Wohnungsbesichtigungen

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
Wohnungsbesichtigungen

Hallo,

ich habe Ende August einen Mietvertrag ab 1.11.08 abgeschlossen. Ferner habe ich mit dem Vormieter einen Kaufvertrag über in der Wohnung vorhandenen Komponenten geschlossen.

Nun haben sich leider persönlich einige Dinge verändert, die mich zur Kündigung des Mietverhältnisses bewegen. Ich werde es diese Woche zum 31.12.08 kündigen.

Vertraglich hat der Vermieter mir als Zusatz vermerkt, dass ich ihm einen Nachmieter vorschlagen darf. Dies haben wir aufgenommen, damit ich die Möglichkeit habe, Interessenten zu selektieren, die mir die sehr teuren Komponenten ebenfalls wieder abnehmen.

Der Vormieter scheint derzeit nicht viel Zeit zu haben, um Besichtigungen durchzuführen, die evtl. schon einen Nachmieter zum 1.11. herbeiführen könnten. Hieran wäre mir natürlich gelegen, um evtl. ganz ohne Kosten davon zu kommen.

Muss der Vormieter auch unter den gegebenen Umständen Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigungen ermöglichen?


Grüße
Markus




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Der Vormieter hat mit Dir als Nachmieter nichts zu schaffen, sondern mit seinem Vertragspartner, und das ist der Vermieter. Selbst der Vermieter müsste sich nach seinem Mieter richten, wenn es um Besichtigungen geht. Diese müssen rechtzeitig angekündigt werden.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Das wäre eine Sache, die der VERMIETER mit dem Vormieter ausmachen müsste. Ich denke mit Dir selber muss er sich nicht abgeben (nicht böse gemeint !!).

Und Du weist sicherlich, daß er den nachmieter nicht akzeptieren muss !

Gruß
Michael

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#3
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Puh, dann stehe ich jetzt ganz schön doof da (es geht um 18000 €), da das Mobiliar ohne die Wohnung nicht viel wert ist. Wie soll ich schon eine maßangefertigte Luxusküche außerhalb der Wohnung an den Mann bringen?

Any tips?

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Dass sich bei Dir persönlich einiges verändert hat kann doch nicht das Problem von Vormieter und Vermieter sein... Tztztztz... Wie hast Du Dir das gedacht? Ich kann doch nicht einfach einen Mietvertrag unterschreiben, dem Vormieter Ablöse zahlen, um dann plötzlich zu sagen: Och nö, ich mag doch nicht mehr!

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

@Dinsche

Warum regst Du Dich denn jetzt so auf ??
Er hat doch nicht gesagt, daß er von dem allen nichts mehr wissen will !

Hier wird ja jedem nur noch schlechtes unterstellt.

Ich würde mit dem Vormieter mal sprechen, was er sich vorstellen kann, vieleicht eine Vertragsauflösung gegen eine gewisse Abstandssumme ?? Dann hat er was bekommen und Du bist raus.

Gruß

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Ich reg mich halt auf, wenn ich solche Fragen lese... Am Ende ist der Vormieter der Böse, weil der sein versprochenes Geld haben möchte, und der Vermieter ist böse, weil er den neuen Mieter nicht mehr aus dem Vertrag lassen möchte, sondern auf die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist besteht.

Glaube kaum, dass sich so schnell jemand finden lässt, der mal so 18.000,- EUR Ablöse zahlen wird. Und wer muss suchen? Der Vormieter einen, der ihm den Kram abkauft, und der Vermieter, weil er einen neuen Mieter braucht.

Dann diese Begründung: Persönliche Dinge... Es gibt Dinge, mit denen man einfach rechnen und die man einkalkulieren muss, bevor man Verträge unterschreibt! So ist das Leben!

Any tips? Klar! Mach das was der Vormieter gemacht hat... Verkauf die Küche, und wenn nötig, halt bei eBay! Stell sie unter, inseriere sie... Whatever!

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#7
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Was ich gänzlich nicht verstehe, wie kann man eine so hohe Summe in eine Ablöse investieren.

Ich würde niemals dies in einer Mietwohnung bezahlen und habe auch niemals eine Ablöse gezahlt!

U.U. tatsächlich ein Verkauf über e-bay, was da allerdings an Erlös erzielt wird, ist sehr fraglich.

Dem VM gehört es nicht, er wird auf Demontage bestehen !

Was tun ? :???:

MFG

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 438x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

@ Dinsche

Entschuldige bitte, ist normal nicht mein Tonfall, aber Du hast einen Knall !!!

Gerade Markus hat hier als einer der wenigen ganz vernünftig gefragt, ihm ist klar, daß er 3 Monate Kündigungsfrist hat, auch wenn er nicht einzieht und er will sich auch vor nichts drücken. Heb Dir doch solche Posts für die auf, die ihre Mitmenschen wirklich besch...en wollen.

Gruß

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#10
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke, dass hier manche wirklich erkennen, dass ich mich vor nichts drücken möchte.

Ein Vorgesetztenwechsel macht das Prozedere leider notwendig, da die ursprüngliche Planung mit neuem Chef nicht aufrecht erhalten bleibt. Da ich eben in einer Branche mit viel Dynamik tätig bin, miete ich und kaufe nicht.

@Dinsche:
Wo habe ich denn geschrieben, dass der Vormieter das Problem hat, wem er sein Zeug verkaufen will und der Vermieter, an wen er vermietet??? Es ging mir einzig und allein darum, wie das mit dem Zutritt zur Wohnung aussieht. Der Vormieter bekommt am 1.11. sein Geld, das steht für mich außer Frage. Möchte mich vor nichts drücken. Um Weitervermietung kümmere ich mich in Absprache mit dem Vermieter selbst. Allein darum geht´s. Der Vermieter ist sehr korrekt zu mir und so behandele ich ihn auch.

Habe heute mit dem Vermieter telefoniert. Der unterstützt mich jedenfalls und läßt mir Gelegenheit, einen Nachmieter zu suchen, der das Zeug übernimmt.

Wie es aussieht, ist der Vormieter schon an seinem neuen Einsatzort tätig und kommt nur gaaanz selten zuhause vorbei. Der Vermieter will mal versuchen, einen Schlüssel zu bekommen, da die Wohnung schon fast leer ist. Mich würde interessieren, wie quer man sich als Vormieter hier stellen kann? Kann einen ganzen Monat lang jegliche Besichtigung verweigert werden?

Übrigens geht es um eine teure Luxusküche, von März 2008 - also absolut neu - die € 17500,- gekostet hat und sich noch in der Garantie befindet. Ebenfalls geht es um ein Heimkino mit Projektor, echtem Kinosound, etc.

Der Vertrag über die Ablöse ist ein reiner Kaufvertrag ohne Bezug auf die Wohnung.


Grüsse
Markus

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2089x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
andyeifel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 6x hilfreich)

Also wenn sich deine finanziellen Mittel geändert haben, sollte man doch darüber eine Lösung finden und das hat nun nichts mit besch...en zu tun, es muss ja eine Lösung gefunden werden.
Natürlich will der Vermieter auch sein Geld, daher würde ich es erstmal mit einem dir zumutbaren Vergleich versuchen. Ich weiss nur nicht, wie du das Objekt zum 1.11 weitervermieten willst, da ja dein Vertrag erst dann beginnt.

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