Wohnung notgeöffnet - kein neues Schloss eingebaut

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
TH.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung notgeöffnet - kein neues Schloss eingebaut

Moin ihr Lieben,

kürzlich musste während einer längeren Abwesenheit meine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens notgeöffnet werden und mir wurde mitgeteilt, dass ich mich auf der Polizeiwache melden soll. Gesagt, getan. An der Tür klemmte eine Visitenkarte der Polizei mit Aktenzeichen. Ich bin damit zur Wache gefahren, wo mir mitgeteilt wurde, dass die Beamten keinen Schlüssel für mich da hätten, laut Aktenvermerk wurde die Tür zugezogen und gut ist. Nun meine Frage. Ist es üblich, dass bei solchen Einsätzen kein Schlüsseldienst vor Ort ist und für ein sachgerechtes Verschließen der Tür sorgt? Und wer kommt nun für die Kosten für den Schlüsseldienst auf? Ich frage vorab hier nach etwaigen Erfahrungen, da meine Vermieterin auch davon ausgegangen ist, dass ich meinen Schlüssel bei der Polizei bekomme. Nun frage ich mich, ob die Vermieterin nicht dafür aufkommen muss, zumal der Wasserschaden nicht schuldhaft mir zuzuordnen ist.

Danke für eure Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Wenn keine Aufbruchsspuren an der Tür sind, dann hat die Feuerwehr oder jemand anderes die Tür mit der Scheckkarte o.ä. geöffnet und danach wieder zugezogen. Oder hat die Tür jetzt ein neues, anderes Schloss? Sollte aber ein Schlüsseldienst tätig geworden sein, solltest du dich an diesen wenden.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von TH.):
Nun frage ich mich, ob die Vermieterin nicht dafür aufkommen muss, zumal der Wasserschaden nicht schuldhaft mir zuzuordnen ist.


Es wurde zwar nichts von einem Begleitschaden geschrieben oder welche Kosten durch die Notfalltüröffnung entstanden sind - aber weil eher unbekannt ist, dass ein Mieter auch Obhutspflichten hat, für die Mietsache, die er eben in seiner Obhut hat:

Ob der Wasserschaden dir schuldhaft zuzuordnen ist, das ist nicht maßgeblich.
Entscheidend ist, ob du Deinen Obhutspflichten nachgekommen bist, d.h. hier:
Hattest du deine Vermieterin über deine Abwesenheit informiert und die Person benannt, die deine Obhutspflichten während deiner Abwesenheit übernimmt und die im Notfall zu kontaktieren sei? Oder sonst in geeigneter Weise vorgesorgt? Wie?
BGH Urteil vom 20.10.1971 Az VIII ZR 164/70
http://www.refrago.de/Muss_man_als_Mieter_bei_laengerer_Abwesenheit_die_Wohnungsschluessel_beim_Vermieter_hinterlegen.frage421.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von TH.):
Nun frage ich mich, ob die Vermieterin nicht dafür aufkommen muss, zumal der Wasserschaden nicht schuldhaft mir zuzuordnen ist.


Es wurde zwar nichts von einem Begleitschaden geschrieben oder welche Kosten durch die Notfalltüröffnung entstanden sind - aber weil eher unbekannt ist, dass ein Mieter auch Obhutspflichten hat, für die Mietsache, die er eben in seiner Obhut hat:

Ob der Wasserschaden dir schuldhaft zuzuordnen ist, das ist nicht maßgeblich.
Entscheidend ist, ob du Deinen Obhutspflichten nachgekommen bist, d.h. hier:
Hattest du deine Vermieterin über deine Abwesenheit informiert und die Person benannt, die deine Obhutspflichten während deiner Abwesenheit übernimmt und die im Notfall zu kontaktieren sei? Oder sonst in geeigneter Weise vorgesorgt? Wie?
BGH Urteil vom 20.10.1971 Az VIII ZR 164/70
http://www.refrago.de/Muss_man_als_Mieter_bei_laengerer_Abwesenheit_die_Wohnungsschluessel_beim_Vermieter_hinterlegen.frage421.html


Das ist hier eine Nullnummer. Das Ganze wirkt, als ob es "Gefahr in Verzug" war.

Wäre er in der Arbeit, und die Notöffnung wäre getätigt worden, was dann?

Es fehlen dazu paar Infos.

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