Wohnung wegen Bedrohung fristlos kündigen

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
niemalswieder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung wegen Bedrohung fristlos kündigen

Hallo Ich habe ein großes Problem!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus 11 Parteien.
Vor einigen Tagen wurde ich von zwei kräftigen Personen abgefangen, die mich bedroht haben.
In folgenden mit der Aussage Ich soll am besten ausziehen sonst könnte mir was passieren
Angeblich kämen Mieter mit mir nicht klar.
Habe zwei Schläge in die Magengegend und ein Schlag ins Gesicht bekommen.
Da Ich vor kurzem wegen einer Anzeige von der Polizei in einer anderen Sache nicht mal ernst genommen wurde, verzichte Ich auf eine Anzeige.
Ich würde aber gerne die Wohnung fristlos kündigen, da Ich in ein anderes Bundesland will.
Meine Frage:
Kann ich diese Situation als Anlass nehmen, fristlos zu kündigen?
Die beiden Personen waren sehr einschüchternd, und Sie haben mich auch in den letzten Tagen beobachtet.

Hoffe auf Rat wegen fristloser Kündigung

Gruß von
niemals_wieder

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von niemalswieder):
Vor einigen Tagen wurde ich von zwei kräftigen Personen abgefangen, die mich bedroht haben.
In folgenden mit der Aussage Ich soll am besten ausziehen sonst könnte mir was passieren
Angeblich kämen Mieter mit mir nicht klar.
Habe zwei Schläge in die Magengegend und ein Schlag ins Gesicht bekommen.

Das ist niemals passiert.
Wie könnte man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von niemalswieder):
Kann ich diese Situation als Anlass nehmen, fristlos zu kündigen?

Wenn der Vermieter der Auftraggeber war, sollte er vermutlich glücklich über diese Effizienz in der Entmietung sein - warum sollte er da einer fristlosen Kündigung nicht zustimmen wollen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von niemalswieder):
Kann ich diese Situation als Anlass nehmen, fristlos zu kündigen?


Wenn du nicht mal eine Anzeige erstatten willst, weil du meinst, man werde dir nicht glauben, wie willst du dann einen Richter im Zivilprozeß überzeugen? Abgesehen davon, daß der als erstes fragen wird "Wieso haben Sie keine Anzeige erstattet?"...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von niemalswieder):
Kann ich diese Situation als Anlass nehmen, fristlos zu kündigen?


Vergiß es.
Zitat (von niemalswieder):
Ich würde aber gerne die Wohnung fristlos kündigen, da Ich in ein anderes Bundesland will.


Also ist der angebliche tätliche Übergriff nur ein Vorwand.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
niemalswieder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich wurde bedroht Ich habe einen Verdacht, es könnte ein Sozialpädagoge sein.
Ich wollte Ihne wegen versuchter Körperverletzung anzeigen, Polizisten haben dies verweigert weil Sie diesen kennen.
Ich habe mit dem Vermieter Stress (ist ene sogenannte Wohnungswirtschaft) wegen Wohnung und habe einfach keinen Bock mehr.
Wenn meine Anzeige nicht verfolgt wird, gebe Ich zumindest den Hintergrund an, und lebe lieber auf der Straße.
Ich wohne in keinem sozialen Brennpunkt.Aber Ich habe Angst, und das Vertrauen in die Justiz verloren.

niemals_wieder

-- Editiert von niemalswieder am 31.08.2018 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
niemals_wieder
Das passt aber nicht zusammen.
Einerseits willst du mit Polizei und Justiz nichts zu tun haben, andererseits aber genau durch deren Hilfe fristlos aus dem Vertrag kommen.
Du musst dich schon entscheiden, entweder fristgerecht kündigen (das dürfte dann ohne Gericht laufen), oder eben nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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