Wohnungsabnahme - Kann Vermieter nachträglich übersehen Schäden in Rechnung stellen?

5. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jeru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsabnahme - Kann Vermieter nachträglich übersehen Schäden in Rechnung stellen?

Hallo,

ich weiß mittlerweile nicht mehr wirklich weiter und hoffe, das ihr mir helfen könnt.

Ich bin Ende Mai mit meiner Freundin zusammengezogen und nun geht es darum, unsere beiden „alten“ Wohnungen wieder los zu werden. Meine Wohnung (Wohnungsgenossenschaft) wurde ohne Beanstandungen abgenommen, weil meine Nachmieterin alles übernommen hat.

Meine Freundin hat hingegen weniger Glück.
Meine Freundin hat 2 ½ Jahre in der Wohnung eines privaten Vermieters gewohnt. Sie hat die Wohnung mit bunt gestrichenen Wänden übernommen. Kurz nach Einzug wurden alle Türrahmen und vorhandene Türen neu lackiert.
Ihr Mietvertrag endete am 31.5. und eine Nachmieterin (Freundin des Vermieters) gibt es auch.
Nach der Vorabnahme der Wohnung bestand der Vermieter noch darauf, das wir alle Wände und Decken streichen, was in meinen Augen ok war, da die Wände teilweise andersfarbig gestrichen waren. Hinzu kommt jedoch noch das wir die Heizkörper, Türen und Türrahmen neu lackieren sollten, obwohl kaum Abnutzungserscheinungen zu erkennen waren. Wir haben dann einen Maler beauftragt, der die Wände/Decken gestrichen hat und auch die geringen Lackschäden korrigiert hat. Er meinte auch, dass das neu lackieren vollkommen unnötig ist. Somit hatten wir dann eine Aussage eines Fachmanns, mit der sich der Vermieter auch zufrieden gegeben hat.
Soviel zur Vorgeschichte….

Bei der Endabnahme gestern (04.06) wurde jetzt noch eine Dichtung am E-Herd beanstandet, der erneuert werden muss. Der VM will nun jemand mit der „Reparatur“ beauftragen und uns die Kosten in Rechnung stellen…. Ich habe dabei ein schlechtes Gefühl und würde da auf einen Kostenvoranschlag bestehen und gegebenenfalls selbst einen Handwerker beauftragen. Ist das ok??
Auf dem Wohnungsabhnahmeprotokoll ist mir eine Klausel aufgefallen, die dem Vermieter berechtigt auch noch im Nachhinein „übersehene“ Schäden in Rechnung stellen zu können. Ich meine, dass diese Klausel nicht rechtmäßig ist, da die Wohnung nach Besicht abgenommen wurde und somit ja keine weiteren Schäden anfallen können. Oder?

Könnt ihr mir bei diesen beiden Fragen helfen?
Ich bin es ehrlich gesagt leid dem Abzocker noch mehr Geld in den Rachen zu werfen…. :-O

Vielen Dank im voraus!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

dem Abzocker noch mehr Geld in den Rachen zu werfe

Wo kommt denn schon wieder dieser Tonfall her ?

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

du hast das Recht die Dichtung selber auszuwechseln oder einen Fachmann zu beauftragen. Der VM kann bis zu einem halben Jahr nach Auszug dir noch versteckte Mängel berechnen bzw. von dir beseitigen zu lassen.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es steht doch erst mal die Frage im Raum, ob der Mieter überhaupt für die Dichtung aufkommen muss, oder ??

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

da hast du nicht unrecht. Bei einer Dichtung am Herd (ich gehe davon mal aus, der Herd ist Eigentum des VM, als eine vermietete Sache) die müßte also vom VM selber bezahlt werden.

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#5
 Von 
Jeru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab möchte ich mich erstmal für den Ausdruck „Abzocker“ entschuldigen. Ich war noch in einem leicht erregtem Zustand, als ich den Beitrag geschrieben habe. Sorry. Es ist nur leider noch einiges mehr vorgefallen, das ich nicht erläutert habe, weil es den "Rahmen gesprengt" hätte und deshalb habe ich mich dazu hinreißen lassen.

Der Herd wurde vom Vermieter gestellt und ist somit eine vermietete Sache. Er kann doch aber nicht verlangen, das der Herd nach 2 1/2 Jahren im Neuzustand ist.. oder doch?

Das mit der Klausel der versteckten Mängel war mir bisher vollkommen unbekannt. Dann müssen wir uns wohl überraschen lassen, was da noch kommt.

Vielen Dank aber schon einmal für die bereits gegebenen Antworten! :)

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Jeru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist da noch was ein gefallen...

Der Vermieter ist ja Eigentümer des Herdes und ich habe die Dichtung "abgenutzt". Wieso sollte er denn keinen Anspruch auf Reparatur erheben können? Letztendlich habe ich ja die Dichtung verschlissen...

Ich kann die Reparatur selbst vornehmen? Kann er nicht auf fachmännische Reparatur bestehen?

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Volker

ein nahezu aussichtsloses Unterfangen

Jetzt wollen wir aber nicht gleich zu schwarz sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jeru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand zu den folgenden Fragen noch Auskunft geben?

"Der Vermieter ist ja Eigentümer des Herdes und ich habe die Dichtung abgenutzt. Wieso sollte er denn keinen Anspruch auf Reparatur erheben können? Letztendlich habe ich ja die Dichtung verschlissen...

Ich kann die Reparatur selbst vornehmen? Kann er nicht auf fachmännische Reparatur bestehen?"

Vielen Dank!

Gruß
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du bezahlst doch dafür, das Du die Wohnung bewohnst und im üblichen Rahmen auch "abwohnst". Genauso bei den mitvermieteten Gegenstaänden/Geräten. Wenn die Dichtung normaler Verschleiss ist, muss der VM sich um die Reperatur kümmern. Aus Fertig Schluss.

Er kann evtl. über eine Kleinreperaturklausel das Geld von Dir wieder holen.

Wenn Du die Dichtung NICHT vertragsgemäss behandelt hast und deswegen diese schneller kaputt ging, wäre die Sache von Dir zu regeln. Dabei kannst auch Du die Dichtung austauschen, sofern Due in der Lage bist solche Reperaturen durchzuführen.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jeru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Erklärung!

Gruß
Stefan

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