Wohnungsabnahmevertrag rechtens?

9. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elephantsfoot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsabnahmevertrag rechtens?

Hallo, allerseits!

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

A (chronisch erkrankt, von Sozialhilfe lebend) musste aus seiner Mietwohnung ausziehen, da in dem Haus ein Kettenraucher eingezogen war und As Gesundheit dadurch erheblich belastet wurde.

(Bemühungen von A, die Situation bezüglich des Rauchers zu verbessern scheiterten)

Nun hat A von der Wohnungsbaugenossenschaft eine neue Wohnung bekommen, und ist schon eingezogen.

Einzugstermin war der 01.06. A muss seine alte Wohnung am 31.07. Abgeben.

A hat von der Wohnungsbaugenossenschaft das Angebot bekommen, als einzige Schönheitsreparatur ALLE Tapeten herunter zu reißen.

Allerdings merkt A nun, dass er eine chronische Borreliose entwickelt hat, da er ständig der alten Wohnung (Rauchgeruch) im Park ausweichen musste. Damals bekam er vom Arzt offenbar zu wenig Antibiotika.

Er hat anfallsartigen Schwindel, fühlt sich krank, fiebrig, hat Schmerzen, etc.

Es ist sich nun daher nicht mehr sicher, ob er es schafft die Tapeten bis zum 31.07. Rauszureißen, zumal er das auch noch nie gemacht hat.

Auch fast alle seine Möbel sind noch in der Wohnung, es ist noch eine ganze Menge zu tun.

Der Vermieter möchte, das A einen Abnahmevertrag unterschreibt:

https://imgur.com/a/6J0hAQ2

A weiß allerdings nicht ob er angesichts seiner gesunheitlichen Situation noch guten Gewissens unterschreiben kann und was passieren würde, wenn A es nicht innerhalb der Frist schafft, die Tapeten zu entfernen.

Was sagt ihr dazu?

Welches Vorgehen wäre ratsam?


Leider hat A kaum Geld, muss sich für Doppelmieten und Umzugskosten bereits Geld von Freunden und Verwanten leihen.



mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37487 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von Elephantsfoot):
A hat von der Wohnungsbaugenossenschaft das Angebot bekommen, als einzige Schönheitsreparatur ALLE Tapeten herunter zu reißen.
Falls A das Angebot nicht annimmt, passiert was?
idR nimmt dann der Vermieter die Sicherheitsleistung=Kaution des Mieters.
Zitat (von Elephantsfoot):
A weiß allerdings nicht ob er angesichts seiner gesunheitlichen Situation noch guten Gewissens unterschreiben kann
Ein Forum kann das auch nicht wissen. Und Freunde, Bekannte, Familie...hat A auch nicht, die mal eine Tapeten-Runter-Hilfsaktion in kurzer Zeit erledigen können?
Und wer macht den Umzug vorher?

Wichtig:
Was meint das Sozialamt zu dem Umzug, den Kosten und dem *Vertragsangebot* des Vermieters?
A hat ja hoffentlich längst mit dem Sozialamt wegen des Umzugs/neuerMietvertrag/Umzugskosten usw. Kontakt gehabt.

Zitat (von Elephantsfoot):
Leider hat A kaum Geld, muss sich für Doppelmieten und Umzugskosten bereits Geld von Freunden und Verwanten leihen.
Nicht glaubhaft.
Aber wenn man das Amt nicht VORHER fragt/nichts/beantragt... dann ist das die Folge.

...wohl eher ein sozialrechtliches Problem...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6210 Beiträge, 838x hilfreich)

Lass dich von einem Mieterverein beraten.

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#3
 Von 
Elephantsfoot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorweg:

Es geht hier erstmal nicht um den Sozialrechtlichen Aspekt von wegen Amt;

A hat das Sozialamt natürlich rechtzeitig um Mietkostenübernahme, etc. gebeten, es kam keine Antwort. Auch auf Drängen von A nicht.

A hat das Amt bereits früher um Hilfe gebeten da seine alte Wohnsituation unerträglich war, es kam der Tipp: ziehen Sie um.

Die neue Wohnung kostet 4€ mehr Miete als die Alte, ist äußerst billig, daher höchstwahrscheinlich angemessen.

A hat bereits beim Amt so gut es geht belegt, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. (jedoch kein Attest vom Arzt, da Ärzte die Wohnsituation nicht beurteilen können und sich daher weigern ein solches Attest auszustellen)

Es kam eine Einladung zum Sozialpsychiatrischen Dienst damit dort ein Neurologe "eine Stellungnahme zur Zumutbarkeit eines Umzugs unter gesundheitlichen Aspekten" abgibt, so der Wortlaut.
dieser ist am 24.6 - reichlich spät...

"Und Freunde, Bekannte, Familie...hat A auch nicht, die mal eine Tapeten-Runter-Hilfsaktion in kurzer Zeit erledigen können?
Und wer macht den Umzug vorher?"

Leider sind Familie und Freunde dazu körperlich nicht in der Lage. As Eltern werden ein Umzugsunternehmen bezahlen.

"Aber wenn man das Amt nicht VORHER fragt/nichts/beantragt... dann ist das die Folge."

Weiß nicht was an der Sache nicht glaubhaft sein soll....

Man sollte auch bitte nicht Dinge einfach unterstellen, über die man gar nicht Bescheid weiß...

soviel dazu....

Mieterberatung ist vielleicht keine schelchte Idee, allerdings sind Zeit, Gesundheit und Energie äußerst knapp....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37487 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von Elephantsfoot):
Es geht hier erstmal nicht um den Sozialrechtlichen Aspekt von wegen Amt;
Nicht?
Zitat (von Elephantsfoot):
Weiß nicht was an der Sache nicht glaubhaft sein soll....
Ich habe geschrieben, dass es nicht glaubhaft sei, dass man solch einen Akt nicht vorher mit dem Sozialamt abklärt.
Aber jetzt erst hast du geschrieben, was mit dem AMT bereits lief.
Bin kein Hellseher.

Und was bleibt als Mietrechtliches?
-Kann der alte Vermieter deine Kaution verwenden?
-Oder nimmt der Vermieter die alte für die neue?
-Oder würde der Vermieter auch Raten akzeptieren?
-Oder hat der Wohnungsabnahmevertrag uU noch weitere Inhalte, die rechtlich evtl. fragwürdig sind.
-Mieterberatung kommt wahrscheinlich nicht in Frage... wegen der genannten Hürden.
- Soz-psych. Dienst--- ach nein, wäre ja was mit AMT...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40997 Beiträge, 14451x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter, aus welchem sich dann auch ergibt, wie die Wohnung zu übergeben ist nach Vertragsende. So dieses kann man unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit auch abändern. Ob man das tut mit dem Vertragsangebot des Vermieters ist eine individuelle Entscheidung. Wir wissen nicht, in welchem Zustand die Wohnung ist, man kann das Angebot annehmen oder aber es lassen und schauen, was man laut Mietvertrag schuldet.

So, dann ist die Frage, was davon das JC übernehmen muss. Und da sehe ich im Augenblick angesichts der sehr schwammigen Ausführungen keine Möglichkeit der Einschätzung. Möglicherweise gibt es die Option des Darlehens, wenn man die Unabwendbarkeit des Umzuges darlegt. Aber, da spielen sehr viele Faktoren rein, die wir nicht abschätzen können. Ich würde in so einem Fall dringend empfehlen, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

wirdwerden

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