Wohnungsabnahme nach Auszug -OK!Schaden am Laminat

5. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
ImmerNett
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnungsabnahme nach Auszug -OK!Schaden am Laminat

Meine Tochter konnte zwecks Termingestaltung nur die Wohnungsabnahme 18 Uhr am Do(31.10.)angeben,mit der sich der VM einverstanden erklärte.Die Mietkautionsurkunde solle er bitte mitbringen.
Meine Tochter,ihr Lebensgefährt und der VM gingen die Räume durch.Die Wohnung wurde so abgenommen,allerdings kein Abnahmeprotokoll geschrieben.
Der VM sagte aber,falls noch Mängel auftauchen,wolle er sich melden.
Einen Tag später rief er an und teilte meiner Tochter mit,dass erhebliche Schäden am Laminat bestehen würden.Unter anderem ein Wasserschaden(1 Laminatbrett sei an der Kante aufgequollen).
Der Badspiegel würde fehlen,das Wasser läuft nicht und die Fernbedienung am Schlüssel zur Garage würde ebenfalls nicht funktionieren.Das Rollo am Küchenfenster würde fehlen und auf dem Balkon stehen noch grüne Matten.

Alles in allem stimmt nichts davon.Badspiegel war nicht drin,Laminat war so bereits bei Einzug.Er hat jetzt Fotos gemacht und will das nun beweisen damit.Wie verhalten wir uns weiter?

-- Editiert ImmerNett am 05.11.2013 17:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Alles in allem stimmt nichts davon.Badspiegel war nicht drin,Laminat war so bereits bei Einzug.Er hat jetzt Fotos gemacht und will das nun beweisen damit.Wie verhalten wir uns weiter?

Zunächst schaut doch einmal auf die Übernahmeerklärung, die Ihr bei Einzug abgegeben habt. Steht da etwas von Badspiegel und Rollo und so etwas? Wenn nein, dann fragt Ihr ihn: "was für einen Spiegel?"

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#2
 Von 
ImmerNett
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Zunächst schaut doch einmal auf die Übernahmeerklärung, die Ihr bei Einzug abgegeben habt. Steht da etwas von Badspiegel und Rollo und so etwas? Wenn nein, dann fragt Ihr ihn: "was für einen Spiegel?"


Es wurde im Mietvertrag nichts von einem Rollo oder Spiegel oder sonstiger Einrichtung erwähnt.

Dem VM geht es wahrscheinlich eher um den Laminat.Der wurde vom Vormieter selber verlegt,nachdem ein Wasserschaden in der Wohnung war und man mit Heizgebläse die Wohnung austrocknete.Im Wohnzimmer befand sich Teppich der vom Vormieter in dunkles Laminat getauscht wurde.Für den Flur,der noch aus hellem Laminat besteht und sich auch da bereits schon an den Kanten hebt,aufgrund des damaligen Wasserschadens,sollte man bei Bedarf den übriggebliebenen dunklen Laminat im Keller nehmen.Meine Tochter benutzte aber den dunkl. Laminat im Keller nicht.Der Flur blieb also hell.

Bei der Wohnungsbesichtigung der ganzen Interessenten war der Boden im Wohnz. frei(also kein Teppich drauf).Da hätte man,wenn ein Schaden da wäre,das auch schon sehen können.

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-- Editiert ImmerNett am 07.11.2013 07:36

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)


1. Wenn es kein Abnahmeprotokoll vom 31.10.2013 gibt (warum eigentlich nicht???), gibt es denn wenigstens ein Protokoll vom Einzug, in dem die damals vorhanden Schäden ausgelistet sind? Ohne Beleg, das die Schäden schon beim Einzug vorhanden waren, sieht es schlecht für die Tochter aus.

2. Bezüglich Spiegel und Rollo sollte man den Vermieter darauf hinweisen, das diese Teile schon beim Einzug nicht vorhanden waren. Es wäre natürlich sehr peinlich, wenn der Vermieter ein Protokoll vom Einzug hat, in dem diese Teile als vorhanden genannt werden.

3. Ob die Fernbedienung bis zum Auszug funktioniert hat, sollte deine Tochter wissen.

4. Ob die grünen Matten auf dem Balkon von deiner Tochter vergessen wurden, kann dir deine Tochter sagen.



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