Wohnungsbegehung rechtens?

23. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbegehung rechtens?

mahlzeit

ich würde gerne mal wissen, ob ich als vermieter in die wohnung des mieters darf, denn er ist unauffinbar !??
keine neue tel.nr, keine neue adressen und keinen arbeitgeber.

vielen dank im voraus

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

mietrückstände usw.
ganz alte schlösser.
riechen tuts noch nich.
oktober war das letzte tel.-gespräch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wiesoll ich ihm denn kündigen? hab doch nichts von ihm.
zu viele.

ist denn dann die begehung rechtens???????

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.11.2010 09:24:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Werd mal das für mich günstigste und plausibelste durch den Kopf gehen lassen.
Vielen Dank nochmal an alle.

MfG Yogi

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

BOAH, watt neugierig.
wird noch inna familie geklärt


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Also um diesen Mieter würde ich mir wirklich auch so langsam Sorgen machen, Mieten kommen keine, keine Reaktionen, da könnte man doch sogar vielleicht mal die Polizei fragen zu überprüfen, ob da auch nichts passiert ist?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.11.2010 09:24:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Deine Paragraphen werde ich nie lesen. Wer bist du?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.11.2010 09:24:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@yogi613

quote:<hr size=1 noshade>wie soll ich ihm denn kündigen? hab doch nichts von ihm. <hr size=1 noshade>


Sh. § 132 BGB "Ersatz des Zugehens durch Zustellung" hilft hier weiter, d.h. Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (7,50 € laut Kostenverzeichnis zum Gerichtsvollzieherkostengesetz) über das Amtsgericht, in dessen Berzirk die Person, welcher zuzustellen ist, den letzten Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes den letzten Aufenthalt hatte.

Ansonsten gibt es hier sehr gute Ausführungen zum Thema:
http://www.anwalt.com/frage-938-mieter-zahlt-keine-miete-mehr/

Gruß
Karakorum


-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab ja nicht geschrieben bzw. gesagt, dass die mehr ahnung haben.
es geht nur darum, dass ich der junior vom vermieter bin und mich mal im netz etwas schlauer machen sollte, wie sich andere personen verhalten würden und was im legalen rahmen liegt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

mit anderen personen meinte ich die leute im forum hier.

mit der legalität hast du allerdings recht.
schlimmer kann es eigentlich nicht werden, als es eh schon ist.
E I G E N T L I CH !!!

sind uns noch nicht richtig schlüssig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.10.2012 15:08:23
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:drill sergeant
Am besten mit einem äußerst vertrauensvollen Zeugen.


Na das interessiert mich aber was du mit einem " äußerst vertrauensvollen Zeugen" meinst?

-----------------
""

-- Editiert am 24.11.2010 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Na das interessiert mich aber was du mit einem " äußerst vertrauensvollen Zeugen" meinst?

Ein anderer Vermieter?
Anwalt, Notar, Polizei, Feuerwehr ... ?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen