Wohnung zu spät fertig

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stukky1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung zu spät fertig

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Mietvertrag zum 1.9.2011 unterschrieben, meine Wohnung gekündigt und wollte in die neue Wohnung einziehen.

Dann erhielt ich den Vertrag vom Vermieter, handschriftlich zum 1.10.2011 geändert, wieder zurück.

Jetzt musste ich 2 Mal umziehen, Möbel zwischenlagern, Fahrtkosten, Hotelkosten etc. sind mir entstanden.

Wer trägt diese Kosten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichem Gruß

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wer trägt diese Kosten?

Du, oder kannst Du etwa beweisen, dass das so nicht abgemacht war ?

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#2
 Von 
Stukky1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Es bedarf überhaupt keines Beweises, da außreichend Schriftverkehr besteht, dass die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig werden wird.

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Dann erhielt ich den Vertrag vom Vermieter, handschriftlich zum 1.10.2011 geändert, wieder zurück.

Und erst ab diesem Moment gibt es überhaupt einen Mietvertrag.



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#5
 Von 
Stukky1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

aber NICHT zu den vorher schriftlich und mündlich besprochenen Modalitäten... wenn ich ein Entwurf zur Unterschrift bekomme, geh ich davon aus, dass das Angebot so vom Vermieter angedacht war und treffe Folgeentscheidungen, wie zum Beispiel die Kündigung meiner damaligen Wohnung...

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#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Angedacht ist eben nicht zu Ende gedacht.
Folgeentscheidungen kann man erst treffen, wenn man den "richtigen" Vertrag in Händen hält.



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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
da außreichend Schriftverkehr besteht, dass die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig werden wird.


Damit war DAS ja schon mal klar.



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#9
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@ Stukky1980

quote:
wenn ich ein Entwurf zur Unterschrift bekomme,


was ist ein Entwurf???

Handelt es sich hier um einen Mietvorvertrag zu einer noch im Bau befindlichen Neubauwohnung?

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#10
 Von 
Stukky1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war ein ganz normaler Mietvertrag mit allen nötigen Informationen

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#11
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Es war ein ganz normaler Mietvertrag mit allen nötigen Informationen

...dem offensichtlich nur ein klitzekleines Detail fehlte - nämlich die Unterschrift des Vermieters!(Sonst wäre nämlich keine Rücksendung nötig gewesen).

Der Mietvertrag war erst ab dem Zeitpunkt gültig, als neben Ihrer auch die Unterschrift des Vermieters drunter stand.

-- Editiert nachtmieze am 12.10.2011 19:03

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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Eigentlich noch nicht mal dann, da zwischen den Unterschriften der Vertragsinhalt geändert wurde.



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#13
 Von 
Stukky1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann doch nicht, wenn ich ein Auto kaufe, den Kaufvertrag unterschreiben und der Käufer dann 10Sekunden später noch schnell den Preis um 10.000.-€ erhöht, behaupten, dass DAS der zustande gekommene, vereinbarte Vertrag wäre!!!

Fakt ist doch: der Entwurf des Vermieters ist ein Angebot, das ich mit mündlicher Zusage angenommen habe (bereits mündlich existiert ein Vertrag, der durch den schriftlichen des Vermieters ja bewiesen ist)

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#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Du denkst da in die falsche Richtung.



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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
wenn ich ein Entwurf zur Unterschrift bekomme,

Da ein Entwurf ja nur eine unverbindliche Vorabinformation darstellt, als Vorbereitung einer später daraus zu entwickelnden vertraglichen Vereinbarung, ist es denknotwendigerweise notwendig abzuwarten bis der Entwurf zum Vertrag wurde.



Wer ohne rechtskräftigen Vertrag alleine aufgrund von Wunschdenken bereits Folgeentscheidungen trifft, muss die daraus resultierenden Kosten seiner vorschnellen Entscheidung regelmäßig selbst tragen falls sich diese als fehlerbehaftet herausstellen sollte..

Der Vermieter hätte auch die Unterschrift verweigern können, schlicht da kein Kontrahierungszwang besteht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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