Wohnungsabnahme bzw Schlüsselübergabe

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Isabelchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsabnahme bzw Schlüsselübergabe

hallo, mein freund und ich haben zum 01.03.17 einen Mietvertrag unterschrieben, nun meine Frage, ist es rechtens das wir die schlüssel für die wohnung erst am 01.03.17 um 15uhr erhalten obwohl wir ja eigentlich den 01.03.17 schon komplett mit bezahlen müssen?

LG isabelchen

-- Editier von Isabelchen am 27.02.2017 17:01

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist das jetzt Ihr Ernst?

Wenn im Mietvertrag nicht festgehalten wurde um welche Uhrzeit Sie anzumieten wünschen, dann ist 15.00 h legitim.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ist das jetzt Ihr Ernst?

Wenn im Mietvertrag nicht festgehalten wurde um welche Uhrzeit Sie anzumieten wünschen, dann ist 15.00 h legitim.

Worauf stützt du diese Meinung? Bauchgefühl oder irgendwas Konkretes?

Praktisch würde ich nun sicherlich nicht raten, wegen dieses Nachmittagstermins gleich zu Beginn des Mietverhältnisses Stress anzufangen. Aber mir wäre nicht bekannt, dass so ein Fall schonmal vor Gericht entschieden wurde. Das Urteil hier (LG Berlin, 16.03.2012 - 65 S 219/10 ) kommt dem wohl am nächsten. Aber da ist die Uhrzeit am Tag ebenfalls nicht spezifiziert.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Isabelchen):
nun meine Frage, ist es rechtens das wir die schlüssel für die wohnung erst am 01.03.17 um 15uhr erhalten obwohl wir ja eigentlich den 01.03.17 schon komplett mit bezahlen müssen?


Das ist doch reine Verhandlungssache. Wenn man unbedingt früher rein will, hätte man sich halt kümmer Oder hat der Vermieter einen früheren Termin abgelehnt?

Man muss sich vorstellen, das der Vormieter verpflichtet ist, bis 1.3.17 12:00 Uhr die Wohnung zurückzugeben. Da sind dann 3 h eine relativ kurze Zeit.

Wenn es einen Hausverwaltung ist, haben die vielleicht auch noch andere Termine.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Isabelchen):
ist es rechtens das wir die schlüssel für die wohnung erst am 01.03.17 um 15uhr erhalten obwohl wir ja eigentlich den 01.03.17 schon komplett mit bezahlen müssen?


Natürlich nicht.

Ab dem 01. März 0 Uhr habt Ihr Anspruch auf die Wohnung.

Hier ist eine saftige Mietminderung drin.

Anteilig für 15 Stunden der Monatsmiete. Bei 600 € Miete wären das etwa 12 €.

Scherz bei Seite.

Es wurde zwar das Datum des Mietbeginns, aber sicher keine genaue Uhrzeit vertraglich vereinbart.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das Urteil hier (LG Berlin, 16.03.2012 - 65 S 219/10 ) kommt dem wohl am nächsten. Aber da ist die Uhrzeit am Tag ebenfalls nicht spezifiziert.

Das Urteil sagt nur aus, das wenn der erste Tag ein Sonntag ist, auch am dem Tage eine Wohnungsübergabe statt zu finden hat.
Mal abgesehen es wird pro Monat abgerechnet, das dürfte ja kein Stundenhotel sein.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120265 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Man muss sich vorstellen, das der Vormieter verpflichtet ist, bis 1.3.17 12:00 Uhr die Wohnung zurückzugeben. Da sind dann 3 h eine relativ kurze Zeit.

Kurze Zeit wofür? Sich umzudrehen und den Schlüssel weiterzureichen?


Wenn der Mietvertrag am 01.03 beginnt, steht ab dann auch der Besitz an der Wohnung zu. Da wird man nicht erwarten dürfen, das die Schlüsselübergabe um 0:00 Uhr erfolgt. Aber zu normalen Arbeits-/Bürozeiten erfolgen kann. Mit einer Zeit zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr morgens dürfte der Anspruch des Mieters da nicht überzogen sein, insbesondere wenn da eine Hausverwaltung im Spiel ist.



Zitat (von Ver):
Wenn es einen Hausverwaltung ist, haben die vielleicht auch noch andere Termine.

Und? Nur weil die nicht in der Lage sind ihren Job zu machen/sich angemessen zu organisieren, soll der Mieter stundenlang warten? Möbelpacker sind nicht billig, warum soll der Mieter die Wartezeiten bezahlen die die Hausverwaltung verursacht hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit einer Zeit zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr morgens dürfte der Anspruch des Mieters da nicht überzogen sein, insbesondere wenn da eine Hausverwaltung im Spiel ist.


Da steht doch nirgends so etwas von "der Vermieter hatte um 8:00 Uhr keine Zeit, es ging frühestens um 15:00 Uhr".

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Nur weil die nicht in der Lage sind ihren Job zu machen/sich angemessen zu organisieren, soll der Mieter stundenlang warten? Möbelpacker sind nicht billig, warum soll der Mieter die Wartezeiten bezahlen die die Hausverwaltung verursacht hat?


Es ist doch noch nicht einmal klar, ob es der TE um die Uhrzeit geht oder um das Datum. Und von Warten mit den Möbelpacker ist auch nicht die Rede.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Tag beginnt um 0.00 Uhr und endet um 23.59 Uhr. Ich halte auch 20.00 Uhr für die Übergabe noch für legitim, denke aber, das könnte uU nicht akzeptiert werden. Allerdings während normaler Geschäftszeiten 9.00 h - 17.00 h/18.00 h ist es mE absolut im grünen Bereich. Und wenn es dazu noch kein Urteil gibt, kümmert es mich nicht, manchmal sollte wirklich gesunder Menschenverstand reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Tag beginnt um 0.00 Uhr und endet um 23.59 Uhr. Ich halte auch 20.00 Uhr für die Übergabe noch für legitim, denke aber, das könnte uU nicht akzeptiert werden. Allerdings während normaler Geschäftszeiten 9.00 h - 17.00 h/18.00 h ist es mE absolut im grünen Bereich. Und wenn es dazu noch kein Urteil gibt, kümmert es mich nicht, manchmal sollte wirklich gesunder Menschenverstand reichen.

Gesunder Menschenverstand sagt mir, dass hier ein Mietvertrag geschlossen wurde. Auch wenn das für einige vielleicht schwer zu verstehen sein wird, bindet ein solcher Vertrag sowohl Mieter als auch Vermieter. Und das bedeutet das der Vermieter nicht nach Gutsherrenart entscheiden darf, wann er gnädigerweise dem Mieter die Wohnung überlässt. Es ist schlicht ein Irrglaube einiger Vermieter, dass sie alles beliebig bestimmen können, was nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. All solche Dinge ergeben sich auf die eine oder andere Art aus dem Gesetz.

Aber gut. Jedem seine Meinung. Ich wollte eigentlich nur Wissen, ob diese auch nur entfernt mit einer rechtlichen Grundlage untermauert ist. Dem scheint offenbar nicht so zu sein. Nur gut, dass ein Richter keine Meinungsumfrage durchführen würde, wenn er denn gefragt würde. Und letzteres will ich mal nicht hoffen. Da gibt es wirklich Wichtigeres.

Aber mal ganz praktisch: Warum sollt ihr die Schlüssel erst um 15:00Uhr erhalten? Ich würde nämlich die Antwort auf die Eingangsfrage sehr fallspezifisch geben. Man schaut sich die Gründe des Vermieter für eine spätere Übergabe und die Gründe des Mieters für eine frühere Übergabe an. Der mit den besseren Gründen gewinnt (meinetwegen nach § 242 BGB ).



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