Wohnung streichen trotz Nachmieter

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dust1_N
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung streichen trotz Nachmieter

Hallo zusammen,

zu meiner Situation:

Ich habe meine Wohnung zum 30.06.2019 gekündigt und bereits einen potentiellen Nachmieter gefunden. Potentiell daher, weil er noch keine schriftliche Zusage der Vermieterin hat, dass er zum Ende meiner Mietzeit in die Wohnung einziehen darf.

Da der junge Mann ziemlich neu in Deutschland ist, habe ich ihm vorgeschlagen, dass er meine Einrichtung übernimmt. Dies akzeptierte er und hat dafür bereits gezahlt.

Ich selber habe eine Theke und Sandsteinen in die Wohnung gebaut. Diese ist, auch laut Vermieterin, eine klare Verschönerung und muss nicht abgerissen werden, wenn der Nachmieter diese übernehmen möchte.

Eine Wand ist jedoch in einem Bordeaux-Rot von mir gestrichen. Diese Farbe gefällt dem Nachmieter ebenso so gut, dass er diese Farbe übernehmen möchte. Die Vermieterin sagte, dass ich die Wand aber weiß streichen soll.


Nun meine Frage:

Wenn mein Nachmieter zum 01.07.2019 die Zusage für seinen Mietvertrag erhält und die Wandfarbe behalten möchte, MUSS ich die Wand dann weiß übergeben oder kann man vertraglich festhalten, dass ER (der Nachmieter) die Wand streicht, sollte er irgendwann mal ausziehen?


Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen,


Dustin Goertz.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43102 Beiträge, 14821x hilfreich)

Warum sucht man einen Nachmieter, wenn man fristgerecht gekündigt hat. Das ist dann doch der Job des Vermieters.

Abgesehen davon, Du hast jetzt schon Geld für die Übernahme von was auch immer kassiert, obwohl der "Nachmieter" noch keinen Vertrag hat? Wie soll das denn funktionieren, wenn der Vermieter sich für jemand anderen entscheidet?

Abgesehen davon, wir haben hier zwei Vertragsverhältnisse. Du mit dem möglichen Nachmieter und Du mit dem Vermieter. Der Vermieter ist eine Sache, und wenn der Mietvertrag das einweissen der Wand vorsieht, dann hast Du es zu erledigen. Wie sich der Vermieter mit dem Nachmieter einigt, dass ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#2
 Von 
Dust1_N
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

"Warum sucht man einen Nachmieter, wenn man fristgerecht gekündigt hat. Das ist dann doch der Job des Vermieters." - Richtig. Ich wollte aber vorzeitig aus der Wohnung. Daher habe ich mich um einen Nachmieter bemüht.

"Abgesehen davon, Du hast jetzt schon Geld für die Übernahme von was auch immer kassiert, obwohl der "Nachmieter" noch keinen Vertrag hat? Wie soll das denn funktionieren, wenn der Vermieter sich für jemand anderen entscheidet?" Richtig - Er hat eine mündliche Zusage. Der Kauf der Einrichtung beruht auf Vertrauensbasis, dass er die Wohnung ab dem 01.07.2019 bekommt. Wenn nicht - Pech... auf Deutsch gesagt.


"Der Vermieter ist eine Sache, und wenn der Mietvertrag das einweissen der Wand vorsieht, dann hast Du es zu erledigen." - Im Mietvertrag steht nichts, dass ich die Wohnung weiß streichen soll... Finde es halt sinnfrei, dass ich die Wand weiß streichen soll, wenn es dem Nachmieter gefällt und er ja die Wand weiß färbt, sollte er irgendwann ausziehen... Wieso jetzt weiß machen, wenn er die Wand danach eh wieder in der selben Farbe streichen wird...


Grüße Dustin.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Zitat (von Dust1_N):
Wieso jetzt weiß machen, wenn er die Wand danach eh wieder in der selben Farbe streichen wird...
Weil der Vermieter von dem Nachmieter das Streichen der Wand (nicht in weiß, aber in eine neutrale Farbe) nur verlangen kann, wenn er diese auch so übergeben hat. Nach neuester Rechtsprechung genügt Verpflichtung im Mietvertrag nicht, auch wenn alle sich dabei einig sind dass der Nachmieter die Pflichten des Vormieters übernimmt: Der Nachmieter kann trotzdem verweigern.
Also wird der Vermieter sich nicht auf einen derartigen Deal einlassen.
Was du anbieten kannst: Dass du, statt zu streichen, eine Abfindung für die rote Wand zahlst und diese dafür bleiben kann. Die Abfindung kannst du aus "deine Kosten fürs Weißen" plus "Kosten des Nachmieters für Röten" schätzen. Wenn der Vermieter immer noch nicht will: ich kann's ihm nicht verdenken.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von Dust1_N):
Finde es halt sinnfrei, dass ich die Wand weiß streichen soll, wenn es dem Nachmieter gefällt ...


Was dem Nachmieter gefällt oder nicht ist wurscht.

Entscheidend ist deinem Vertragspartner (Vermieter) gefällt und was im Mietvertrag steht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130958 Beiträge, 41617x hilfreich)

Zitat (von Dust1_N):
Wenn mein Nachmieter zum 01.07.2019 die Zusage für seinen Mietvertrag erhält und die Wandfarbe behalten möchte, MUSS ich die Wand dann weiß übergeben

Wenn der Nachmieter diese Gestaltung so übernehmen möchte, wäre es seitens des Vermieters rechtsmissbräuchlich eine neutrale Gestaltung zu fordern / durchsetzen zu wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dust1_N):
Wenn mein Nachmieter zum 01.07.2019 die Zusage für seinen Mietvertrag erhält und die Wandfarbe behalten möchte, MUSS ich die Wand dann weiß übergeben

Wenn der Nachmieter diese Gestaltung so übernehmen möchte, wäre es seitens des Vermieters rechtsmissbräuchlich eine neutrale Gestaltung zu fordern / durchsetzen zu wollen.
warum das denn?
In Anbetracht von BGH VIII ZR 277/16 sehe ich das als eine ungerechtfertigte Aussage.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130958 Beiträge, 41617x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
warum das denn?

Die Farbe ist vorgegeben, dies ist ja bekanntlich problematisch so was konkretes durchzusetzen.
Es hier nicht um Schönheitsreparaturen und Renovierung, sondern um "Rückbau".
Der neue Mieter würde unerlaubterweise in seiner freien Farbgestaltung der Wohnung eingeschränkt.
Verboten ist lt. BGH VIII ZR 277/16 nur die formularvertragliche Überwälzung aus § 535 BGB , wenn er die Alternative nicht nutzen mag ist das sein Problem.


Manchmal hat der Vermieter halt die Arschkarte wenn alle anderen bessere Rechte haben als er.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Farbe ist vorgegeben, dies ist ja bekanntlich problematisch so was konkretes durchzusetzen.
Es hier nicht um Schönheitsreparaturen und Renovierung, sondern um "Rückbau".
Ja, bei Schönheitsreparatur und Renovierung während der Mietzeit wäre die Farbvorgabe unzulässig. Auch beim Rückbau kann der Vermieter nicht unbedingt weiß fordern, aber eben doch eine neutrale Farbe. Und den Rückbau kann er fordern, denn er hat Anspruch darauf (und tut zur Wahrung seiner Rechte auch gut daran) dass die Wohnung ihm übergeben wird und eben nicht direkt dem Nachmieter.


Zitat (von Harry van Sell):
Der neue Mieter würde unerlaubterweise in seiner freien Farbgestaltung der Wohnung eingeschränkt.
Nicht im mindesten. Er kann gleich nach Einzug rot streichen oder wie auch immer es ihm beliebt. Nur will der Vermieter ihm halt eine weiße (oder jedenfalls neutral gestaltete) Wohnung übergeben. Es kommt jetzt noch darauf an, was im Mietvertrag mit dem Nachmieter vereinbart ist. Der Vermieter will hier aber offenbar definitiv nicht eine Vermietung mit roten Wand ("gemietet wie besehen") und das muss er auch nicht.

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