Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

28. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

Angenommen Unternehmer U bewegt Programmierer P zum Umzug in eine neue Wohnung in einer anderen Stadt.

U hat sich bereit erklärt, die Miete der alten Wohnung für 3 Monate zu übernehmen. Eigentlich könnte U die Wohnung direkt an einen anderen Mitarbeiter (Administrator A, der das Projekt des Ps nun bei dessen alten Auftraggeber übernimmt) übergeben; hier stellt sich jedoch der VM des P quer, weil er keinen Einziehen haben mag, der noch in der Probezeit ist. VM will also 3 Monate Leerstand, verlangt nun aber von P, dass der Makler zu jeder Zeit rein kann.
In der jetzigen Konstellation will P jedoch erst über die Jahre seine Wohnung in der alten Stadt räumen, und sich jetzt auf das neue Projekt konzentrieren. P fühlt sich nicht wohl, wenn VM oder dessen Makler ohne ihn durch die Wohnung gehen. P kennt A und hätte nichts dagegen, dass dieser in der Wohnung mit seinen Sachen ist.P kommt ursprünglich aus Kiel, geht jetzt von Leipzig nach Nürnberg. A kommt aus Kiel, und soll jetzt nach Leipzig. Damit wird es nicht schwer, für A eine bleibe zu finden, aber in wie weit darf VM einen unbeschränkten Zugang zu der Wohnung des Ps verlangen?

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
unbeschränkten Zugang


Gar nicht. Allerdings kann der Vermieter Besichtigungstermine verlangen, die mit einem berufstätigen Mieter mit ausreichender Vorlaufzeit abgesprochen werden müssen.
Oder der Mieter stellt dem Vermieter Besichtigungstermine zu üblichen Zeiten zur Verfügung, wie z.B. Mo und Mi von 16-18 Uhr. Kann der Mieter nicht anwesend sein, darf er natürlich auch eine Person seines Vertrauens den Schlüssel geben, um die Besichtigungstermine zu gewähren.



-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Und wie sieht das ganze aus, wenn ein Makler ins Spiel kommt. Weil der VM will einen Makler haben. U hat in der Stadt mehrere Techniker angestellt, die diese Termine Wahrnehmen könnten. Natürlich nicht unentgeldlich.

Wie sieht es aus, wenn P Samstags oder Freitags anbietet, und für die Anfahrt (N-L 275km) 550*0,3 = 165€ verlangt, und mit den noch folgenden Mietzahlungen verrechnet.

Ziel ist es, den A das Mietverhältnis übernehmen zu lassen, oder aber das Mietverhältnis zum 30.11 zu beenden.

Das geht aber nicht, wenn der Makler zum 1.2. sucht.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Vielleicht noch mal die Antwort von SueCologne lesen?
Oder hier noch mal derselbe Inhalt, gezielt auf die jetzt gestellten Fragen formuliert:

quote:
Wie sieht es aus, wenn P Samstags oder Freitags anbietet, und für die Anfahrt (N-L 275km) 550*0,3 = 165€ verlangt, und mit den noch folgenden Mietzahlungen verrechnet.
Der Vermieter hat wöchentlich ein Recht auf ein bis zwei Besichtigungstermine für Mietinteressenten. Das muss er dem Mieter NICHT extra bezahlen, er muss die Termine nur mit dem Mieter abstimmen. Wenn der Mieter also den Freitag anbietet, dann muss der Vermieter (oder der Makler als sein Erfllungsgehilfe) schon sehr gute Argumente haben, wenn
er stattdessen den Donnerstag will. Die Kosten, die der Mieter für den mit ihm abgestimmten Termin hat, sind aber dessen Problem.
quote:
Ziel ist es, den A das Mietverhältnis übernehmen zu lassen, oder aber das Mietverhältnis zum 30.11 zu beenden.
Das Ziel, dass der A das Mietverhältnis übernehmen kann, ist nur ein Ziel des Mieters. der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen, weder zum 1.12. noch zum 1.2.
Wenn er bereits einen Makler eingeschaltet hat, wird er das wohl auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

man könnte noch mal mit dem Vermieter reden, ob P der Mieter bleibt und A der Untermieter wird.

Das wird aber nur klappen, wenn es alleine um die Bonität geht, da P der Schuldner bleibt.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen