Wohnung streichen nach Auszug?

4. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Artur91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung streichen nach Auszug?

Hallo zusammen, wir ziehen nun nach 4 Jahren aus unserer Mietswohnung aus und stellen uns die Frage ob wir streichen müssen. Als wir eingezogen sind hat der vorherige Vermieter alles gestrichen. Aus unserem Mietvertrag werde ich nicht ganz schlau. Es steht drin, dass der Mieter sich dazu verpflichtet nach 5 Jahres Wände, decken etc zu streichen.
Muss ich nun alles weiß streichen oder reicht es lediglich die Löcher in der Wand zu verschließen?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Man kann auch einfach den Vermieter fragen oder wenn man den Nachmieter kennt, eben diesen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Artur91):
Muss ich nun alles weiß streichen oder reicht es lediglich die Löcher in der Wand zu verschließen?
Mir ist bewusst, dass jeder Fragesteller für seine Frage eine individuelle Antwort möchte. Bei solchen Standardfragen sollte eine Internetsuche aber wirklich weiterhelfen. Daher nur die Kurzfassung von mir.

Wenn die frühesten Fristen im Mietvertrag bei 5 Jahren beginnen, dann muss der MIeter nach 4 Jahren nur dann renovieren, wenn er die Wohnung übermäßig stark abgenutzt oder anderswie beschädigt hat. Löcher sollte der Mieter nie verschließen, sofern nicht im Mietvertrag eine entsprechende Regelung steht. Das Verschließen von Löchern ist sonst nämlich eine Beschädigung.Ebenfalls kann die Verwendung von grellen Farben eine Beschädigung sein.

Zitat (von cirius32832):
Man kann auch einfach den Vermieter fragen oder wenn man den Nachmieter kennt, eben diesen
Ja ne is klar. Beide haben natürlich ein Interesse daran, dass die Wohnung hübsch hergerichtet wird. Eine rechtlich korrekte Antwort sollte man von denen also eher nicht erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Artur91):
Es steht drin, dass der Mieter sich dazu verpflichtet nach 5 Jahres Wände, decken etc zu streichen.

Da müsste man den Wortlaut der betreffenden Klauseln kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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