Wohnungsabnahme - kann ich dann für eine Komplettreinigung die Kaution verwenden?

9. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
reina
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsabnahme - kann ich dann für eine Komplettreinigung die Kaution verwenden?

Der Tag der Wohnungsabnahme rückt immer näher. Ich gehe davon aus, das die Wohnung zwar beräumt, aber völlig verdreckt sein wird, obwohl ich dem Mieter mehrfach darauf hin gewiesen habe, das er nicht renovieren muss, aber alle Räume gereinigt, sprich vom Dreck zu befreien hat. Vor allem die Bäder sind in einem argen Zustand. Wenn nun der Fall eintritt, das dies nicht passiert und ich ihm eine Frist setze, muss er dann noch anteilig Miete zahlen, da die Wohnung so nicht vermietet werden kann. Und kann ich dann für eine Komplettreinigung die Kaution verwenden?
VG Reni

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo reina,

ich würde dem Mieter, sofern die Wohnung nicht besenrein sein sollte, zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen. Sollte innerhalb dieser Frist nicht die Reinigung gemäß Mietvertrag erfolgen, so berechnen Sie dem Mieter die Kosten für die Reinigung und ziehen diese eben von der Kaution ab.

Liebe Grüße
iustitia45

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#2
 Von 
reina
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frist der Nachbesserung liegt dann aber schon nicht mehr im Zeitpunkt der Vermietung. Und praktisch könnnte ich die Wohnung nicht vermieten. Muss also der Mieter noch anteilig Miete zahlen, da ich ja die Wohnung nicht nutzen kann?
Reni

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

anteilige Miete kann man da nicht verlangen. Sie können natürlich einen Schadensersatzanspruch für die Zeit, in der die Wohnung nicht vermietet werden kann, geltend machen.

Liebe Grüße
iustitia45

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Da frag ich mich allerdings, warum die Abnahme erst nach Beendigung des Vertrages erfolgt, und ob schon ein Nachmieter da ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
reina
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abnahme erfolgt am letzen Tag des Mietverhältnisses. Einen Nachmieter gibt es noch nicht, weil der Zustand der Wohnung es bisher unmöglich machte sie für die Besichtigung freizugeben und leider sieht es derzeit so aus, das sich bis zur Abnahme nichts weiter tun wird und auch weiterhin keine Besichtigung und damit ein neuer Mietvertrag nicht zustande kommen.
Reni

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#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

das sind ja bisher alles nur Spekulationen, Sie wissen ja gar nicht, ob der Mieter die Wohnung eventuell doch vertragsgemäß reinigen wird.

Der Mieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dass er Terminvereinbarungen mit dem Vermieter für Wohnungsbesichtigungen eingeht. Inwieweit die Wohnung für Besichtigungen nun blitzeblank sein muss, das können Sie als Vermieter nicht beeinflussen. Solange die Wohnung nach Vertragsende in einem vereinbarten Zustand ist, müssen Sie das akzeptieren. Meiner Meinung nach können Sie für Besichtigungen vom Mieter nicht verlangen, dass dieser extra dafür sauber macht. Ich habe für diesen Fall leider keine Quellen zur Verfizierung gefunden.

Liebe Grüße
iustitia45

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#7
 Von 
reina
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun der Mieter muss nicht saubermachen wenn eine Besichtigung ansteht und in der Regel ist eine Wohnung ja auch nicht in einem derart desolaten Zustand. Jedoch muss ich sagen, das unsere Mietwohnung leider dem entspricht was so im Fernsehen als Messiwohnung gezeigt wird und das kann man niemanden zur Besichtigung zumuten. Wenn ich von einer verdreckten Wohnung spreche dann ist das auch so zu wörtlich zu nehmen. Leider kann ich vorhanden Fotos nicht hier ins Netz stellen, damit eine Vorstellung entsteht, was ich meine.
Reni

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