Wohnung wurde unrenoviert übergeben - im Vertrag steht aber renoviert - was nun?

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
nafenafe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung wurde unrenoviert übergeben - im Vertrag steht aber renoviert - was nun?

Im Mietvertrag, der bereits von Vermieter und Mieter unterschrieben worden ist, steht: "Die Wohnung wird total renoviert und gestrichen übergeben."

Nun ist die Wohnung aber nicht gestrichen worden. Es gibt ein bißchen Schimmel in der Ecke (nichts weltbewegendes). Eine Endreinigung hat auch nicht stattgefunden.

Welche Möglichkeiten gibt es nun? Welche Pflichten hat der Vermieter und der Mieter?

Es gibt kein Übergabeprotokoll od. Ähnliches.

Der Vermieter macht einen vernünfitgen Eindruck. Es soll keinen Stress geben. Am liebsten wäre mir, dass ich selber streiche und die Malerkosten, die dadurch entfallen, werden mit meiner Miete verrechnet - geht sowas ? Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Im Grunde genommen, ist die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, wie sie beim Einzug vorgefunden wurde. Steht im Vertrag, voll renoviert, gilt das m.E. auch für den Auszug. Das ist zwar jetzt noch nicht relevant, wird es aber mal. Früher oder später.

Also fahrlässiges Verschulden des Mieters.

Zitat (von nafenafe):

Der Vermieter macht einen vernünfitgen Eindruck. Es soll keinen Stress geben. Am liebsten wäre mir, dass ich selber streiche und die Malerkosten, die dadurch entfallen, werden mit meiner Miete verrechnet - geht sowas ? Danke.


Explizit zu deiner Frage:

Wenn du dich mit dem Vermieter einigst, mag das gehen. Ich sehe aber keine Handhabe dafür, da du ja beim Einzug den Mietvertrag so unterschrieben hast:

Zitat (von nafenafe):
Im Mietvertrag, der bereits von Vermieter und Mieter unterschrieben worden ist, steht: "Die Wohnung wird total renoviert und gestrichen übergeben."

Nun ist die Wohnung aber nicht gestrichen worden. Es gibt ein bißchen Schimmel in der Ecke (nichts weltbewegendes). Eine Endreinigung hat auch nicht stattgefunden.


Dein Verschulden. Du hast unterschrieben und damit auch die Haftung übernommen. Und ich wüßte nicht, warum der Vermieter auf die volle Miete verzichten sollte. Sollte er Kulanz zeigen, gut. Einen Anspruch hast du aber so nicht. Und eigenmächtig Miete verrechnen geht auch nicht. S. Vertrag. Dann bist du nämlich im Mietrückstand.

-- Editiert von Spejbl am 08.05.2019 15:53

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von nafenafe):
Der Vermieter macht einen vernünfitgen Eindruck.
Gut.

ICH würde ihn fragen, ob er das so akzeptiert. Vielleicht weiß er gar nicht, dass der Vormieter nichts gemacht hat?
Zitat (von nafenafe):
geht sowas ?
MIt vernünftigen Vermietern und Mietern geht das. Meist braucht man weder Gesetzbuch noch Rechtsstreit, sondern ein vernünftiges Gespräch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Du hast unterschrieben und damit auch die Haftung übernommen.

Hat er doch gerade eben nicht:

Zitat (von nafenafe):
Es gibt kein Übergabeprotokoll od. Ähnliches.

Gab es denn überhaupt eine Übergabe der Wohnung wo man das hätte sehen und gleich vor Ort reklamieren können? Wenn ja dann hätte man das sollen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Also nur mal für's Protokoll, das...

Zitat (von nafenafe):
"Die Wohnung wird total renoviert und gestrichen übergeben."
steht genau so im Mietvertrag? Und der Vermieter hat sich vom Ergebnis dieser Totallrenovierung nicht überzeugt und mit Dir auch kein Übergabeprotokoll angefertigt?

Wenn Du das so stehen lässt, schuldest Du dem Vermieter bei Beendigung des Mietvertrages eine total renovierte Wohnung. Das bedeutet, dass alles was irgendwie nicht mehr neuwertig ist sauberst aufgearbeitet oder erneuert werden muss. So Kleinigkeiten wie Armaturen, Sanitärgegenstände, Türen, Türrahmen, Fenster - aber auch Lichtschalter, Steckdosen und Türbeschläge gehören da schon mal dazu. Ganz abgesehen von den Bodenbelägen und Fußleisten.

Eine mindere Form der Formulierung wäre dann renoviert. Das geht aber über besenrein, gestrichen und Dübellöcher beseitigt immer noch hinaus. Was Du übernommen hast ist noch darunter.

Ich kann Dir nur dringendst anraten den Zustand in dem Dir die Wohnung übergeben wurde genauestens, am besten mit dem Vermieter zusammen, zu dokumentieren. Dieser Zustand muss, als abweichend vom Vertrag, zum Vertragsbestandteil gemacht werden - wenn Du mit diesem Zustand einverstanden bis. Dagegen spricht dann auch nichts mehr. Wobei, "ein wenig Schimmel in den Ecken" schon eine gesteigerte Aufmerksamkeit verdient - IMO.

Das bewahrt Dich vor einer Enttäuschung, wenn das Mietverhältnis endet und mit ihm eventuell auch der vernünftige Eindruck schwindet. IMO finde ich es sehr ungewöhnlich, dass ein Vermieter eine Totalrenovierung in die Hände des scheidenden Mieters legt, ohne sich vom Ergebnis zu überzeugen und diese dem neuen Mieter adequat zu übergeben.

VG
Roland











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