Hallo Zusammen,
ich habe mich gründlich im Internet informiert, aber zu einer Sondervereinbarung bislang nichts gefunden. Mein Anliegen ist folgendes:
Mein Mietverhältnis hat am 1.3.2007 begonnen und endet jetzt zum 1.7.2010.
Bevor ich in die Wohnung eingezogen bin wurde sie komplett saniert, d.h. fachmännisch renoviert, Badezimmer, Fliesen, Boden wurde komplett neu gelegt.
Zu dem Mietvertrag habe ich eine Sondervereinbarung unterschierben, die in einem Punkt besagt: "...,verpflichtet er sich, die Wohnung bei Auszug - unabhängig von Mietdauer - in ebenso fachmännisch renoviertem Zustand ohne jede Beschädigung zurückzugeben. Wandbekleidung mit Rauhfasertapete, versehen mit weißem Qualitätsanstrich, gilt hierbei als zwingend vereinbart. Sämtliche Holzteile und Türen sind bei Auszug mit einem neuen Anstrich zu versehen..."
Laut dem neuen Gesetz muss der Mieter nicht mehr renovieren. Muss ich also wegen der Sondervereinbarung doch renovieren? Ich würde mich über Hilfe in meinem Fall freuen.
Danke und sonnige Grüße
Ize
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Wohnung renovieren wegen Zusatzvereinbarung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da das eine individuelle Zusatzvereinbarung ist, bin ich der Meinung, dass du streichen musst.
Glück könntest haben, wenn andere Mieter im Haus genau diese Klausel auch im MV stehen haben, dann ist es nämlich keine individuelle
Zusatzvereinbarung mehr, sondern eine Standardklausel und damit unwirksam.
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--- editiert vom Admin
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Ein neues Gesetz, dass man nicht mehr renovieren muss, gibt es nicht.
Dennoch halte ich die Vereinbarung für unwirksam, wenn darüber nicht verhandelt wurde. Es handelt sich wahrscheinlich nicht
um eine Individualvereinbarung. Der Umstand, dass es sich um eine Zusatzvereinbarung handelt und dass sie gesondert unterschrieben werden musst, macht daraus noch keine Individualvereinbarung.
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Steht diese "Sondervereinbarung" in deinem Mietvertrag oder hast du da ein separates Schreiben unterschrieben?
Ich meine hier schon mehrfach gelesen zu haben, wenn im Mietvertrag bezüglich Renovierungsarbeiten etwas steht wie:
"fachmännisch zu renovieren" oder
"weiß zu streichen" (also die Farbe vom Vermieter vorgeben wird)
das diese Klauseln unwirksam sind.
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--- editiert vom Admin
Danke erstmal für die netten Antworten.
Die Sondervereinbarung ist auf separaten Blättern und musste zusätzlich unterschrieben werden. Sonst steht in dem eigentlichen Mietvertrag mit keinem Wort erwähnt, dass die Wohnung zu renovieren ist, bzw. jegliche Schäden beseitigt werden sollen.
Was bedeutet das jetzt für mich?
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Es gibt durchaus Juristen, die die Meinung vertreten, Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist, d.h. wenn das Renovierungsbedürfnis besteht. Daß du tatsächliche Schäden an der Mietsache beheben mußt, steht wohl ausser Zweifel. Bohrlöcher, die erforderlich waren, um deine Schränke und Bilder aufzuhängen, sind vertragsgemäß und sind keine Schäden, wohl aber die gesprungene Fensterscheibe u.ä.
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
quote:
Was bedeutet das jetzt für mich?
Frag erst einmal deine Mitbewohner, ob deren "Individualvereinbarung" genau so aussieht, dann ist es nämlich keine!
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