Wohnungsbaugesellschaft stellt Maßnahmen zur Herstellung des Hausfriedens ein

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnungsbaugesellschaft stellt Maßnahmen zur Herstellung des Hausfriedens ein

Hallo liebe Gemeinede,

kurz zur Sache:

Meine Schwiegermutter bewohnt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort zog vor einer Weile ein junger Mann ein (direkt über ihrer Wohnung) . Dieser veranstaltetete zu wirklich unschönen Zeiten (in der Woche und am Wochenende weit nach 22.00 Uhr und bis in die Morgenstunden) mehrmals Partys mit seinen Freunden. Darauf hin wurde das Gespräch gesucht, welches auch statt fand. Es wurde zugesichert dies zu unterlasen. Weit gefehlt, kurze Zeit später ging es weiter. Nunmehr wurde sich an den Vermieter gewandt mit bitte den Mieter zu ermahnen. Meine Schwiegermutter (74 Jahre) wurde aufgefordert ein Lärmprotokoll mit Unterschriften anderer Mieter zu führen. Dies wurde ausführlich geführt und nach mehreren Störungen wieder dem Vermieter zugeführt. Daraufhin bekam der Herr wohl Post vom Vermieter und da ging es erst richtig los. Zum einen machte er eine Gegendarstellung und bestritt die Vorwürfe. Er hat wohl unseres Wissens nach sogar zwei Mieter gefunden die ihm schriftlich bestätigten , das sie sich nicht gestört fühlen und wohl auch nichts von ihm hörten. Darauf hin sollte es beim Vermieter ein Gespräch geben zu dem der Störenfried aber nicht erschien. Nunmehr wurde der Termin neu anberaumt. Auch hier erschien er nicht. Daraufhin äusserte der Vermieter, er könne da auch nichts weiter machen. Wenn wieder was ist sollen wir die Polizei rufen. Wie es natürlich zu erwarten war, die nächste Party kam, die Polizei (welche das als Kindergarten abgetan hat) wurde gerufen. Also neu Beschwerde geschrieben, erneut Lärmprotokoll geführt und erwähnt das Polizei hinzugezogen wurde. Erneut sollte es ein Gespräch geben bei dem beide Mietparteien geladen waren. Der Herr erschien erneut nicht. Darauf hin hat er wohl eine schriftliche Abmahnung erhalten. Promt die nächste Party .. darauf hin begab sich meine Frau zu dem Herrn und bat um Ruhe. Mehr als Gelächter und dumme Sprüche kamen da nicht zustande, gefolgt von Drohungen wie "wir sehen uns noch" und ähnlichem. Die Krönung war dann noch, das der Herr oder einer seiner Besucher bei meiner Schwiegermutter mitten in der Nacht vor die Wohnungstür getreten und geschlagen hat mit den Worten "Mach auf du Fxxxxx sonst komm ich rein" . Wieder Polizei gerufen, Bemerkung dieser ... wenn jetzt Ruhe ist können wir auch nichts machen.

Auch dieser Vorfall wurde schriftlich beim Vermieter angezeigt. Da meiner Schwiegermutter die ganze Sache extrem an die Nerven geht und sie sich nicht mehr in der Lage sieht der Sache zu stellen erteilte sie meiner Frau(ihrer Tochter) eine Generalvollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten bezüglich der Wohnung und aus dem Mietverhältnis resultierenden Dingen.

Nunmehr sollte wieder ein Termin zur Aussprache stattfinden, bei dem der Herr auch wieder nicht anwesend war. Danach ruhte die Angelegenheit ca. 4 Wochen. Doch letzte Woche bekam meine Frau einen Anruf vom Vermieter mit einem 4. ! Terminvorschlag zum Gespräch. Der Hammer war dann, der Vermieter stellte die Forderung das dieses Gespräch noch diese Woche stattfinden MUSS , da der gnädige Herr dann immer auf Montage ist. Natürlich verwundert und auch erbost darüber das wir jetzt nach dem Herrn seiner Pfeife tanzen sollen, teilten wir mit, dass wir grundsätzlich dazu bereit sind, abereben nicht in dieser Woche . Dazu kam die Forderung , das bei dem Gespräch nur die Schwiegermutter dabei sein darf aber nicht meine Frau als Beistand dessen Vollmacht völlig ignoriert wurde. Meine Frau äusserte das nur ein Gespräch in Ihrem beisein stattfinden wird und man gern auf den Termin warte. Zugleich erklärte sie , das es eine Frechheit ist zu glauben das der Herr diesmal erscheint und dazu noch zu erwarten das sich eine 74jährige Frau mit einem Rüpel der sie so arg bedrängte und bedrohte, zusammen in einem Raum sitzen möchte. Zumal es ansich keinen Redebedarf mehr gibt. Es wird erwartet das der Herr Ruhe hält und bei nicht einhalten der Ruhezeiten mit konsequenzen seitens des Vermieters zu rechnen hat.

Jetzt, vor zwei Tagen kommt ein Brief des Vermieter, das Verfahren werde eingestellt da unsererseits der Termin (welcher auch immer) nicht wahr genommen wurde und daher offensichtlich kein Bedarf mehr an einer Klärung bestehe und bei widerholtem Fehlverhalten der Person nur noch der Weg des Zivilklageverfahrens in Betracht kommt.

Das kann doch bitte so nicht von statten gehen.

Meine Fragen nunmehr....

1. Ist der Vermieter nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen dass das sich alle Mieter entsprechend der Hausordnung verhalten und Fehlverhalten zu ahnden ?

2. Welche rechtlichen Mittel können eingesetzt werden um den Vermieter "unter Druck" zu setzen seinen Verpflichtungen nachzukommen?

3. Darf der Vermieter die Sache einfach abwälzen mit dem Hinweis auf eine Zivilklage gegen den Herrn?

4. Kann der Vermieter bzw . der Störenfried darauf bestehen das meine Schwiegermutter allein ohne Beistand anwesend ist ?

5. Welche möglichkeiten haben wir zusätzlich dem nachweislich störenden Verhalten einhalt zu gebieten?

Mir würden sicher noch 1000 Fragen einfallen aber ich denke der Text ist eh schon länger geworden als er sollte.


Ich bedanke mich im Vorfeld schon für die zahlreichen Antworten und hoffe für meine Schwiegermutter das bald Ruhe einkehrt, denn das belastet sie alles sehr .

Vielen dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von MR671):
1. Ist der Vermieter nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen dass das sich alle Mieter entsprechend der Hausordnung verhalten und Fehlverhalten zu ahnden ?


nein, aber es wäre sinnvoll.

Zitat (von MR671):
2. Welche rechtlichen Mittel können eingesetzt werden um den Vermieter "unter Druck" zu setzen seinen Verpflichtungen nachzukommen?

Mietminderung, ist aber eigentlich kein rechtliches Mittel.

Zitat (von MR671):
3. Darf der Vermieter die Sache einfach abwälzen mit dem Hinweis auf eine Zivilklage gegen den Herrn?

ja, zumal hier nichts bewiesen ist (belastbar).

Zitat (von MR671):
4. Kann der Vermieter bzw . der Störenfried darauf bestehen das meine Schwiegermutter allein ohne Beistand anwesend ist ?

Ja, kann er.
Immer bedenken, dass ist eine freiwillige Veranstaltung.

Zitat (von MR671):
5. Welche möglichkeiten haben wir zusätzlich dem nachweislich störenden Verhalten einhalt zu gebieten?


Rechtliche und weniger rechtliche.
Aber der erste Ansatz sollte eine Faktensammlung sein, den "störend" allein reicht nicht.
Was die eine als sehr störend empfindet kann ein anderer als völlig normal ansehen.

Über welche Lämpegel und von welcher Dauer schreibst du?

Berry

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Vermieter hat sich doch nun wirklich bemüht. Irgendwann ist da das Ende der Fahnenstange erreicht. Dann gibt es nur noch die Möglichkeit, die Miete zu mindern und/oder gegen den Störer direkt vorzugehen.

wirdwerden

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#3
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

das ganze ging über mehrere wochen, durch lärmprotokoll und unterschriften anderer mieter , durch polizeieinsatz belegbar... und partygeräusche , laute musik, offensichtlich absichtliches trampel, lautes geschrei und türen knallen nacht 1.00 uhr und das nicht nur am wochenende dürfte jeder als störend empfinden. zumal ja auch gewisse vorschriften etwas von zimmerlautstärke erwähnen ...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, aber all das beinhaltet nicht die Verpflichtung des Vermieters, was auch immer zu tun. Wie soll das aussehen?

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens, wie vorliegend wohl der Fall, da auch mehrere Mieter betroffen, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben und mit diesem dann die Möglichkeit der Mietminderung besprechen. Wenn mehrere Mieter aufgrund der Störung die Miete mindern, dann ist das auch spürbar für den Vermieter und dann wird er anfangen sich zu tummeln.

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#6
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens, wie vorliegend wohl der Fall, da auch mehrere Mieter betroffen, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben und mit diesem dann die Möglichkeit der Mietminderung besprechen. Wenn mehrere Mieter aufgrund der Störung die Miete mindern, dann ist das auch spürbar für den Vermieter und dann wird er anfangen sich zu tummeln.


sich zu tummeln... heisst er hat bei entsprechend vielen mietern die die miete kürzen doch noch möglichkeiten ... das ist das wovon ich ausging und meinte, es liegt doch auch in der verpflichtung die störung zu beseitigen. warum erst wenn ihm "schaden" entsteht? danke für deine antwort

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#7
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Vermieter hat sich doch nun wirklich bemüht. Irgendwann ist da das Ende der Fahnenstange erreicht. Dann gibt es nur noch die Möglichkeit, die Miete zu mindern und/oder gegen den Störer direkt vorzugehen.

wirdwerden


ja und was macht der vermieter wenn die miete gekürzt wird? wird er nicht so hinnehmen wollen und dann doch gegen den störer vorgehen .... oder? und wenn ja , warum erst dann ? weils ihn dann trifft und vorher ist es ihm egal ? lg

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von MR671):


sich zu tummeln... heisst er hat bei entsprechend vielen mietern die die miete kürzen doch noch möglichkeiten ... das ist das wovon ich ausging und meinte, es liegt doch auch in der verpflichtung die störung zu beseitigen. warum erst wenn ihm "schaden" entsteht? danke für deine antwort


Nun ich würde sagen, je mehr Mieter die Miete kürzen, desto größer ist der Ansporn. Warum er darauf wartet dass die Miete gekürzt wird das kann ich auch nicht sagen.

Es ist halt so, dass man sich mitunter vorkommt wie in einem Kindergarten. Man muss derartige Streitigkeiten schlichten, es fällt hin und wieder schwer zu glauben, dass Erwachsene untereinander keine anständige Regelung finden können. Wenn es dann allerdings daran geht, das monetäre Einbußen aus diesen Streitigkeiten entstehen, ist man wohl eher gewillt hier auch durchzugreifen.

-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2020 18:41

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MR671):
Das kann doch bitte so nicht von statten gehen.

Doch. Wenn der Vermieter aber versucht zu vermitteln und dann der A das nicht mag und der B das nicht mag, dann widmet man sich wieder den eigentlichen Aufgaben und lässt die Streithähne das alleine klären.



Zitat (von MR671):
1. Ist der Vermieter nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen dass das sich alle Mieter entsprechend der Hausordnung verhalten und Fehlverhalten zu ahnden ?

Nein. Das ist nach wie vor ein Rechtsstaat und somit der Gerichtsbarkeit vorbehalten.



Zitat (von MR671):
2. Welche rechtlichen Mittel können eingesetzt werden um den Vermieter "unter Druck" zu setzen seinen Verpflichtungen nachzukommen?

Welche Verpflichtungen genau sollten das denn sein?



Zitat (von MR671):
3. Darf der Vermieter die Sache einfach abwälzen mit dem Hinweis auf eine Zivilklage gegen den Herrn?

Siehe oben, er ist nur Vermieter, kein Gericht.



Zitat (von MR671):
4. Kann der Vermieter bzw . der Störenfried darauf bestehen das meine Schwiegermutter allein ohne Beistand anwesend ist ?

Ja.



Zitat (von MR671):
5. Welche möglichkeiten haben wir zusätzlich dem nachweislich störenden Verhalten einhalt zu gebieten?

Klagen und regelmäßig Anzeigen schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist halt so, dass man sich mitunter vorkommt wie in einem Kindergarten.
Jeep. dass kenne ich auch.

Zitat (von AltesHaus):
Man muss derartige Streitigkeiten schlichten,

Muss man wirklich? Manchmal ist aussitzen das Mittel der Wahl. Wenn es einem nicht passt, kann er doch kündigen.


Zitat (von AltesHaus):
Wenn es dann allerdings daran geht, das monetäre Einbußen aus diesen Streitigkeiten entstehen, ist man wohl eher gewillt hier auch durchzugreifen.

Schon mal in diesem Zusammenhang an Entmietung gedacht.

Hier wegen der bisherigen Bemühungen des Vermieters wohl nicht sehr wahrscheinlich, aber auszuschließen?

Du hast sicher gemerkt, dass die Frage nach der gemessenen Lautstärke nicht beantwortet wurde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Entmietung ..., mmh nicht effizient genug dafür der Partybengel.

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