Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier und habe leider keine Zeit mich komplett im Forum einzulesen. Es tut mir also leid, falls die Frage schon einige Male zuvor gestellt und bereits beantwortet wurde.
Nun meine Frage:
Ich befindet mich derzeit noch in einem Mietverhältnis. Eine Fristgerechte Kündigung liegt bereits vor. Laut Mietvertrag (der in den Händen meines Ex-Freundes ist...wir haben uns getrennt und dies leider im Streit) muss die Wohnung mit dem Auszug komplett gestrichen werden. Ich habe mich aber kürzlich mit einem Freund über diesen Ärger unterhalten und er sagte mir, dass diese Regelungen mittlerweile fällig geworden sind und ich in der Wohnung gar nichts mehr streichen müsse!
Stimmt das?
Die Wohnung haben wir damals (vor 5 Jahren) weiß gestrichen übernommen und die Wände oder Sonstiges seither auch nie farbig angestrichen.
Mein Ex Freund macht Terror bei mir und zwingt mich zur Renovierung. Wenn es nicht muss, möchte ich das allerdings nicht mehr tun! Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
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Wohnung streichen
13. Juli 2011
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Frage vom 13. Juli 2011 | 10:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung streichen
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Juli 2011 | 10:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke. Dann werde ich irgendwie diesen Mietvertrag auftreiben müssen, um genau schreiben zu können, was dort aufgeführt ist. Ich wollte nur wissen, ob die Tatsache stimmt, dass ich als Mieter ab sofort nicht mehr verpflichtet bin die Wohnung bei Auszug frisch streichen zu müssen.
Vielen Dank für die Antwort!
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