Wohnung mit blauen Säcken zugestellt - Fristlose Kündigung möglich?

29. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit blauen Säcken zugestellt - Fristlose Kündigung möglich?

Guten Abend,

meine Frage:

Kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser seine Wohnung mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft hat? Der Mieter hat früher auf dem Markt diese Kleidung verkauft, kann es zurzeit aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125440 Beiträge, 40491x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser seine Wohnung mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft hat?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5525 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser seine Wohnung mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft hat?


Woher sollte der VM das denn wissen, die Tür wird doch wohl zu sein?

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#3
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohnungsbesichtigung demnächst. Und - der Vermieter wohnt in der Wohnung gegenüber.

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#4
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser seine Wohnung mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft hat?


Kurz und knapp: Nein.

Etwas länger: Was der Mieter in seiner Wohnung macht, geht den Vermieter nur in den seltensten Fällen etwas an. Solange der Mieter die Miete zahlt, etc., darf er sich einrichten, wie es seinem Geschmack entspricht. Und wenn ihm blaue Säcke mit Kleidung entweder gefallen, oder zumindest nicht stören, dann muss der Vermieter das akzeptieren.

Anders würde die Einschätzung eventuell ausfallen, wenn die Bausubstanz durch die Säcke beschädigt werden würde, sich Ungeziefer dadurch ansammelt, für andere Bewohner des Hauses eine Gefahr ausgeht, usw. Aber dafür liegen die Hürden, mit Recht, sehr, sehr hoch und ich sehe hier beim besten Willen nicht, dass der Vermieter überhaupt einen Kündigungsgrund hat, geschweige denn einen für eine fristlose. Andererseits ist die Beschreibung auch sehr dürftig, wenn noch weitere Details kommen, könnte sich auch meine Einschätzung ändern.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 08:56

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5525 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Wohnungsbesichtigung demnächst. Und - der Vermieter wohnt in der Wohnung gegenüber.


Wieso sollte der VM die Wohnung besichtigen, gibt es einen triftigen Grund?

Ansonsten wäre Aufräumen eine Option, alternativ die Altkleidersammlung.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8174 Beiträge, 1688x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Kurz und knapp: Nein.


Schliesse mich an. Wenn die Säcke - wie geschrieben - eine Gefährung darstellen, wäre der erste Schritt eine Abmahnung mit Frist zur Beseitigung der Säcke.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39779 Beiträge, 14201x hilfreich)

Eine andere Einschätzung könnte sich m.E. nur ergeben, wenn die Wohnung gewerblich genutzt würde. Das bedeutet aber nicht, dass es verboten ist, blaue Säcke in der Wohnung zu lagern. Das wäre lediglich dann der Fall, wenn er aus der Wohnung heraus was auch immer veräußern würde, es sich also quasi um eine "Ladenwohnung" handeln würde. Aber auch da wäre keine fristlose Kündigung geboten, sondern die Aufforderung unter Fristsetzung, dieses zu unterlassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle Forumsteilnehmer. Ich werde die Info weitergeben verbunden mit dem Rat, sich darum zu kümmern und Hilfe anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125440 Beiträge, 40491x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Kurz und knapp: Nein.

Dafür gibt es dummerweise keine Rechtsgrundlage ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür gibt es dummerweise keine Rechtsgrundlage ...


Welche Rechtsgrundlage soll es denn für ein "darf nicht fristlos kündigen" geben?

Anders herum wird ein Schuh draus, der VM braucht einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung und ein solcher Grund ist aus dem EP nicht abzuleiten.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6633 Beiträge, 2337x hilfreich)

Ich würde das anders sehen, wenn der MIeter dadurch eine umfassende Wohnungsbesichtung von Nachmieterinterssenten unmöglich macht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39779 Beiträge, 14201x hilfreich)

Die Problematik des Nachmieters stellt sich doch im Augenblick gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6556 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser seine Wohnung mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft hat?

Es ist allein Sache des Mieters, ob er Kleidung in Schränken, Pappkartons oder blauen Säcken lagert.

Welche Störung für andere Mieter oder welcher Schaden an der Wohnung wird denn durch die Lagerung von Kleidung in blauen Säcken verursacht?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6556 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich würde das anders sehen, wenn der MIeter dadurch eine umfassende Wohnungsbesichtung von Nachmieterinterssenten unmöglich macht.

Die wird genauso erschwert, wenn die Wohnung dicht an dicht mit Möbeln zugestellt ist...

Es ist nicht zu erkennen, wieso eine Wohnungsbesichtigung durch blaue Säcke mit Kleidung beeinträchtigt werden sollte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5525 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist nicht zu erkennen


Zitat (von Krügerrand):
mit blauen Säcken mit Kleidung vollgestopft


Kommt wohl auf die Auslegung dieser beiden Aussagen an. Aber auch, wenn es vollgepflastert mit blauen Säcken wäre, würde das keine Kündigung rechtfertigen, ausgehend davon, dass hier Kleidung in den Säcken sind und nicht zB Körper :wink:

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