Guten Tag,
mein ehemaliger Vermieter hat meine Wohnung sechs Wochen vor meinem Auszug besichtigt und mich auf keine Mängel hingewiesen.
Nun schreibt er, dass er die Kaution für 'Renovierungsarbeiten, die während der Mietszeit hätten durchgeführt werden müssen', einbehält.
In wie weit ist dies rechtens?
Im voraus vielen Dank,
Ianh
Wohnungsbesichtigung beim Auszug
13. August 2002
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Frage vom 13. August 2002 | 12:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung beim Auszug
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