Hallo liebe Forumsbesucher,
wir haben im Frühjahr unsere erste gemeinsame Wohnung gemietet. Diese haben wir selbst renoviert/bewohnbar gemacht (fussboden verlegen, tapezieren, streichen, etc.). In der Anzeige stand damals "mit Ölöfen" und der Vermieter hat uns mdl. zugesichert, dass wir 2 alte Ölöfen bekommen. Nun wird es immer kälter draussen und leider auch in unserer Wohnung. Aber die Öfen sind noch nicht einsatzbereit, weil die Ofenrohre noch nicht angeschlossen sind. Unserer Meinung nach ist es die Pflicht des Vermieters, eine funktionierende Heizung zur Verfuegung zu stellen. Ich kann leider immer nur Mindesttemperaturen für Zentralheizungen oder ähnliches in Gerichts-/Mietervereinsurteilen finden. Gibt es nicht ein Gesetz, dass unbeheizbare Flächen nur an Gewerbetreibende vermietet werden dürfen? bzw. darf eine Wohnung überhaupt ohne Heizung vermietet werden?
vielen Dank schonmal im voraus.
frogger
Wohnung ohne Heizung erlaubt?
16. Oktober 2003
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Frage vom 16. Oktober 2003 | 22:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung ohne Heizung erlaubt?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2003 | 16:35
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo Frogger,
Du mußt, um überhaupt Mietminderung geltend machen zu können, erst einmal deinen Vermieter anschreiben und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen.(Brief mit Einschreiben-Rückschein)!
Sollte sich der nicht innerhalb der Frist melden, kannst Du für Heizungsausfall, total im September bis Februar 100% Minderung machen. Also sofort anschreiben!! Übrigens Heizungsausfall für Oktober kannst Du mit 25% ansetzen (aber erst nachdem Du den Vermieter die Frist gesetzt hast).
Gruß Anita
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