Hallo,
kurz zum Stand:
Wohnung vor 6 Jahren ungestrichen (mit farbigen Feldern an der Wand) übernommen und es ist immer noch so.
Jetzt ziehen wir aus und sollen streichen.
Zeitfolge im Mietvertrag bei Wohnräumen 5 Jahre und "...Mieter ist verpflichtet bei Beendigung Mietverhältnis wenn o. g. Zeitfolge verstrichen Schönheitsreparaturen
durchzuführen"
Meine Frage: Hab die Wohnung ungestrichen übernommen, muss ich trotzdem streichen weil Zeit verstrichen und im Mietvertrag diese Klausel steht?
Danke
Uwe
Wohnung nach Auszug streichen
31. Januar 2019
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Frage vom 31. Januar 2019 | 08:34
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung nach Auszug streichen
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#1
Antwort vom 31. Januar 2019 | 09:18
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
schau mal hier:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bgh-staerkt-mieterrechte-bei-schoenheitsreperaturen-100.html
#2
Antwort vom 31. Januar 2019 | 21:40
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatMeine Frage: Hab die Wohnung ungestrichen übernommen, muss ich trotzdem streichen weil Zeit verstrichen und im Mietvertrag diese Klausel steht? :
Wie muss man das verstehen ?
Hast Du mit dem Vormieter ausgemacht, dass Du die Wohnung so übernimmst oder war die einfach so in dem Zustand vom Vermieter übergeben ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Februar 2019 | 18:41
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
also die Wohnung hatte farbige Flächen bei Besichtigung und Bezug. Hab mit Vermieter geklärt, dass das ok ist.
Jetzt soll ich alles streichen.
Danke und Gruß
#4
Antwort vom 2. Februar 2019 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Da die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam.
BGH-Urteil vom 18. März 2015 (Az.: VIII ZR 185/14
)
Damit kann der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verlangen.
#5
Antwort vom 13. Februar 2019 | 14:03
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für alle Antworten.
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