Wohnung nicht rechtzeitig fertig

7. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
kurti0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung nicht rechtzeitig fertig

Hallo,

ich hbae eine Frage zu folgendem Problem:
Ich habe Anfang des Jahres den Mietvertrag für eine Wohnung in einem Haus, das renoviert wird, unterschrieben. Natürlich steht darin ein festes Datum, wann das Mietverhältnis beginnt.
Auf meine Nachfrage hin erfuhr ich gerade noch rechtzeitig drei Monate vorher, dass sich die Fertigstellung der Wohnung verzögert. Ich hatte also meine aktuelle Wohnung noch nicht gekündigt.
Dennoch finde ich es ungerecht, dass der Vermieter einfach so sagen kann, dass sich der Einzugstermin um drei Monate verschiebt (so lange dauert es nämlich), ich habe ja immerhin einen gültigen Mietvertrag.
Kann ich also irgendwelche Fordeungen wegen der Verzögerung stellen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Also, du wohnst noch in deiner alten Wohnung und hast noch nicht gekündigt ? (3 Mon. Kündigungsfrist?)

Neue Wohnung ist noch nicht fertig ?

Sei froh, dass du noch in deiner alten Wohnung bist. Auch dein neuer VM wäre froh, wenn alles Termingerecht fertig wäre.
Solltest du darauf bestehen , sollte der neue VM dir für die Zeit eine Bleibe zur Verfügung stellen. Möchtest du doppelt Miete zahlen? Für die jetzige und für die dann bewohnte ?

Bekannten ist es so ergangen, die wären gerne in ihrer alten Wohnung geblieben, als 3 Monate irgendwo provisorisch zu hausen.
Und wie euer verhälniss als Mieter und Vermieter wird, wenn man sofort mit solchen Forderungen kommt... ????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja Kurti,

Das
Und wie euer verhälniss als Mieter und Vermieter wird, wenn man sofort mit solchen Forderungen kommt... ????
ist der entscheidende Satz.

Wenn die neue Wohnung billiger als Deine jetzige wäre, könntest Du die Differenz als Schadensersatz geltend machen.

Aber ansonsten ist Dir doch bisher kein Schaden entstanden, oder doch ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ich war mal in ähnlicher Situation, allerdings musste ich aus meiner alten Wohnung raus und 2 Monate bei Freunden unterkommen – die Möbel lagerten derweil in einem ungenutzen, dreckigen Laden.

Aber schön RSV ewig eingezahlt und dann auch endlich mal genutzt.

Was der Anwalt sagte?
Es sei mir kein Schaden entstanden und so was wie entgangene Lebensfreude oder ähnliches gibt es nicht. Nur wenn ich in der Zeit ein Hotelzimmer oder eine sonst wie teurere Unterkunft als die zukünftige Wohnung gehabt hätte, hätte der VM die Differenz tragen müssen…


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn der Vermieter die Wohnung nicht wie vereinbart zur Verfügung stellt, dann kann Schadenersatz gefordert werden.

Alternativ besteht auch ein Recht zur fristlosen Kündigung.

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