Hallo zusammen, wir ziehen nun nach 4 Jahren aus unserer Mietswohnung aus und stellen uns die Frage ob wir streichen müssen. Als wir eingezogen sind hat der vorherige Vermieter alles gestrichen. Aus unserem Mietvertrag werde ich nicht ganz schlau. Es steht drin, dass der Mieter sich dazu verpflichtet nach 5 Jahres Wände, decken etc zu streichen.
Muss ich nun alles weiß streichen oder reicht es lediglich die Löcher in der Wand zu verschließen?
Vielen Dank!
Wohnung streichen nach Auszug?
4. Juli 2021
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Frage vom 4. Juli 2021 | 11:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung streichen nach Auszug?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2021 | 12:08
Von
Status: Schlichter (7109 Beiträge, 1484x hilfreich)
Man kann auch einfach den Vermieter fragen oder wenn man den Nachmieter kennt, eben diesen
#2
Antwort vom 4. Juli 2021 | 13:22
Von
Status: Unparteiischer (9866 Beiträge, 4475x hilfreich)
Mir ist bewusst, dass jeder Fragesteller für seine Frage eine individuelle Antwort möchte. Bei solchen Standardfragen sollte eine Internetsuche aber wirklich weiterhelfen. Daher nur die Kurzfassung von mir.ZitatMuss ich nun alles weiß streichen oder reicht es lediglich die Löcher in der Wand zu verschließen? :
Wenn die frühesten Fristen im Mietvertrag bei 5 Jahren beginnen, dann muss der MIeter nach 4 Jahren nur dann renovieren, wenn er die Wohnung übermäßig stark abgenutzt oder anderswie beschädigt hat. Löcher sollte der Mieter nie verschließen, sofern nicht im Mietvertrag eine entsprechende Regelung steht. Das Verschließen von Löchern ist sonst nämlich eine Beschädigung.Ebenfalls kann die Verwendung von grellen Farben eine Beschädigung sein.
Ja ne is klar. Beide haben natürlich ein Interesse daran, dass die Wohnung hübsch hergerichtet wird. Eine rechtlich korrekte Antwort sollte man von denen also eher nicht erwarten.ZitatMan kann auch einfach den Vermieter fragen oder wenn man den Nachmieter kennt, eben diesen :
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#3
Antwort vom 4. Juli 2021 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
ZitatEs steht drin, dass der Mieter sich dazu verpflichtet nach 5 Jahres Wände, decken etc zu streichen. :
Da müsste man den Wortlaut der betreffenden Klauseln kennen.
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