Wohnungsbesichtigung Coronavirus

13. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa516272-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung Coronavirus

Da ich zur Risikogruppe für Corona gehöre, möchte ich keine Wohnungsbesichtigungen ohne ärztliches Attest der Interessenten dulden. Ist da möglich ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Gibt es keine praktikablere Lösung? Jemand deiner Familie/Verwandten/Freunde führt die Interessenten durch?

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#2
 Von 
pa516272-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das geht leider nicht, da diese weiter weg wohnen. Ausserdem, wo sollte ich dann hin ?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von pa516272-71):
Ausserdem, wo sollte ich dann hin ?


Raus an die frische Luft.

Zitat (von pa516272-71):
Ist da möglich ?


Nein.

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ein ärztliches Attest wird wenig sinnvoll sein, was soll da drinnen stehen, das bei Person X zum Zeitpunkt Y kein Corona bestätigt wurde? Das hilft Niemandem!

Der Vermieter hat zwar bei wichtigen Gründen ein Besichtigungsrecht, aber ...

Wir befinden uns in einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation, Grenzen werden geschlossen, Schulen geschlossen, Besuchsrechte in Altenheimen und Krankenhäusern stark eingeschränkt, etc, da wird man Risikogruppen auch zubilligen müssen zur Zeit Besuche des Vermieters zu verweigern.

Das das ist nur meine persönliche Meinung in der aktuellen Situation.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die hier in Rede stehende sogenannte Risikogruppe, dass eine Menschlein, kann wenn es möchte während der Besichtigungen sich von den anderen Menschen fernhalten. Keiner wird den Mieter ab küssen wollen, wir befinden uns in keiner Ausnahmesituation, alles reine Panikmache.

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
...wir befinden uns in keiner Ausnahmesituation, alles reine Panikmache.


Das mögen sie gerne so sehen, die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Bürgermeister, die Schulleiter, die Betriebsführungen von großen und kleinen Unternehmen, kurzum alle Menschen die Verantwortung tragen, sehen das anders!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Panikmache.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von pa516272-71):
möchte ich keine Wohnungsbesichtigungen ohne ärztliches Attest der Interessenten dulden.
Ja. Teile es den Interessenten mit.
Konsequenzen außer Infektion trägst du.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Panikmache hin, Panikmache her. Kein Richter in Deutschland wird aktuell einen Mieter aus der Risikogruppe zu Wohnungsbesichtigungen zwingen, wenn nicht wirklich ein sehr, sehr guter Grund vorliegt.

Worum geht es denn? Wenn die Wohnung gekündigt wurde und Mietinteressenten besichtigungen wollen, geht es schlimmstenfalls "nur" um Geld. Der Vermieter kann dann nicht ansatzlos weitervermieten. Möglich, dass er dann das Recht auf Schadensersatz für 1-2 Monate Leerstand hat. Aber selbst da wäre ich mir nicht sicher.

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Zitat (von AltesHaus):
...wir befinden uns in keiner Ausnahmesituation, alles reine Panikmache.


Das mögen sie gerne so sehen, die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Bürgermeister, die Schulleiter, die Betriebsführungen von großen und kleinen Unternehmen, kurzum alle Menschen die Verantwortung tragen, sehen das anders!


In dieser Ausnahmesituation stimme ich pk2019 voll zu. Von Panikmache kann man im Moment nicht mehr reden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bei einer Selbstquarantäne darf man die Besichtigungen momentan natürlich - ohne Folgen - verweigern.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bei einer Selbstquarantäne darf man die Besichtigungen momentan natürlich - ohne Folgen - verweigern.


Wird ja immer besser hier ... wo kann ich hierzu das Gesetz/die Vorschrift finden?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pa516272-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bundes-Seuchengesetz

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von pa516272-71):
Bundes-Seuchengesetz


Aha, das Bundesseuchengesetz reguliert also ihre Ansprüche bei einer selbst auferlegten Quarantäne. Ja ja natürlich .... OMG

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Ein ärztliches Attest wird wenig sinnvoll sein, was soll da drinnen stehen, das bei Person X zum Zeitpunkt Y kein Corona bestätigt wurde? Das hilft Niemandem!

Zumal man zwischen dem Empfang des Attestes und dem besichtigen durchaus auch wieder Viren empfangen haben kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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