Wohnung nie erhalten, trotzdem gezahlt – fristlose Kündigung, jetzt Mahnbescheid angedroht

12. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2025 22:15:42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung nie erhalten, trotzdem gezahlt – fristlose Kündigung, jetzt Mahnbescheid angedroht

Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit einen Untermietvertrag unterschrieben, konnte aber zum Zeitpunkt der geplanten Schlüsselübergabe aus persönlichen Gründen nicht vor Ort sein. Ich habe der Vermieterin rechtzeitig mitgeteilt, dass ich für längere Zeit nicht in der Stadt sein werde. Sie hat darauf nur knapp reagiert, aber keinen neuen Termin vorgeschlagen und mir nie Zugang zur Wohnung verschafft – ich habe die Schlüssel nie erhalten.
Trotzdem habe ich bereits Kaution und Miete gezahlt. Da ich die Wohnung nie nutzen konnte, habe ich daraufhin eine fristlose Kündigung geschickt und die Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge gefordert.
Nun fordert sie trotzdem weitere Miete und droht mit einem Mahnbescheid, wenn ich nicht innerhalb weniger Tage zahle.
Was sind meine Optionen in dieser Situation?
Sollte ich auf ihr Schreiben noch reagieren?
Ist es besser, sofort zum Anwalt oder Mieterverein zu gehen?
Ist eine fristlose Kündigung in meinem Fall gerechtfertigt?
Was passiert genau, wenn ein Mahnbescheid kommt, und wie kann ich mich wehren?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Da hast Du Dir vermutlich ein Eigentor geschossen:
Eine fristlose Kündigung war hier gar nicht zulässig, ist also nichtig. Das heißt. der Mietvertrag ist noch nicht gekündigt, gilt also weiter.
Du solltest ihn jetzt kündigen (schriftlich, mit Zugangsnachweis, und mit drei Monaten Kündigungsfrist) und bis zum Ende weiter Miete zahlen. Oder Du einigst Dich mit der Vermieterin auf etwas anderes - zum Beispiel, dass sie die bisherigen Zahlungen behält, aber nicht noch mehr bekommt (falls Sie sich darauf einlässt).
Einem Mahnbescheid kannst Du zwar widersprechen, das sollte man aber nur tun wenn er unberechtigt ist. Das ist hier nicht der Fall!

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3128 Beiträge, 1260x hilfreich)

Süß... Selbstverschuldete Lage und dann sind die anderen verantwortlich... Unglaublich.

Es ist dein Problem, wenn du dich im Annahmeverzug mit den Schlüsseln befindest. Du hättest dich bzgl. einer erneuten Übergabe melden müssen. Durch die verpasste Übergabe hast du aber dennoch den Vertrag zu erfüllen, also Miete und Nebenkosten zu zahlen (und was sonst noch so fällig ist zu tun, z.B. heizen (!)). Für einen Verzug durch die Vermieterin wäre dann auch eine Kontaktaufnahme mit Fristsetzung deinerseits notwendig gewesen. Einfach so selbst die Übergabe vereiteln und dann meinen, der Vertrag würde nur für andere, nicht aber für einen selbst gelten. Naja, das ist dann eben das Ergebnis... Eine fristlose Kündigung deinerseits ist hier jedenfalls nicht einmal im Ansatz berechtigt.

Die gezahlte Miete (und ggf. Kaution) wirst du zu Recht nicht wieder sehen. Im Gegenteil, du hast noch weiter zu zahlen. Deine fristlose Kündigung wird man als ordentliche Kündigung umdeuten können, fristlos war die jedenfalls nicht. Da die Kündigungsfrist wohl die üblichen 3 Monate beträgt (bei Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag des angebrochenen Monats, sonst knapp 1 Monat länger), wirst du auch noch einige Monate an den Vertrag gebunden sein. Natürlich musst du in der Zeit weiterzahlen. Auch die Nebenkosten laufen weiter.
Die sinnvollste Handlungsempfehlung in dieser klaren und eindeutigen Situation ist: Bis zum Vertragsende zahlen. Günstiger wirds nicht und wehren kannst du dich auch nicht dagegen.

Da ich aber davon ausgehe, dass du unbelehrbar sein wirst (das hat sich in diesem Beitrag einfach so schön und so deutlich abgezeichnet, du hältst dich allen Ernstes für im Recht...), wird die Sache für dich zu Recht noch teurer werden. Einzig zu zahlen kann dich vor weiteren Unannehmlichkeiten bewahren.
Du kannst dich auch schon mal von deiner Kaution verabschieden, wenn du nicht bis zum Vertragsende weiterzahlst.

-- Editiert von User am 12. Oktober 2025 21:32

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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