Wohnung von Freund übernehmen

13. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung von Freund übernehmen

Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Kumpel in eine Wohnung gezogen. Wir haben das mit dem Vermieter abgeklärt und eine Wohnbestätigung für mich bekommen.

Kann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen und dabei den Vertrag fortlaufend lassen. Oder wird dann von vorne begonnen, die Jahre zu zählen. Welche Auswirkungen hat das auf z.b. Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen? Macht es einen Unterschied, wenn ich polizeilich dort angemeldet bin?

Danke im vorraus.
Beste Grüße

-- Editiert von User am 13. April 2023 20:53

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Kann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen und dabei den Vertrag fortlaufend lassen. Oder wird dann von vorne begonnen, die Jahre zu zählen. Welche Auswirkungen hat das auf z.b. Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen?

Das frage man sinnigerweise den Einzigen, der diese Frage beantworten kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich das Einverständnis meines Kumpels habe. Wir sind momentan nur zu zweit dort im Vertrag, weil wir Angst haben, dass Nachteile entstehen, wenn mein Kumpel als Hauptmieter, den Mietvertrag verlässt.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5813 Beiträge, 2562x hilfreich)

Das ändert nichts an der Antwort.

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#4
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für eure antworten, aber wer soll derjenige sein, der mir diese Fragen beantworten kann? Bitte helft mir auf die Sprünge...

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Das musst Du Deinen Vermieter fragen. Und der entscheidet. Dein Kumpel kann sagen, was er will, wenn der Vermieter nicht will, bleibt ihr beide im Mietvertrag.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Ich danke für eure antworten, aber wer soll derjenige sein, der mir diese Fragen beantworten kann?

Der Vertragspartner, hier der Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay angenommen der Vermieter stimmt zu. Entstehen dadurch eventuell Nachteile, weil der Vermieter das Recht hat die Miete zu erhöhen oder ändert sich dadurch die Kündigungsfrist? Oder habe ich die selben "Vorteile" die mein Kumpel momentan hat, also ich meine mit Vorteile einfach einen relativ günstigen Vertrag zu haben, aus dem man nicht so schnell rausgeschmissen werden kann, weil er dort schon sehr lange lebt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

All das erfährt man, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen durchgeht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(947 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Okay angenommen der Vermieter stimmt zu.
Der Vermieter ist in dieser Situation frei zu entscheiden:

- entweder (wie von den Mietern gewollt) einen der zwei Mieter aus dem Vertrag zu entlassen und das gleiche Mietverhältnis (incl. der "Vorteile") mit dem verbleibenden Mieter fortzusetzen
- oder dieser Änderung des bisherigen Vertrags nicht zuzustimmen und anzubieten: Es muss der bisherige Vertrag gekündigt werden aber der verbleibende Mieter kann die Wohnung alleine mit einen neuen Mietvertrag bekommen

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#10
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Wir haben uns mit dem Vermieter in Kontakt gesetzt und dieser wäre damit einverstanden, den Vertrag "abzuändern". Anbei kam ein Formular "Mieterselbstauskunft" in dem auszufüllen ist, wer Hauptmieter und Nebenmieter ist.

Demnach bleibt der Vertrag mit seinen Vorteilen also bestehen, nehme ich an.

Jetzt kommt mir eine weitere Frage auf:

Macht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich dort offiziell/behördlich gemeldet bin? Momentan bin ich bei meinen Eltern im Brandenburger Dorf abgemeldet. Sollte ich mich aus irgendwelchen guten Gründen lieber in der Wohnung, also in Berlin anmelden?
Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch eine Kündigung/ Rausschmiss für den Vermieter erschwert wird... Oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun?

Beste Grüße


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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Momentan bin ich bei meinen Eltern im Brandenburger Dorf abgemeldet. Sollte ich mich aus irgendwelchen guten Gründen lieber in der Wohnung, also in Berlin anmelden?
Du bist abgemeldet? Oder sollte das heißen, Du bist noch im dem Dorf angemeldet? Dann hättest Du jetzt schon eine Ordnungswidrigkeit begangen. Du hast Dich dort anzumelden, wo Du wohnst.

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#12
 Von 
Kojak123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du bist abgemeldet?

Ich lebe die meiste Zeit bei meinen Eltern im Dorf. Daher bin ich nach wie vor dort angemeldet. Ich bin zeitweise in der Wohnung meines Kumpels in der Stadt.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4023 Beiträge, 646x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Anbei kam ein Formular "Mieterselbstauskunft" in dem auszufüllen ist, wer Hauptmieter und Nebenmieter ist.

Da geht es auch um die finanzielle Seite.
Zitat (von Kojak123):
Macht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich dort offiziell/behördlich gemeldet bin?

Man ist dort gemeldet wo der man wohnt. Der Vermieter muss ihnen eine Mieterbestätigung geben, damit sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden können. Wohnen sie dort nicht, dann erhalten sie selbige nicht.
Mal den Wohnort so bestimmen wie einem beliebt geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von Kojak123):
Ich lebe die meiste Zeit bei meinen Eltern im Dorf. Daher bin ich nach wie vor dort angemeldet.
Dann hast du dich bei der Meldestelle (Einwohnermeldeamt LK) auch nicht abgemeldet.
Zitat (von Kojak123):
Kann ich die Wohnung, die mein Freund schon seit über 5 Jahre hat übernehmen
Ja, wenn das nun mit dem Vermieter geklärt ist, kannst du die Wohnung *übernehmen*. Vermutlich bist du dann Hauptmieter, dein Kumpel *Nebenmieter*.

Da du aber bei deinen Eltern deinen Hauptwohnsitz hast, wäre die Wohnung in B dein Zweitwohnsitz/deine Nebenwohnung.
Du solltest dich als Hauptmieter oder als Nebenmieter beim EMA in Berlin anmelden. Das ist deine melderechtliche Pflicht.
Auch die Zweitwohnungssteuer für die Berliner Wohnung zu zahlen, ist dann deine steuerrechtliche Pflicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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