Wohnung nicht bewohnbar

10. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
anesp
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnung nicht bewohnbar

Hallo,

seit 3 Wochen habe ich in meiner Wohnung einen Wasserschaden, verursacht durch ein defekte Wasserleitung. Seitdem habe ich eine Mietminderung von 30%. Betroffen sind Bad und Küche (Decke und Wand). Heute hat eine Sanierungsfirma im Auftrag der Versicherung mit der Schadensregulierung begonnen. Die Gipskartonplatten auf der Wand wurden abgetragen. Die eigentliche Wand und Decke ist bereits verschimmelt und nass. Der Man ist der Meinung, die Wohnung sei so unbewohnbar und es müßten aufwendige Sanierungsarbeiten beginnen. Welche Rechte habe ich jetzt?

1. Miete noch zahlen?
2. Eine Ersatzwohnung oder ein Hotel?
3. Falls ich ein Hotel bekomme, muss ich dann Miete zahlen oder Hotelkosten?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anesp
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Sanierungsfirma hat gerade Trocknungsgeräte aufgestellt. Von den Wänden wird dann nächste Woche der Putz abgehackt. Küche und Bad werden somit kaum nutzbar sein.
Außerdem dürften die Trocknungsgeräte den Schimmel noch ordentlich durch die Zimmer wirbeln. Die Luft ist schon jetzt schlecht und wir haben Kopfschmerzen.

Kann ich jetzt noch mehr Miete mindern?
Kann ich ein Hotel verlangen und wie ist das dann mit der Mietminderung?

Auf die Frage wer den Strom für die Trocknungsgeräte bezahlt, sagte der Handwerker das es mein Problem sei... Wie kann ich Kosten nachweisen? Hab ja mehrere Verbraucher am Strom (z.B. Kühlschrank )

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Den Strom für die Geräte musst Du nicht zahlen, sondern der VM bzw. seine Versicherung. Die Firma, die diese Geräte aufstellt, müsste Dir eigentlich ein Formular geben, welches Du Deinem Stromversorger vorlegst, wenn die Geräte wieder weg sind. Diese Geräte zeigen an wie viel Strom sie verbraucht haben, und das musst Du nicht zahlen.

Für eine unbewohnbare Wohnung kannst Du 100% mindern. Den genauen Ablauf dafür würde ich allerdings mit einem RA besprechen. Ich hätte damals ins Hotel gehen können, konnte aber bei meinem damaligen Freund wohnen, bis die Sache erledigt war. Ob die Wohnung unbewohnbar für Dich ist musst Du entscheiden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anesp
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Handwerker hat nichts von einem Formular gesagt. Auch befindet sich an den Geräten keine Anzeige!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Notiere Zählerstand und setze Dich am besten mit der Firma in Verbindung, um das zu hinterfragen. Die Kosten für den ganzen Kram gehen nicht zu Deinen Lasten.

0x Hilfreiche Antwort

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