Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Kumpel in eine Wohnung gezogen. Wir haben das mit dem Vermieter abgeklärt und eine Wohnbestätigung für mich bekommen.
Kann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen und dabei den Vertrag fortlaufend lassen. Oder wird dann von vorne begonnen, die Jahre zu zählen. Welche Auswirkungen hat das auf z.b. Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen? Macht es einen Unterschied, wenn ich polizeilich dort angemeldet bin?
Danke im vorraus.
Beste Grüße
-- Editiert von User am 13. April 2023 20:53
Wohnung von Freund übernehmen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatKann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen und dabei den Vertrag fortlaufend lassen. Oder wird dann von vorne begonnen, die Jahre zu zählen. Welche Auswirkungen hat das auf z.b. Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen? :
Das frage man sinnigerweise den Einzigen, der diese Frage beantworten kann ...
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich das Einverständnis meines Kumpels habe. Wir sind momentan nur zu zweit dort im Vertrag, weil wir Angst haben, dass Nachteile entstehen, wenn mein Kumpel als Hauptmieter, den Mietvertrag verlässt.
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Das ändert nichts an der Antwort.
Ich danke für eure antworten, aber wer soll derjenige sein, der mir diese Fragen beantworten kann? Bitte helft mir auf die Sprünge...
Das musst Du Deinen Vermieter fragen. Und der entscheidet. Dein Kumpel kann sagen, was er will, wenn der Vermieter nicht will, bleibt ihr beide im Mietvertrag.
ZitatIch danke für eure antworten, aber wer soll derjenige sein, der mir diese Fragen beantworten kann? :
Der Vertragspartner, hier der Vermieter.
Okay angenommen der Vermieter stimmt zu. Entstehen dadurch eventuell Nachteile, weil der Vermieter das Recht hat die Miete zu erhöhen oder ändert sich dadurch die Kündigungsfrist? Oder habe ich die selben "Vorteile" die mein Kumpel momentan hat, also ich meine mit Vorteile einfach einen relativ günstigen Vertrag zu haben, aus dem man nicht so schnell rausgeschmissen werden kann, weil er dort schon sehr lange lebt.
All das erfährt man, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen durchgeht ...
Der Vermieter ist in dieser Situation frei zu entscheiden:ZitatOkay angenommen der Vermieter stimmt zu. :
- entweder (wie von den Mietern gewollt) einen der zwei Mieter aus dem Vertrag zu entlassen und das gleiche Mietverhältnis (incl. der "Vorteile") mit dem verbleibenden Mieter fortzusetzen
- oder dieser Änderung des bisherigen Vertrags nicht zuzustimmen und anzubieten: Es muss der bisherige Vertrag gekündigt werden aber der verbleibende Mieter kann die Wohnung alleine mit einen neuen Mietvertrag bekommen
Vielen Dank für die Antworten. Wir haben uns mit dem Vermieter in Kontakt gesetzt und dieser wäre damit einverstanden, den Vertrag "abzuändern". Anbei kam ein Formular "Mieterselbstauskunft" in dem auszufüllen ist, wer Hauptmieter und Nebenmieter ist.
Demnach bleibt der Vertrag mit seinen Vorteilen also bestehen, nehme ich an.
Jetzt kommt mir eine weitere Frage auf:
Macht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich dort offiziell/behördlich gemeldet bin? Momentan bin ich bei meinen Eltern im Brandenburger Dorf abgemeldet. Sollte ich mich aus irgendwelchen guten Gründen lieber in der Wohnung, also in Berlin anmelden?
Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch eine Kündigung/ Rausschmiss für den Vermieter erschwert wird... Oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun?
Beste Grüße
Du bist abgemeldet? Oder sollte das heißen, Du bist noch im dem Dorf angemeldet? Dann hättest Du jetzt schon eine Ordnungswidrigkeit begangen. Du hast Dich dort anzumelden, wo Du wohnst.ZitatMomentan bin ich bei meinen Eltern im Brandenburger Dorf abgemeldet. Sollte ich mich aus irgendwelchen guten Gründen lieber in der Wohnung, also in Berlin anmelden? :
ZitatDu bist abgemeldet? :
Ich lebe die meiste Zeit bei meinen Eltern im Dorf. Daher bin ich nach wie vor dort angemeldet. Ich bin zeitweise in der Wohnung meines Kumpels in der Stadt.
ZitatAnbei kam ein Formular "Mieterselbstauskunft" in dem auszufüllen ist, wer Hauptmieter und Nebenmieter ist. :
Da geht es auch um die finanzielle Seite.
ZitatMacht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich dort offiziell/behördlich gemeldet bin? :
Man ist dort gemeldet wo der man wohnt. Der Vermieter muss ihnen eine Mieterbestätigung geben, damit sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden können. Wohnen sie dort nicht, dann erhalten sie selbige nicht.
Mal den Wohnort so bestimmen wie einem beliebt geht nicht.
Dann hast du dich bei der Meldestelle (Einwohnermeldeamt LK) auch nicht abgemeldet.ZitatIch lebe die meiste Zeit bei meinen Eltern im Dorf. Daher bin ich nach wie vor dort angemeldet. :
Ja, wenn das nun mit dem Vermieter geklärt ist, kannst du die Wohnung *übernehmen*. Vermutlich bist du dann Hauptmieter, dein Kumpel *Nebenmieter*.ZitatKann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen :
Da du aber bei deinen Eltern deinen Hauptwohnsitz hast, wäre die Wohnung in B dein Zweitwohnsitz/deine Nebenwohnung.
Du solltest dich als Hauptmieter oder als Nebenmieter beim EMA in Berlin anmelden. Das ist deine melderechtliche Pflicht.
Auch die Zweitwohnungssteuer für die Berliner Wohnung zu zahlen, ist dann deine steuerrechtliche Pflicht.
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