Wohnungsbesichtigungen - Welche Grenzen kann man ziehen?

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
inge.koschmidder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigungen - Welche Grenzen kann man ziehen?

Hallo,

ich habe jetzt leider viele widersprüchliche Dinge gelesen was ein Mieter wie oft und wie lange mitmachen muss wenn die Wohnung in der er lebt verkauft wird.

Einerseits heißt es drei oder vier Termine im Monat für je 30 - 45 Minuten. Dann wieder zwei Stunden wären angemessen.

Einerseits soll man sich als Mieter nur so viele Leute gleichzeitig in die Wohnung lassen wie man im Auge behalten kann (zwei Augen, zwei Leute?!), auf der anderen Seite liest man von anderen hier, dass gern mal 30 - 40 Leute am Tag kommen. Selbst bei zwei Stunden und vier Leuten gleichzeitig wären das gerade einmal 12 Minuten je Gruppe.

Wenn ich acht Termine im Monat vorschlage, reicht das aus?

Wie geht man vor wenn Interessenten das Handy zücken und einfach Fotos machen? Ich weiß, dass sie das nicht dürfen... nur wissen die das auch? Darf ich die Löschung verlangen? Was ist wenn die Fotos direkt in einer Cloud gespeichert werden? Darf ich jemanden der einfach Fotos macht oder meine Schränke öffnet, meine Puppen anfasst sagen er muss sofort gehen?

Wie sieht das mit kleinen Kindern aus? Wenn die mir meine Puppen kaputt machen müssen die Eltern dafür ja nicht bezahlen. Kann ich sagen die Kinder dürfen nicht mit rein? Ich möchte nicht alles was zerbrechlich ist jede Woche einschließen müssen. Ich wohne ja schließlich hier.

Darf meine Videoüberwachung in der Wohnung an bleiben oder muss ich diese ausschalten?

Und muss ich Fragen der Interessenten oder des Maklers beantworten oder kann ich die einfach nur rein lassen?

Ich habe seit Jahren kein gutes Verhältnis zu meiner Vermieterin. Ich will dem Verkauf natürlich nicht im Wege stehen, aber ich fühle mich sehr unwohl wenn ich lese wie viele Personen da auf einmal in meiner Wohnung stehen könnten.

Liebe Grüße

Inge

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Es gibt keine festen Grenzen oder Zeiten.

Der Vermieter muss Rücksicht auf berechtigte Interessen des Mieters nehmen, der Mieter Rücksicht auf berechtigte Interessen des Vermieters.

Sonn- und Feiertage kann man ausschließen, Besichtigungen spätabends oder frühmorgens auch. Ein berufstätiger Mieter muss ggf. sich von jemandem vertreten lassen, wenn sonst keine Besichtigungen wochentags tagsüber möglich sind.

Zitat:
Einerseits heißt es drei oder vier Termine im Monat für je 30 - 45 Minuten. Dann wieder zwei Stunden wären angemessen.

Das hängt auch davon ab, wieviele Interessenten denn besichtigen wollen...

Zitat:
Wenn ich acht Termine im Monat vorschlage, reicht das aus?

Das finde ich äußerst großzügig. M.E. kann man es dem Vermieter zumuten, die Besichtigungstermine auf einen Termin pro Woche zusammenzulegen.

30 bis 40 Leute auf einmal muß man nicht in die Wohnung lassen, das wäre unzumutbar.

Zitat:
Wie geht man vor wenn Interessenten das Handy zücken und einfach Fotos machen? Ich weiß, dass sie das nicht dürfen... nur wissen die das auch?

Egal, sie dürfen es nicht. Tun sie es trotzdem, muss auch der Vermieter sie daran hindern. Passiert das immer wieder, muss der Vermieter notfalls den Leuten vorher die Handys und Kameras abnehmen. Sonst braucht man niemanden mehr in die Wohnung zu lassen.
Zitat:
Darf ich die Löschung verlangen?

Selbstverständlich.
Zitat:
Was ist wenn die Fotos direkt in einer Cloud gespeichert werden?

Genauso.
Zitat:
Darf ich jemanden der einfach Fotos macht oder meine Schränke öffnet, meine Puppen anfasst sagen er muss sofort gehen?

Das Hausrecht in der Wohnung hat der Mieter, nicht der Vermieter. Der Mieter darf jeden jederzeit rauswerfen.

Der Mieter muss bestimmte Besucher in bestimmten Situationen zulassen - wird das überschritten, darf er die Personen der Wohnung verweisen, und kann dafür auch die Polizei zur Hilfe rufen.

Ob der Mieter da nun seine Rechte überschritten hat oder nicht - das pult im Streitfall ein Gericht auseinander.

Zitat:
Wie sieht das mit kleinen Kindern aus? Wenn die mir meine Puppen kaputt machen müssen die Eltern dafür ja nicht bezahlen. Kann ich sagen die Kinder dürfen nicht mit rein?

Kinder müssen nicht mit besichtigen können. Davon abgesehen kann man auch jeden Besichtiger vorher eine Erklärung unterschreiben lassen, daß er für alle Schäden, die seine Kinder anrichten, unbegrenzt die Haftung übernimmt.
Zitat:
Darf meine Videoüberwachung in der Wohnung an bleiben oder muss ich diese ausschalten?

Die muss m.E. aus.
Zitat:
muss ich Fragen der Interessenten oder des Maklers beantworten

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
inge.koschmidder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz vielen herzlichen Dank. Das hilft mir viel weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 4486x hilfreich)

Das ist ein Laienforum. Rechtsichere Antworten wirst du auch hier nicht bekommen. Ich bezweifle jedoch, dass es überhaupt für diese Thematik solche gibt. Es kommt leider wie so häufig auf den Einzelfall an.

Zitat (von inge.koschmidder):
Wenn ich acht Termine im Monat vorschlage, reicht das aus?
Termine müssen mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten (das kann der Makler sein) koordiniert werden. Beide Seiten können beliebig viele Termine vorschlagen. Wenn der andere nicht einverstanden ist, bringt das aber nichts. Am einfachsten ist es meiner Meinung nach, wenn man zum Telefonhörer greift und mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten Termine abspricht. Notwendig ist das jedoch nicht. Der Mieter kann auch auf die Vorschläge des Vermieters warten und dann darauf reagieren. Wenn er keine Zeit hat, bietet er halt Alternativtermine an. Zur Vermeidung eines PingPong-Spiels würde ich aber wie gesagt zum Telefon raten.

Zitat (von inge.koschmidder):
Wie geht man vor wenn Interessenten das Handy zücken und einfach Fotos machen? Ich weiß, dass sie das nicht dürfen... nur wissen die das auch?
Man sagt es ihnen. Wenn sie es doch machen, so kann man auf der maximalen Eskalationsstufe die Personen auf Unterlassung verklagen. Möglich ist auch, direkt vorm Eintreten in die Wohnung darauf hinzuweisen, dass Fotos nicht erlaubt sind. Normalerweise werden sich die Leute daran halten.

Zitat (von inge.koschmidder):
Darf ich jemanden der einfach Fotos macht oder meine Schränke öffnet, meine Puppen anfasst sagen er muss sofort gehen?
Wenn du vorher darauf hingewiesen hast, kannst du ihm Hausverbot erteilen und sofort vor die Tür setzen. Das sollte dann auch rechtlich haltbar sein.

Zitat (von inge.koschmidder):
Wie sieht das mit kleinen Kindern aus?
Sind seltenst mit dabei. Im Zweifel haftet meiner Meinung nach der Vermieter bzw. sein Beauftragter. Er muss die Besichtiger so beaufsichtigen, dass dem Mieter kein Schaden entsteht. Kinder von vorn herein von der Besichtigung ausnehmen, wäre rechtlich wohl möglich aber doch eher ungewöhnlich.

Zitat (von inge.koschmidder):
Darf meine Videoüberwachung in der Wohnung an bleiben oder muss ich diese ausschalten?
Ich vermute, sie darf anbleiben. Aber natürlich musst du alle nachweisbar darauf hinweisen, dass die Wohnung videoüberwacht ist.

Zitat (von inge.koschmidder):
Und muss ich Fragen der Interessenten oder des Maklers beantworten oder kann ich die einfach nur rein lassen?
Du musst keine Fragen beantworten. Du musst noch nicht einmal anwesend sein. Nur den Zutritt musst du gewähren.

Zitat (von inge.koschmidder):
Einerseits soll man sich als Mieter nur so viele Leute gleichzeitig in die Wohnung lassen wie man im Auge behalten kann (zwei Augen, zwei Leute?!), auf der anderen Seite liest man von anderen hier, dass gern mal 30 - 40 Leute am Tag kommen.
Es geht offenbar um einen Hausverkauf. Da sind mehrere Bewerber gleichzeitig eher ungewöhnlich. Massenbesichtigungen sind da nicht zu erwarten. Im übrigen kannst du natürlich verlangen, dass die Besichtiger zusammenbleiben und nicht einzeln durch die Räume gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Davon abgesehen kann man auch jeden Besichtiger vorher eine Erklärung unterschreiben lassen, daß er für alle Schäden, die seine Kinder anrichten, unbegrenzt die Haftung übernimmt.

Nette Idee, nur leider funktioniert das "Eltern haften für Ihre Kinder" nicht immer ...



Zitat (von inge.koschmidder):
Darf meine Videoüberwachung in der Wohnung an bleiben oder muss ich diese ausschalten?

Sofern alles DSGVO konform ist, darf diese anbleiben.



Zitat (von inge.koschmidder):
Und muss ich Fragen der Interessenten oder des Maklers beantworten oder kann ich die einfach nur rein lassen?

Man muss keine Fragen beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.799 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen