Wohnung streichen

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lotte79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung streichen

Hallo, ich habe vor 3 Jahren und 1 Monat eine komplett kernsaniert gestrichene Wohnung übernommen. In meinem Mietvertrag stand, dass ich die Wohnung komplett weiß neu gestrichen übergeben muss. Das Wohnzimmer wurde vom Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) auf Wunsch hellgelb gestrichen, da man sich die Farbe aussuchen konnte. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, indem diese mich daran erinnern, die Wohnung komplett weiß gestrichen zu übergeben. Ist dieses nach der neuen Rechtssprechung noch zulässig? Muss ich jetzt die ganze Wohnung streichen oder kann ich sie so übergeben, es bestehen keine Abnutzungserscheinungn. Gruß Lottee79

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn im MV steht, dass die Wohnung weiss zu übergeben ist, dann streiche doch weiss! Kann Dir doch egal sein, ob gelb oder weiss gestrichen wird...

In der Regel gilt jedoch, dass Küchen, Bäder und Duschen im Allgemeinen alle 3 Jahre gestrichen werden müssen.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nadiiiinchen,

irgendwie hast Du nicht ganz mitgekriegt, daß Lotte überhaupt nicht streichen will.

:grins:

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na und...? Wollen und Müssen sind 2 verschiedene Paar Schuh :grins:

Im ersten Absatz steht was wegen der Farbe, und im zweiten Absatz das was gestrichen werden muss.

Und wieder mal finde ich es unheimlich lustig, dass ein Mieter erst einen MV unterschreibt und sich dann nicht mehr nach richten möchte...

Wenn im MV steht, dass die Wohnung bei Übergabe weiß zu streichen ist, dann würde ich mich als Mieter danach richten, aber gut... Man sollte eben nicht von sich auf andere schliessen...;)

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dass nach drei jahren keine abnutzung zu sehen sein soll, halte ich doch für arg blauäugig - du wirst es sehen, sobald bilder von den wänden und schränke abgebaut sind.

die frage aber ist, was genau im mv zur renovierung steht. ob es sich um die berühmt-berüchtigten starren fristen handelt, sagt dir rechtsverbindlich ein anwalt.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

die Klausel, zwingend weiß zu streichen, ist zwar unwirksam, aber ich sehe hier ehrlich gesagt kein Problem, da weiß schließlich die billigste Farbe ist.

Ob überhaupt gestrichen werden muss, ist ohne kenntnis des mietvertrags nicht zu beurteilen.

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#6
 Von 
Lotte79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Küche, Bad und Flur habe ich mittlerweile weiß gestrichen, die Frage ist halt nur, ob ich die ganze Wohnung pinseln muss, nach dem neuen Urteil. Oder ob ich das Schlaf und Wohnzimmer auslassen kann.

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn in dem MV steht, dass Du komplett streichen musst... Also, ich würde wohl komplett streichen, bin jetzt aber doch unsicher und gespannt wer hier die richtige Antwort liefern kann.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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