Wohnung noch nicht fertig, Waschmaschine kaputt...

25. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Wohnung noch nicht fertig, Waschmaschine kaputt...

Hi Leute!

Ich habe folgendes Problem:

Mein Vermieter hat in der untersten Etage die Wohnung noch nicht fertig renoviert.

Diverste Steckdosenkabel und Lichtschalterkabel hängen noch aus der Wand, es ist noch nicht fertig tapeziert und ein Teil der Deckenverkleidung fehlt noch.
Dazu kommt noch, das der Kühlschrank und die Waschmaschine den Geist aufgegeben haben.

Ich habe meinen Vermieter schon mehrere male über zwei Monate hinweg darauf angesprochen, aber vertröstet mich immer damit, das alles bald gemacht wird.

Demletzt habe ich ihm eine SMS geschrieben und habe ihm alles nochmal geschildert und das ich mich so langsam verarscht fühle.

Die Antwort von ihm lautete, das mich die Waschmaschine nichts angehen würde. Wenn ich eine brauchen würde, solle ich mir selbst eine beschaffen. Und wenn ich mich verarscht fühle, soll ich mich ver*****n.
Hat er wirklich so geschrieben.

Muss ich mir wirklich eine eigene Waschmaschine kaufen? Bei der Wohnungsbesichtigung war die ja schon drin und er hat auch gemeint, das ich sie benutzen darf.

Wie soll ich nun reagieren? Die Antwort von ihm war schon ein wenig heftig finde ich.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
und er hat auch gemeint, das ich sie benutzen darf.


Und diese Benutzung ist im Mietvertrag vereinbart und wird mit der Zahlung der Miete abgegolten?

Auch wenn das Schreiben von SMS als besonders cool gilt, solltest du die Mängel an der Wohnung besser auf richtigem Papier schreiben und dem Vermieter übergeben, damit du für eventuelle Streitereien etwas in der Hand hast.

quote:
Die Antwort von ihm war schon ein wenig heftig finde ich.


Und das Wort mit dem Hinterteil von dir gehört zu den üblichen Ausdrücken in deinem Leben? Bist du Bergmann oder Bierkutscher?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
solltest du die Mängel an der Wohnung besser auf richtigem Papier schreiben und dem Vermieter übergeben, damit du für eventuelle Streitereien etwas in der Hand hast.

Nö, dann hat man ja gerade nichts in der Hand.
Also gerichtsfeste Zustellung, mindestens Einschreiben.
Und angemessene Fristsetzung nach Datum zur Mängelbeseitigung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Neben den Mängeln in der Wohnung wäre doch erst einmal zu klären, ob die defekten Geräte überhaupt Gegenstand des Mietvertrages sind. Nur weil sie in der Wohnung stehen, muss das ja nicht sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Also.....

ich hab nochmal im Mietvertrag nachgesehen.

Es steht drin inklusive Waschmaschine. Die Küche ist nicht mit angegeben.

Hat er aber damals in die Anzeige mit reingeschrieben in der Zeitung.

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