ich brauche mal einen Rat und zwar wohnen wir in einer Dachwohnung, mit sehr vielen Schrägen. Im Schlafzimmer ist es so schlimm das vom Fussboden nach oben 37cm gerade sind und dann fängt bereits die Schräge an. Ich habe mich im Internet mal schlau gemacht und überall gefunden, das Miete wie folgt berechnet werden darf:

Unter 1 Meter keine Miete

Von 1Meter bis 2 Meter die Hälfte vom m² Preis

ab 2 Meter normale Miete.

So nun habe ich unsere Wohnung mal nachgerechnet und gemessen. Also unsere Wohnung ist im Mietvertrag mit 70m² angegeben.

Fläche unter 1 Meter die gar net berechnet werden darf beträgt 6,24m².

Fläch von 1 Meter bis 2 Meter habe ich 21,52m² die dürfte also nur mit halben Preis berechnet werden.

So wenn ich nun die m² bis zu 1 Meter und dann die eingeschränkte bis 2 Meter zusammen rechne, ergibt sich eine Minderung von 27,76m².

Das sind satte 39,66% eingeschränkte Fläche als im Mietvertrag angegeben.

Ich habe meine Vermieterin darauf hin angeschrieben und es kam von Ihr die Antwort:

In Ihrem Mietvertrag steht Miet und Nutzfläche und sie meinte wenn ich die Miete kürze, wird sie rechtliche Schritte einleiten.

Deshalb frage ich nun hier nach, bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und sollte mir einen Anwalt nehmen und das bis jetzt zuviel gezahlte Gled zurückfordern oder hat sie mit der Klausel Miet und Nutzfläche recht, was ich mir net vorstellen kann.

Ich danke Euch im voraus für Eure Hilfe

mfg
Viper_2020

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Viper,

Da Du bereits über die Flächeabweichung geaussert hast, musst Du auch jetzt schnell handelen.

Die Mieterbund kann die Rückzahlung von die zuviel bezahlte Miete Fordern, Gutachter von die MB kommt erst bei Dir Zuhause und messt genau wieviel % die Abweichung ist.

Es sieht so aus, als ob Du bald ein Urlaub in der Karibik liesten können.

MfG

-- Editiert von Audio am 02.04.2005 17:40:28

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#2
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

In diesem Fall lohnt es sich, den Mieterbunf aufzusuchen. Die helfen Ihnen gerne auch dabei, die Wohnung noch einmal genau nachzumessen.

Sollte sich Ihre Vermutung als wahr heraussetllen, müssen Sie sich von den Drohversuchen Ihres Vermieters nicht einschüchtern lassen. Suchen Sie am besten einen Anwalt auf; dieser hilft Ihnen, die überzahlten Mietbeträge zurückzufordern.

Viel Spaß schonmal für den kommenden Sommerurlaub. *g*

Steffen

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#3
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Wieviele Quadratmeter hast du denn über 2 m?

Diese Angabe kann ich leider nirgends lesen.



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#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Die 21,52 m² hat die Fragesteller mit 0 m² berechnet, das ist nicht richtig, die richtige Fläche wäre = (21,52/2)- 21,52 m²+ 70 m² im vertrag- 6,24 m².

Ist immer hin mehr als 10%, von 70 m² um die ca 22%.

-- Editiert von Audio am 04.04.2005 09:55:17

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#5
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Merilon, steht doch oben :-)

Mein Mitvertrag beinhaltet 70m² für die ganze Wohnung.

Nun habe ich aber Schrägen.

Unter 1 Meter habe ich 6,24m²

Von 1 Meter bis 2 Meter habe ich 21,52m²

Somit ergibt sich eine m² von

70m² gesamt Wohnung
- 6,24m² unter 1 Meter
- 21,52 m² 1M bis 2 Meter

42,24m² pure Wohnfläche die voll berechnet werden darf.

Habe mich heute mit dem Mieterschutzbund in Verbindung gesetzt und im Laufe der Woche einen Termin, werde Euch auf dem laufenden halten was bei raus kommt.

mfg
Viper_2020


-- Editiert von Viper_2020 am 04.04.2005 16:12:42

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#6
 Von 
HeMu59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Viper_2020,

ich schließe mich der Frage von Merilon an:
Wie groß ist die Fläche über 2m Höhe?

Du hast dazu bisher NICHTS angegeben, sondern nur die 70 m² aus dem Mietvertrag genannt. Ohne die kompletten tatsächlichen Flächen ist eine Beurteilung sonst nicht möglich.

Wenn nämlich die Fläche über 2m Höhe z.B. 59,3 m² ergeben, dann kommt man auf die im Vertrag genannten 70 m².

Und auf folgenden Punkt möchte ich noch hinweisen: Wie ist der Mietpreis im Vertrag angegeben, als Preis je m² oder als Festpreis für die Wohnung?

Das kann je nach der exakten Vertragsformulierung für einen Rückzahlungsanspruch wichtig sein.

Gruß
HeMu59

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#7
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Fläche über 2 Meter beträgt 42,24m².

Im Mietvertrag ist folgendes angegeben:

Anmerkung zur Wohnfläche: ca 70 m² Wohn / Nutzfläche

Zur Miete ist folgendes angegeben:

Die Miete beträgt monatlich 420 Euro Kaltmiete zzgl. 101 Euro Betriebskosten.

Sonst steht da gar nix drin.


thx für Eure Hilfe, auf was man nicht so alles achten muss :-)

mfg
Viper_2020

-- Editiert von Viper_2020 am 04.04.2005 17:17:35

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#8
 Von 
feingeist
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ich war auch mal Betroffener eines solches Falles.
Ergebnisse:

Nur bei einer Mieterhöhung muß die tatsächliche Wohnfläche angegeben werden. (nicht die Bodenfläche)

Weicht die vom Vermieter angebene Wohnfläche um mehr als 10% von der tatsächlichen ab, kannst Du wahrscheinlichst erfolgreich ein Rückzahlung für etliche Jahre (!) gerichtlich durchsetzen, sowie ein Neuberechung der künftigen Mietzahlungen verlangen.

Du must allerdings sofort handeln. Sonst wird angenommen, daß Dir die abweichende Größe bekannt war bzw. Du damit einverstanden bist.

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#9
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Was ist den mit Terrase oder Balkon oder Wintergarten??? ist sowas vorhanden?

Gibt es sonstige Zusatzräume/Nutzflächen?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Wohnfläche beträgt bei Dir 42,24m² + 21,52m²/2 = 53m² Wohnfläche.

Hinzu kommt aber noch die Nutzfläche. Und dann wird das ganze schwierig, denn aus meiner Sicht ist die Angabe 70m² Wohn- und Nutzfläche durchaus korrekt.

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich daher nicht eine so große Chance für eine Mietkürzung. Bevor Du eingständig rechtliche Schritte einleitest, solltest Du Dich bei einem Mieterverein rückversichern, dass in so einem Fall eine Mietkürzung möglich ist.

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#11
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

... und geht das mit der Mietminderung nicht auch nur, wenn im Mietvertrag ein Mietprei pro qm ausgewisen ist ?????

P.

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#12
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein grundsätzlich geht die Mietminderung auch so

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#13
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also war ja nun beim Mieterbund und der Rechtsanwalt hat uns aufgeklärt.

Nach Abzug von Schrägen usw bleibt uns eine reine Wohnfläche von 53m².

Weitere Nutzfläche wie Balkon oder sonstiges haben wir nicht.

Er hat die Vermeiterin angeschrieben, das wir bis auf weiteres die Mietzahlungen einstellen und nur noch monatlich die Nebenkosten zahlen, bis der Betrag den wir bis jetzt zuviel gezahlt haben, von uns einbehalten ist.

Desweiteren war es ganz interessant zu erfahren, das wenn Vermieter Vorlagen für den Mietvertrag nehmen und darin Fehler sind (falsch ausgefüllt) zu lasten des vermieters gehn. Gibt ein Urteil :-)

Da unsere Vermieterin einen solchen Mietvertrag benutzt hat und bei der Option:

Angaben zur Wohnfläche ca. 70m² Wohn/Nutzfläche eingetragen hat, geht es schonmal zu Ihren Lasten, denn da darf nur die Wohnfläche rein und alles andere ist nichtig.

Desweiteren egal wie lange man in der Wohnung wohnt, kann man immer nur den Betrag der letzten 3 Jahre zurückfordern, denn es zählt die 3 Jahres Frist.

Bis jetzt hat sich die Vermieterin noch nicht dazu geäußert.

Ich hoffe ich konnte Euch mit den Infos ein bischen weiter helfen und werde Euch weiterhin auf den laufenden halten was so passiert.

mfg
Viper_2020

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#14
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

steht dort wirklich das kleine Wörtchen 'ca.' ?

Dann freut Euch mal auf die fristlose Kündigung und die Räumungsklage der Vermieterin, die Euch in ca. 2Monaten ins Haus flattert.
Ich gehe davon aus, daß jedes deutsche Amtsgericht dieser Klage stattgibt, wird teuer.

Gruss Det11

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Det11

"Dann freut Euch mal auf die fristlose Kündigung und die Räumungsklage der Vermieterin, die Euch in ca. 2Monaten ins Haus flattert.
Ich gehe davon aus, daß jedes deutsche Amtsgericht dieser Klage stattgibt, wird teuer.
"

Teuer würde es sicher, allerdings für den Vermieter. Der BGH hat in zwei vergleichbaren Fällen entschieden, dass dem Mieter bei einer Abweichung über 10% der tatsächlichen zur vertraglich vereinbarten Wohnfläche ein rückwirkendes Mietminderungsrecht zusteht, dass lediglich durch die Verjährungsfrist begrenzt wird. In den verhandelten Fällen wurde die Wohnfläche auch mit "ca." angegeben; BGH- Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 133/03 , BGH- Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 .

MfG Gruwo

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#16
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Das "ca." versteht sich in der Mathematik unter Maximum 4/100 also 4%, hier hat der V Chance auf 10%.

"Dann freut Euch mal auf die fristlose Kündigung und die Räumungsklage der Vermieterin, die Euch in ca. 2Monaten ins Haus flattert."

Mit welschen Begrüdung? RA Kontakt! Oh!

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#17
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@DET11 ich glaube mein Anwalt hätte mir nicht zu diesem Schritt geraten, wenn die sachlage nicht so eindeutig wäre, wie bereits von Gruwo erwähnt gibt es das Urteil und warum sollte das nun bei mir nicht zählen. Es geht ja um eine Abweichung von knapp 25%

Soll Sie mir doch mit einer Räumungsklage kommen, aber über die Begründung lache ich mich jetzt schon schlapp.

so long weitere Infos folgen :-)

mfg
Viper_2020

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

'Er hat die Vermeiterin angeschrieben, das wir bis auf weiteres die Mietzahlungen einstellen und nur noch monatlich die Nebenkosten zahlen, bis der Betrag den wir bis jetzt zuviel gezahlt haben, von uns einbehalten ist'

daraus folgt in 2 Monaten die Begründung.

Viel Spass beim Schlapplachen.

Übrigens 'soll' es Anwälte geben, die auch irren, Anwälte sind nämlich reine Dienstleister, wie etwa ein Kellner oder der Tankstellenpächter, der zusätzlich Snacks verkauft. Und das sind auch nur Menschen.

Schönes Wochenende, Det11

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Viper_2020
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ein neuer Zwischenstand, ich habe die Miete schon den 2ten Monat einbehalten und noch keine Kündigung bekommen @Det11 wer lacht hier nun *fg*

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Der Det 11 liegt oft daneben;)Aber man muss sich ja auch nicht überall auskennen.

Viel Erfolg
Viper

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