Wohnung zu kalt

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Knuti5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung zu kalt

Hallo,

ich habe das Problem, dass meine Wohnung nicht richtig warm wird. Ich habe dem Vermieter jetzt auch eine Mietminderung angekündigt. Nun ist es kurz dannach draußen wärmer geworden, so dass ich nach mehreren Stunden auf 20 Grad im Wohnzimmer komme. Das heißt, ich habe um 13 Uhr (18 Grad) die Heizung von 3 auf 5 gestellt und um 20 Uhr dann 20 Grad erreicht.
Nun ist die Frage, ob es so lang dauern darf, bis die Mindesttemperatur erreicht wird? Währenddessen sitzt man ja im Kalten.

Das 2. Problem ist, dass die Heizung nun auch noch undicht ist und tropft. Man kann zwar heizen, müsste die Heizung aber eigentlich ausstellen, um keine Schäden in der Wohnung zu verursachen. Das würde theoretisch einen Totalausfall der Heizung bedeuten, was eine 100 Prozent Minderung möglich machen könnte.
Über Meinungen zu den 2 Problemen würde ich mich freuen.

MfG




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
dass die Heizung nun auch noch undicht ist und tropft


Wo ?

Vermieter informiert ?



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#2
 Von 
Knuti5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

der Vermieter wurde zu beiden Problemen informiert, reagiert aber nicht. Die Heizung ist an den Heizungsrohren direkt unter den Heizkörpern undicht und das in drei Zimmern.

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#3
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 365x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Knuti5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dann laß sie doch einfach auf 5, dann gibts auch nichts zu meckern oder zu mindern.
[/quote

ich denke es ist nur sinnvoll die Heizung unter Volllast laufen zu lassen, wenn man auch zu Hause ist.Es sollte dann keine 5-7 Stunden dauern, bis die vertraglich zugesicherte Mindesttemperatur erreicht wird.

Für hilfreiche Meinungen wäre ich weiterhin dankbar.

-- Editiert am 18.01.2010 23:23

-- Editiert am 18.01.2010 23:24

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#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 365x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Könnte es nicht auch ein Lamborghini gewesen sein ?



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""

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#7
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 365x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

quote:
der Vermieter wurde zu beiden Problemen informiert,

In welcher Form? Schriftlich per Einschreiben?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
Knuti5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Es gibt eine vertraglich zugesicherte Mindesttemperatur - das ist richtig. Jedoch mußt du auch deinen Teil dafür tun. Und offenbar kann deine Heizung sie erreichen - wenn du sie läßt. Also sehe ich keinen Raum für eine Minderung.

Jemand hier brachte mal einen schönen Vergleich: Du kannst dir nicht einen Ferrari kaufen, ihn nur im 2. Gang fahren und dich dann beschweren, wenn er dabei nicht auf 200 km/h kommt.


Ich sehe, was du meinst. Aber ein Ferrari läuft auch nicht die ganze Zeit 300, wenn du nicht drinsitzt und ein Kaltstart ist ab und zu auch nötig. Ich meine damit, dass ich auch in diesem Zimmer schlafe und dass kann ich nicht bei voll aufgedrehter Heizung. Es muss möglich sein einen Raum von 25 qm zumindest in 2 Stunden auf mind. 20 Grad aufheizen zu können und nicht den ganzen Tag warten zu müssen, bis diese erreicht ist. Ein Ferrari erreicht ja auch nicht kurz vor dem Ziel erst seine Höchstleistung. Daher ist wohl die Heizung unterdemensioniert oder der Raum undicht.

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#10
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Knuti5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus ist ein sanierter Altbau, aber eine alte Heizanlage ist drin (Einrohrsystem). Mir geht es eigentlich um die Dauer, d.h. in wieviel Stunden die Temperatur zur Verfügung stehen muss. Jetzt sind es Plusgrade draußen und es dauert sehr lang. Im Dezember und Januar war es sehr kalt, so dass die 20 Gradmarke garnicht oder nur manchmal erreicht wurde.

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#12
 Von 
Optimizer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits,

zum Thema Mietminderung kann ich folgendes berichten:

Ich habe letztes Jahr auch Probleme mit der Heizung gehabt. 3 von 5 Zimmer (darunter die beiden Kinderzimmer), konnten in keinster Weise beheizt werden. Darauf hin habe ich meinen Vermieter mehrmals auf diese Mißstände aufmerksam gemacht. Als sich 5 Wochen lang nichts tat, habe ich mit Mietminderung gedroht und diese dann 2 Wochen später auch geltend gemacht.
Blöderweise war ich so erbost dass ich gleich 100% einbehalten habe. Großer Fehler wie es sich später heraus stellte. Es kamm wie es kommen mußte: Mahnung, fristlose Kündigung, Räumungsklage.
Den Prozess habe ich trotz widersprüchliche Aussagen der Zeugen der Gegenseite natürlich verloren. Als Begründung des Urteils bediente man sich der Tatsache, dass keine Temperaturprotokolle vorlagen. Keiner von mir benannten Zeugen wurden geladen oder befragt. Und nun ist es eine richtig teure Tasse Tee für mich geworden. Achso ausgezogen bin ich auch schon.

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