Wohnungsbesichtigung - Wenn muss ich außer meinem Vermieter noch in die Wohnung lassen?

15. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung - Wenn muss ich außer meinem Vermieter noch in die Wohnung lassen?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf eine von meinem Vermieter angekündigte Wohnungsbesichtigung. Er schreibt mir, dass ihm und/oder bevollmächtigten Personen der Zugang zur Wohnung an dem genannten Termin ermöglicht werden soll. Das er die Wohnung anschauen will ist für mich erstmal ok..

In meiner Wohnung sind keine Mängel oder Ähnliches was es rechtfertigen würde mit einem Handwerker oder anderen Personen die Wohnung besichtigen zu müssen. Ich habe letzten Monat gekündigt, somit läuft der MV noch 2 Monate und ich vermute jetzt - da wir mit der Zeit kein gutes Verhältnis hatten - das er mir jetzt ungerechtfertigt was von der Kaution abziehen will. Wie gesagt, er hat schon viel versucht mich aus der Wohnung rauszuekeln wobei ich mich immer erfolgreich gegen ihn wehren konnte.

Eigentlich ist es mir egal wer sich meine Wohnung anschaut aber ich möchte meinem Vermieter auch nicht mehr gestatten als das was ihm zusteht.

Also, meine Fragen:

Wenn muss ich außer meinem Vermieter noch in die Wohnung lassen?
Kann ich verlangen, dass mein Vermieter diese Personen im Detail vorher ankündigt?

Ich danke Euch und wünsche ein schönes Wochenende!

Sonnenblume


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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#2
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, Mietinteressenten würde/müsste ich ja reinlassen. Dieses wäre aber der Fall, wenn es um einen Besichtigungstermin zur Neuvermietung gehen würde. Hier ist es aber so das der Vermieter einfach mal so in die Wohnung will und mir einen von mir vorgeschlagenen Termin mit o.g. Wortlaut bestätigt hat.

Grundsätzlich meine ich ob ich im Vorfeld ein Recht darauf habe zu erfahren wen er mitbringt und ob ich diese weitere unbeteiligte Person in meine Wohnung lassen muss.

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#3
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

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#4
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber mal angenommen es ist kein Handwerker oder Kaufinteressenten sondern z.B. der Bruder des Vermieters der ja so mit der Wohnung nichts zu tun hat und sie weder kaufen noch mieten noch irgendwie anders etwas mit der Wohnung zu tun hat. Muss ich eine solche Person dann in die Wohnung lassen?

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#5
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sollte nicht verkompliziert werden.

Ganz einfach gesagt: muss ich bei dem Termin außer meinen VM auch andere Personen die ohne ersichtlichen Grund von meinem VM mitgebracht werden in die Wohnung lassen?

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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

In meiner Wohnung sind keine Mängel oder Ähnliches
Das kannst du ja nicht beurteilen.

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#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hier mal nachlesen :

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/wohnungsbesichtigung-mieter-sollten-fremde-im-auge-behalten-548753.html

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#9
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind keine Mängel festgestellt, somit ist dieses beurteilt! D.W spielt es hier zunächst aber auch keine Rolle!

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Frage allgemeingültig beantworten könnte.

Vielen Dank!

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#10
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

Wenn du ausziehst, hat der VM ein berechtigtes Interesse, schon mal vorab den Zustand der Wohnung festzustellen; und das darf er auch mit notwendigem Gefolge. Was soll man von deiner Aussage:

quote:
Es sind keine Mängel festgestellt, somit ist dieses beurteilt!


halten? Wer hat denn "keine Mängel" festgestellt? Du selbst? Und meinst du nicht, daß der VM sich persönlich davon überzeugen darf, daß "keine Mängel"
vorhanden sind? Was wirklich Sache ist, wird man erst sehen, wenn die Wohnung geräumt ist. Also: Laß ihn mit Begleitung rein, sonst rennt er zum AG!

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#11
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon gesagt, es ist nicht der Punkt das ich meinen VM nicht in die Wohnung lassen will, vielmehr geht es um weitere Personen die er ohne Grund mitbringt.

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#12
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

Es gibt immer von irgendetwas Fachleute, die Dinge anders sehen, deshalb bringt er diese mit, und das darf er auch. Wenn du irgendwo eine Mietwohnung besichtigst, kannst du auch irgendeinen Fachmann mitbringen, warum sollte der VM das nicht dürfen? Du verrennst dich in irgendeine Idee! :???:

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#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Um der Frage vorzubeugen. Natürlich gibt es kein Gesetz in dem steht mit wem der VM die Wohnung besichtigen kann. Fakt ist dass er dieses Rechtn hat und da er die zusätzliche Person ja offensichtlich ausreichend lange vorher angekündigt hat, kann er diese Beischtigung durchaus auch mit einer weiteren Person durchführen.
Natürlich kann er an seiner Stelle auch eine bevollmächtigte Person schicken, ggf. aber auch eine weitere Person mitbringen die z.B. für Ihn im Rahmen einer Sachverständigentätigkeit bestimmte Dinge begutachtet oder auch nur als Zeugen.
Dieses Recht endet natürlich dort wo VM plötzlich mit 10 verschiedenen Personen ggf. unangemeldet die Wohnung besichtigen will.
Wenn Du Bedenken hast hinsichtlich eines ausgeglichenen Kopfverhältnisses bei der Besichtigung, dann musst Du eben zum Termin dafür sorgen, dass eine weitere Person Deines Vertrauens mit anwesend ist, ggf. den Termin verschieben so dass eine weitere Person zum Termin anwesend sein kann!
Darüber hinaus brauchst Du im Beisein des VM bzw. seiner Begleitperson ja keine Einlassungen zu jedweden Sachverhalten zu machen, mit denen man Dich ggf. konfrontiert.
Dabei solltest Du immer im Auge behalten, dass Du als Mieter zwar momentan der Besitzer der Wohnung bist, der Vermieter aber der Eigentümer der Wohnung ist.
Auch wenn Du vielleicht gerne Spielchen spielst oder mal austesten willst, "was dem VM zusteht", so ist er immer noch der Eigentümer und solange er sein Recht sein Eigentum zu begutachten nicht überstrapaziert (alle 3 Wochen oder immer mit seinen 10 angetrunkenen Kumpels), kann er dies dann ggf. gerichtlich durchsetzen, wobei die Kosten dann wohl bei Dir verbleiben dürften.
Letztenendes ist die Frage wann er besichtigt doch auch sekundär, weil er dann spätestens nach Deinem Auszug mit seiner weiteren Person besichtigt und dann immer noch genügend Zeit hat etwas von der Kaution abzuziehen.

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#14
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ausführungen. Eigentlich sollte ich mich damit auch gar nicht aufhalten nur er hat mich über lange Zeit mit wirklich gemeinen Dingen belästigt und jetzt will ich ihm auch in keiner Weise mehr zugestehen als ich muss. Man kann es auch kleinlich nennen.

Eigentum hin oder her:
§13 GG ..

An dieser Stelle mal an alle Mieter und Vermieter: behandelt euch gegenseitig wie Menschen, dann wird vieles leichter und angenehmer für beide Seiten..

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#15
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#16
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach, es ist meine Wohnung! ich zahle Miete und habe damit auch das Hausrecht und sollte damit auch bestimmen dürfen wer in meine Wohnung kommt und wer nicht (ausgenommen der Vermieter, da dieser ein berechtigtes Interesse hat).

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#17
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12317.05.2010 09:49:04
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

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#19
 Von 
sonnenblumenfeld
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal, es geht nicht um eine Wohnungsbesichtigung zwecks Weitervermietung!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.05.2010 09:49:04
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

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