Hallo!Ich hätte da eine ganz dringende Frage.WEnn man zu seiner gemieteten Wohnung einen kleinen Garten/Terasse erhält der4 ca 3 Jahre nicht genutzt wurde.Dementsprechend auch aussieht.Das Unkraut geht bis zu den Schultern,Gras giebt es keins mehr und es ist eine einzige Hügellandschaft.Der Vermieter will das man den Garten pflegt,was man auch tun würden wenn man wenigstens eine Grundlage zum pflegen hätten.Wie ein gerader Boden etc.Der Mieter hat schon den Zaun bearbeitet,der aus sah wie,naja...Unkraut gepflückt,also es geht quasi nur darum das der Boden bearbeitet würd.Ist das die Plicht der Vermieterin wenn sie einen Garten Vermietet?
Zweitens sieht der Hauseingang aus wie ausm Weltkrieg,der Briefkasten ist kaputt,die Sprechanlage geht nicht,die Waschmaschinen haben nicht ausreichend Steckdosen und die Garagen sind in drin vollgemalt und dreckig.Kann man aus diesem Grund Mietabzug verlangen?Hat jemand Erfahrung damit?
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Wohnung mit Garten
25. Juli 2006
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Frage vom 25. Juli 2006 | 13:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit Garten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2006 | 13:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ach hab noch was vergessen.In der Wohnung fehl noch eine Leiste und es ist im Badezimmer noch ein Loch in der Wand was nach Informieren dees Vermieters nicht behoben wurde
#2
Antwort vom 25. Juli 2006 | 13:13
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Da stellt sich mit erst einmal die Frage, warum sind Sie da überhaupt eingezogen, wenn es Sie stört??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juli 2006 | 13:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ich bin nur deshalb eingezogen,da ich keine andere Wohnung in der Hunde erlaubt sind und die so gelegen ist gefunden habe...Ausserdem gab es beim Einzug noch einen anderen Vermieter der verstorben ist und das Haus an die Tochter vererbt hat.
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