Wohnungabnahme nach Auszug

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
stefek90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungabnahme nach Auszug

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zusatzvereinbarung - Mietvertrag - Wände und Decken in weiß fachgerecht zu streichen

Siehe Bild.



https://www.bilder-upload.eu/bild-6a8b4b-1561975892.jpg.html

Ist das rechtens? Muss ich wirklich die ganze Wohung weißen? Es sind Tapeten und farbige Wände unsererseits vorhanden.

-- Editiert von stefek90 am 01.07.2019 12:12

-- Editiert von stefek90 am 01.07.2019 12:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Wenn die Wände beim Einzug weiß waren, müssen sie es doch auch beim Auszug sein und nicht bunt. Warum soll der Vermieter extra Geld ausgeben um die bunte Farbe zu überstreichen. Da sind oft mehrere Anstriche notwendig.

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#2
 Von 
stefek90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn die Wände beim Einzug weiß waren, müssen sie es doch auch beim Auszug sein und nicht bunt. Warum soll der Vermieter extra Geld ausgeben um die bunte Farbe zu überstreichen. Da sind oft mehrere Anstriche notwendig.


Also sind die Klauseln als Schlussbestimmung alle rechtens und wirksam?? Also alles weißen??

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn die Wände beim Einzug weiß waren, müssen sie es doch auch beim Auszug sein und nicht bunt. Warum soll der Vermieter extra Geld ausgeben um die bunte Farbe zu überstreichen. Da sind oft mehrere Anstriche notwendig.


Wo hast Du denn das her ?

Eine Farbvorgabe hier zwingt den Mieter bei Auszug zu streichen (sofern er vorher andere, gedeckte Farben verwendet hat), egal ob es von der Abnutzung her notwendig gewesen wäre. Somit ist diese Klausel unwirksam, außer es wurde als echte Individualklausel ausgehandelt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Die Klausel ist eine Endrenovierungsklausel. Noch dazu wird die Farbe weiß vorgeschrieben. Wenn diese Klausel nicht wirklich individuell ausgehandelt wurde und der Vermieter dies beweisen kann (davon gehe ich absolut nicht aus), dann sind alle Klauseln zu Schönheitsreparaturen in diesem Mietvertrag ungültig. Der Vermieter muss also laut Vertrag nichts renovieren.

Bei einer Mietzeit von 6 Jahren wären auch farbige Wände kein wirkliches Drama, sofern die Farben nicht zu extrem sind. Denn nach 6 Jahren sind die meisten Räume eh renovierungsbedürftig. Ein möglicher Schadensersatz des Vermieters wegen farbiger Wände besteht in dem Mehraufwand, den der Vermieter dadurch hat. Wenn also zweimal statt einmal gestrichen werden muss, dann muss der Mieter diesen Zusatzaufwand durch den 2.Anstrich bezahlen. Aber eben nicht die Kosten der normalen Renovierung.

Ich empfehle jedoch, dem Vermieter deutlich vor dem Auszug nachweisbar mitzuteilen, dass die Wohnung mit solchen Wänden übergeben werden wird. Sonst könnte es Probleme geben, wenn ein Nachmieter nicht rechtzeitig einziehen kann. Es könnte auch sinnvoll sein, ein bisschen vor Mietende auszuziehen, um dem Vermieter Zeit zur Renovierung zu geben. Wirklich notwendig ist das zwar nicht. Aber der Mieter sollte sich klar sein, dass grelle Farben eine Beschädigung darstellen. Er hat dem Vermieter also einen Schaden zugefügt. Da wäre ein Entgegenkommen meiner Meinung nach durchaus angebracht.

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