Wohnung "renoviert", bei Besichtigung jedoch Mängel

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Wohnung "renoviert", bei Besichtigung jedoch Mängel

Hi,

in einer Anzeige für eine ~60m² Wohnung steht, dass diese renoviert ist und mit Teppichen in den 2 Zimmern ausgestattet ist
und sowohl Flur als auch Küche einen Linoleum Boden besitzen.
Mehr wurde dazu auch nicht gesagt. Die Bilder sahen soweit natürlich gut aus.
Als ich dann zur Besichtigung ging (sogar Einzelbesichtigung), habe ich aber direkt zu Beginn nicht schlecht gestaunt.
Der Linoleumboden im Flur und in der Küche waren eigentlich hinüber. An den Ecken klappt sich der Boden hoch
und zum Wohnzimmer hat man einen richtigen Spalt dazwischen. Vor dem Bad sind es gar 2 Teile und sehr wellig.
Die beiden Teppichböden in den Zimmern liegen zwar sauber, sind aber noch vom Vormieter und dreckig. Besitzen also sichtliche Fleckenbildung durch Abnutzung. Die angegebene EBK ist gebraucht und wurde im Rahmen einer Modernisierung vor 10 Jahren eingebaut. Sie sieht zwar nicht so schlecht aus, ist aber von "Ikea" und Gebrauchsspuren sind zu sehen. Im Ofen sieht man auch noch Fettspritzer.
Die Warmmiete soll bei etwas über 710€ liegen.

Passt der Zustand mit der Angabe "Renoviert" überhaupt zusammen?
Müsste der Vermieter den Boden nicht eigentlich erneuern? Denke mal, dass dieser ja auch irgendwo in die Mietkosten einfließt,
obwohl der ja total abgenutzt ist.
Wenn ich mich dazu entscheiden würde, eigene Bodenbeläge zu verlegen und das so abgesegnet wird,
sollte die Miete dann nicht angepasst werden?
Gleiches gilt für die EBK.
Da steht sogar noch eine genutzte Waschmaschine drin (igitt), die ich raushaben wollen würde.
Auch die würde ich natürlich gerne gegen eine eigene tauschen wollen.
Und was ist, wenn ich irgendwann die EBK mal gegen eine moderne austauschen will? Das geht ja dann nur durch den Vermieter, oder? Ist ja sein Eigentum.

Vielleicht habe ich zu hohe Erwartungen, aber bei der Warmmiete habe ich mir ein bisschen mehr erhofft,
weil es ja oftmals Wohnungen gibt, bei denen z.B. das Bad ganz saniert wurde oder die EBK neu ist bei Anmietung. (Sofern vorhanden).

Viele Grüße!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Für München: gutes Angebot, zuschlagen
Für Finsdorf: Abzocke, Finger weg


Ansonsten wäre meine erste Frage gewesen, was genau der Vermieter denn mit renoviert gemeint habe? Eventuell wird ja erst noch renoviert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Ist in Berlin. Nicht ganz zentral, aber auch nicht abgelegen.
Im Exposé stand nur Bj 1956 "Zustand: Renoviert" und die Rede war von zwei hellen Teppichböden und Linoleumboden im Flur und Küche.
Mit Renoviert ist scheinbar nur das Streichen der Wände gemeint.
Natürlich denkt man erstmal, dass die Bodenbeläge ja dann auch neu gemacht wurden, aber dem ist offenbar nicht so.
Vielleicht habe ich da falsche Vorstellungen aber man kann ja nicht vom neuen Mieter erwarten, seine Möbel auf einen
10 Jahre alten Teppich zu stellen, wo der Vormieter sonst täglich auf und ab gegangen ist und wer weiß was gemacht hat. ^^
Das ist ja auch unhygienisch. Man sieht halt klare Abnutzung und die Linoleumböden sind halt wirklich schon hinüber.
Die krümmen sich ja an den Enden schon nach oben. So sieht mein Boden nicht mal in meiner jetzigen Wohnung aus, in der ich schon über 20 Jahre lebe.
Die Immobilien Dame Sprach eben auch immer vom Eigentum des Eigentümers. Ich weiß nicht mal, wer denn der Vermieter sein soll. Muss ich auch noch mal telefonisch erfragen. Nicht, dass das nachher so eine Privatperson ist.
Zum Durchlauferhitzer konnte man mir auch keine Angaben machen. Der hat nur 2 Stufen, das hat mich stutzig gemacht.
Die EBK ist wie gesagt von Ikea, aber ja wohl schon 10 Jahre alt.
Wenn ich die jetzt nutze, dann kann ich die doch nicht später tauschen? Da ist ja Stress vorprogrammiert.

Eigentlich ist die Wohnung so schön, wenn da nicht dieser abgenutzte Bodenbelag und die EBK mit dieser ollen Waschmaschine wären.
Kann ich denn eigentlich erwarten, dass der Vermieter neue Bodenbeläge auslegt, bevor ich die Wohnung nehme?
Er wird sicher auch andere finden, die die Wohnung trotzdem nehmen, aber es ist doch sicher nicht unverschämt,
das mal zu erfragen, wenn im Exposé Teppich, EBK usw. drin steht und dann nichts von 10 Jahren Nutzungsdauer und klaren Gebrauchsspuren.

Gruß



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du solltest bereits erkannt haben, dass du in der Bude niemals glücklich wirst. auch für 100€ weniger nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Fragen und verhandeln kannst Du.

Inwieweit der Vermieter auf Deine Vorstellungen eingeht, wird sicherlich davon abhängen, wieviel andere Interessenten er hat.
Aktuell ist allerdings davon auszugehen, dass es sehr viele sein werden, wovon der größte Teil vermutlich nicht diskutieren wird.

Der Bodenbelag kann sicherlich in Absprache mit dem Vermieter durch einen eigenen ersetzt werden. Bei der Küche sehe ich da eher weniger Chancen.

Wie bewertest Du denn selbst Deine Chancen wenn nur 50 Interessenten die Wohnung wollen und 40 davon ohne jede Diskussion?

Letztlich entscheidet der Vermieter.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Tja da hast du bzw. ihr natürlich Recht.
Das ist eben die verzwickte Wohnungslage in den Großstädten :kotz:
Ich meine eigentlich sollte es ja schon dazu gehören, einem neuen Mieter auch einen vernünftigen Bodenbelag zu stellen,
oder eben von vorne herein ohne Bodenbelag zu vermieten. Aber so einen abgenutzten Belag für 720€ warm zu präsentieren,
auf dem ja nun auch bei der Besichtigung die Leute mit Straßenschuhen rüberlatschen, finde ich halt irgendwie falsch.
Ganz so viele Bewerber waren es bisher aber glaube ich nicht. Gestern war eine Besichtigung und heute. Und heute war ich der einzige ^^
Ich glaube auch nicht, dass der Tausch vom Bodenbelag ein Problem ist. Das hatte die Immobilien Dame schon gesagt.
Nur sehe ich es auch nicht ein, dass ich den nachher noch entsorgen soll. :grins:
Bei der Waschmaschine sind wir uns sicher auch einig, dass das kaum zumutbar ist...will gar nicht wissen wie viele olle Schlüpper von wem auch immer da schon drin waren. :crazy:
Und das mit der EBK ist ja genau wie mit dem Bad eine Frage der Hygiene.

Vermutlich fahre ich dann doch besser, wenn ich eine Wohnung miete, die gar keine Küche drin hat.
Oder eben eine, die auch wirklich neu ist. Allerdings schade um die schöne Wohnlage und Wohnung selbst.

Wenn man mir nun zusagt, dass ich eigene Bodenbeläge verlegen kann, muss aber im Mietvertrag auch festgehalten werden,
dass ich die Wohnung ohne Bodenbeläge miete oder?
Problematisch stelle ich mir das bei der EBK vor, wenn man mir doch erlaubt eine moderne zu verbauen und wenn ich mal ausziehe, dann kriege ich die da nicht mehr weg, weils ja lt. Mietvertrag zur Wohnung gehört xD

Wenn man nicht immer so lange auf solche Wohnungstreffer warten müsste, würde ich ja einfach sagen, bis zur nächsten Wohnung ciao ^^


-- Editiert von Malustras am 06.01.2018 01:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Wenn man mir nun zusagt, dass ich eigene Bodenbeläge verlegen kann, muss aber im Mietvertrag auch festgehalten werden,
dass ich die Wohnung ohne Bodenbeläge miete oder?
Problematisch stelle ich mir das bei der EBK vor, wenn man mir doch erlaubt eine moderne zu verbauen und wenn ich mal ausziehe, dann kriege ich die da nicht mehr weg, weils ja lt. Mietvertrag zur Wohnung gehört xD


Es herrscht Vertragsfreiheit bei diesen Dingen. Da es sich um Individualvereinbarungen handelt, kann man ziemlich viel vereinbaren.

Bezüglich selbst verlegter Bodenbeläge vereinbart man, dass die Entfernung des alten Bodenbelages zulässig ist und wie mit dem neuen Belag beim Auszug umgegangen werden soll. Eine indirekte Vereinbarung über die Vermietung einer Wohnung ohne Bodenbelag würde ich nicht machen.

Das gleiche gilt sinngemäß für die Küche.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Okay, also sollte im Vertrag einfach drin stehen, dass der Bodenbelag entfernt werden darf, genau wie bei der EBK.
Dann werde ich das im Endeffekt auch so anbringen am Telefon und wenn mir gesagt wird, dass die EBK nicht getauscht werden kann, wenn ich das möchte, dann hat sich die Wohnung sowieso für mich erledigt, weil ich auch nicht davon ausgegangen bin,
dass die schon 10 Jahre alt ist. ^^ Ich glaube da muss man dann trotz der Wohnungslage konsequent bleiben. Irgendwie will man sich in einer neuen Wohnung ja auch etwas frei entfalten und wenn man dann gebrauchten Mist vom Mietverhältnis davor nutzen soll, kommt man sich dabei irgendwie dumm vor. :crazy:
Ich weiß ja nicht, ob das heutzutage normal ist, aber irgendwie schon komisch.
Bei dem Bad ja das selbe. Dann hat da jemand Jahre lang in der Kabine geduscht und dann soll ich da rein. Komische Vorstellung.

Danke soweit.

-- Editiert von Malustras am 06.01.2018 01:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Sie sollten im Sinn behalten, dass Sie ausgetauschte Geräte und Dinge behalten müssen und bei ein Auszug wieder einsetzen. Der Vermieter muss sich nicht darauf abspeisen lassen, dass dann ja eine andere Einbauküche drin ist, er kann auf seiner alten bestehen.

Oder sie bezahlen ihm den Wert der alten Küche, der dann im Nachhinein festgesetzt wird und womöglich zu größeren Irritationen führen wird. Gleiches gilt für den Teppich . Den müssen Sie schlimmstenfalls beim Auszug auch wieder rausreißen und den Ursprungszustand herstellen

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Ganz so viele Bewerber waren es bisher aber glaube ich nicht. Gestern war eine Besichtigung und heute. Und heute war ich der einzige ^^

Es müssen nicht viele Bewerber sein, einer welcher in Augen des Vermieter passt reicht aus.
Zitat (von Malustras):
Aber so einen abgenutzten Belag für 720€ warm zu präsentieren,

Damit muss man leben, vor allem Warm, das ist doch eher sehr günstig.
Zitat (von Malustras):
Besichtigung die Leute mit Straßenschuhen rüberlatschen, finde ich halt irgendwie falsch.

Das kann jeder Eigentümer selbst handhaben wie er will, vor allem wird man auch wohl Besuch empfangen, wer will schon das die Leute barfuß ihren Fußpilz auf dem Boden verteilen, dann doch lieber Schuhe anbehalten.
Zitat (von Malustras):
Wenn man nicht immer so lange auf solche Wohnungstreffer warten müsste, würde ich ja einfach sagen, bis zur nächsten Wohnung ciao

Man muss sich wohl damit abfinden müssen, wenn der Vermieter sich auf keine Änderungen im Vertrag einlässt.
Vielleicht wäre es besser man würde sich seine Wohnung kaufen und sanieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Sie sollten im Sinn behalten, dass Sie ausgetauschte Geräte und Dinge behalten müssen und bei ein Auszug wieder einsetzen. Der Vermieter muss sich nicht darauf abspeisen lassen, dass dann ja eine andere Einbauküche drin ist, er kann auf seiner alten bestehen.


Das ist nicht zwingend so, Vielmehr kommt es auf den Inhalt der Vereinbarung an.

Als Vermieter würde ich es sogar begrüßen, wenn der Mieter auf eigene Kosten die Wohnung renoviert und die Sachen beim Auszug in der Wohnung bleiben. Jedenfalls bei kurzer Mietdauer kann das aber für den Mieter ein schlechtes Geschäft sein.

Es spricht auch nichts dagegen, sich auf Ablösesummen zu einigen, in welche Richtung auch immer die gezahlt werden. Wie schon geschrieben herrscht Vertragsfreiheit.

Zitat:
Oder sie bezahlen ihm den Wert der alten Küche, der dann im Nachhinein festgesetzt wird und womöglich zu größeren Irritationen führen wird. Gleiches gilt für den Teppich . Den müssen Sie schlimmstenfalls beim Auszug auch wieder rausreißen und den Ursprungszustand herstellen


Das gilt nur, wenn man dazu nichts anderes vereinbart.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn Sie die Wohnung haben wollen, dann sagen Sie doch einfach, dass Sie den Boden nicht möchten und auf Ihre Kosten einen neuen verlegen lassen (den Sie bei Auszug wieder entfernen), und dass Sie die EBK nicht benötigen, die soll dann vor Einzug abgebaut werden. Und dies alles sollte auch schriftlich im MV aufgenommen werden.

710 € für Berlin ein Schnäppchen (wenn es gut gelegen ist)

-- Editiert von AltesHaus am 06.01.2018 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi,

habe auch noch mal eine Nacht darüber geschlafen.
Ich werde wohl telefonisch noch mal vereinbaren, dass ich die Wohnung dann nehmen würde,
wenn der Bodenbelag raus kommt und auch die EBK mit der Waschmaschine.
Wie "AltesHaus" schon sagte, kann ich den Bodenbelag bei Auszug ja auch wieder entfernen und bei der neuen EBK
kann man sich ja einigen. Entweder wohne ich dort so lange, dass es sich sowieso nicht mehr lohnen würde, die noch weiter zu nutzen, dann kann ich die auch selbst entsorgen, oder sie ist noch so gut in Takt, dass ich Sie für eine kleine Ablösesumme überlassen würde ^^

Denke das ist das beste, denn wie "Akkarin" ganz oben schon sagte....ich werde sonst niemals glücklich sein,
weil man jeden Tag in die Küche geht und sich denkt, dass man eigentlich eine modernere haben wollen würde....
Denn ein Ceran Kochfeld möchte ich schon haben, da ich das auch jetzt nutze und einen vernünftigen Kühlschrank,
wo nicht nur ein Eisfach drin ist. Und dann auch noch Ikea und 10 Jahre alt :grins:
Da muss man dann halt konsequent sein...ich kann ja dem Vermieter im Ausgleich anbieten die Miete 6 Monate im voraus zu zahlen :crazy:

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
ch kann ja dem Vermieter im Ausgleich anbieten die Miete 6 Monate im voraus zu zahlen :crazy:


Nö, das nicht, aber Sie könnten anbieten die Kaution sofort zu bezahlen (macht schon mal nen guten Eindruck) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Wie sofort? ^^
Zahlt man die nach Abschluss des Vertrages nicht sowieso "sofort"? :D

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Wie sofort? ^^
Zahlt man die nach Abschluss des Vertrages nicht sowieso "sofort"? :D


Bei uns ja, sonst gibt es keinen Mietvertrag, aber der Mieter könnte auch in drei Raten die Kaution zahlen

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Denn ein Ceran Kochfeld möchte ich schon haben, da ich das auch jetzt nutze


Sorry, ist jetzt OT, aber da muss ich ja schmunzeln....
Kauf Dir mal ein Induktionskochfeld und Du wirst genervt sein, wenn Du irgendwann mal wieder an einem Ceran-Kochfeld stehst und ewig warten musst, dass da was zu kochen anfängt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Dafür braucht man aber auch spezielle Kochtöpfe / Pfannen :-)
Induktionsfelder lassen sich auch schwerer reinigen und sind teurer.
Zudem können Induktionsherde durch die verbauten Lüfter recht laut werden.
Der einzige wirkliche Vorteil ist eben die schnellere Erhitzung und dass die Felder selbst nicht so heiß werden.
Ansonsten reicht Ceran aber dicke aus ^^

So oder so sind Ceran/Induktion besser als einfache Plattenherde.
Ich werde mal Montag mit der Immobilien Dame telefonieren und dann bin ic hgespannt, was mir präsentiert wird.

Mal wieder was rechtliches.
Wenn man am Telefon Interesse bekundet und eine Bewerbung mit den üblichen ganzen Unterlagen vorlegt,
geht man aber immernoch nichts ein, sondern erst wenn ich dann auch den Mietvertrag unterzeichne, oder?.
Nicht, dass ich mich mit Abgabe dieser ganzen Unterlagen schon irgendwas eingehe xd

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Wenn man am Telefon Interesse bekundet und eine Bewerbung mit den üblichen ganzen Unterlagen vorlegt,
geht man aber immernoch nichts ein, sondern erst wenn ich dann auch den Mietvertrag unterzeichne, oder?.

Genau, oder ... kommt nämlich darauf an, was man da so alles äußert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Malustras):
Wenn man am Telefon Interesse bekundet und eine Bewerbung mit den üblichen ganzen Unterlagen vorlegt,
geht man aber immernoch nichts ein, sondern erst wenn ich dann auch den Mietvertrag unterzeichne, oder?.

Genau, oder ... kommt nämlich darauf an, was man da so alles äußert.


Naja in der Bewerbung steht halt, dass ich mich für die Wohnung bewerbe usw.
Dieses typische Muster eben und eine kurze Vorstellung meinerseits.
Und eben Unterlagen wie Schufa Auskunft, Selbstauskunft usw. ^^

Ich hätte jetzt halt angerufen und gesagt, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde,
wenn die Bodenbeläge, Waschmaschine und EBK beim Einzug entfernt wird bzw. ich eine neue EBK verbauen kann.
Das sollte ja noch nicht bindend sein?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Ich hätte jetzt halt angerufen und gesagt, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde,
wenn die Bodenbeläge, Waschmaschine und EBK beim Einzug entfernt wird bzw. ich eine neue EBK verbauen kann.

Antwort des Vermieters: Ja ok, machen wir alles
Antwort des Gesetzgebers: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Mietvertrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Und wer weist mir nach, dass ich am Telefon zugesagt habe?
Ist ein Mietvertrag etwa ohne Unterschrift gültig? :devil:

-- Editiert von Malustras am 07.01.2018 01:35

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Oh Man, hoffentlich erwische ich Sie nie als Mieterin in Berlin.

So ein Eiertanz schon bevor irgendetwas passiert ist außer einer Besichtigung.

Eigentlich kommt doch nur Neubau für Sie in Frage.

Es ist in Mietwohnungen nicht lebensfremd dass Dusche, Klo, Küche, Teppich oder Türklinke schon vorher von Jemanden benutzt worden sind, egal was er im Detail damit gemacht hat.

Lebensfremd ist das der Vermieter jedesmal die Keramik wechseln wenn ein Neuer Mieter winkt.

Oft sterben sogar Menschen in den Wohnungen... wie sollten Sie sonst auch frei werden :devil:


Es ist ist völlig unwichtig ob im Inserat ein Kreuz bei "Renoviert" steht oder nicht. Wegen dem Kreuz wird der Vermieter nicht renovieren müssen. Auch wenn Sie ursprünglich darauf hinaus wollten.



-- Editiert von 3113 am 07.01.2018 11:43

-- Editiert von 3113 am 07.01.2018 11:51

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Das sehe ich allerdings anders.
Ich erkundige mich ja extra im Vorfeld, damit alles glatt läuft.
Lieber vorher einen Eiertanz, als nach dem unterschriebenen Mietvertrag. :party:
Die Wohnung ist ein Neubau. Nur kein ganz so aktueller mehr, was aber auch gar nicht relevant für mein Anliegen ist.
Mir ist schon klar, dass es viele Wohnungen gibt, wo eine EBK drin ist und auch das Klo usw. nicht komplett getauscht wird :D
Aber wenn alles schon 10 Jahre alt ist....
Ich sags mal so, wer damit kein Problem hat, der kann es ja auch so nehmen.
Ich hingegen möchte es eben individueller gestalten und greife gerne in die Tasche um hochwertigeres zu kaufen.
Das ist für einen Vermieter eigentlich eine Win/Win Situation.

Aber ich werde ja sehen, ob man sich drauf einlässt, oder eben nicht.
Wenn nicht, dann ist das eben so, aber 10 Jahre Ikea EBK ist mir einfach zu lang und der Ofen mit dem Kühlschrank zu klein.
Zumal auch sicher nicht gerade die beste Qualität und Effizienzklasse.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Es ist in Mietwohnungen nicht lebensfremd dass Dusche, Klo, Küche, Teppich oder Türklinke schon vorher von Jemanden benutzt worden sind, egal was er im Detail damit gemacht hat.


Das ist schon richtig, aber genauso ist es inakzeptabel, wenn man die Spuren der Nutzung mitübernimmt. Geht gar nicht (bäh), Sie können auch keine Wohnung als renoviert übergeben, wenn da ein Teppich voller Flecken von was weiß ich liegt.

Ich finde die Fragen durchaus berechtigt, Miete würde ja auch für die mitgemietete Küche gezahlt werden, welche die Nettomiete ja erhöht) und wenn diese Schrott ist, dann sollte das auch so vermerkt werden, bzw. mitsamt des ekligen Teppichs raus.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von 3113):
Es ist in Mietwohnungen nicht lebensfremd dass Dusche, Klo, Küche, Teppich oder Türklinke schon vorher von Jemanden benutzt worden sind, egal was er im Detail damit gemacht hat.


Das ist schon richtig, aber genauso ist es inakzeptabel, wenn man die Spuren der Nutzung mitübernimmt. Geht gar nicht (bäh), Sie können auch keine Wohnung als renoviert übergeben, wenn da ein Teppich voller Flecken von was weiß ich liegt.

Ich finde die Fragen durchaus berechtigt, Miete würde ja auch für die mitgemietete Küche gezahlt werden, welche die Nettomiete ja erhöht) und wenn diese Schrott ist, dann sollte das auch so vermerkt werden, bzw. mitsamt des ekligen Teppichs raus.


Genau so sehe ich das auch ^^
Das mit der Nettomiete und der EBK ist nämlich auch so ein Ding.
Die fließt ja auch in die Miete ein und wenn ich bereit bin mir trotzdem eine eigene zu besorgen, mit unveränderter Miete,
dann profitiert der Vermieter ja davon, weil er sich gar nicht mehr um die EBK kümmern muss und trotzdem die selbe Miete kassiert.
Naja ich werd ja sehen, was morgen bei rum kommt.
Also trotz Wohnungsknappheit werde ich auf jeden Fall nicht alles mitmachen, nur weil sich oftmals irgendjemand findet,
der alles über sich ergehen lässt. So dringend ist es dann auch noch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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