Bei einem Einbruch wurde die Wohnungseingangstür zerstört.
Sie wurde notdürftig reparaiert und muss nun ersetzt werden, m. M. nach auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Was kann ich tun, falls sich die Verwaltung der Kostenübernahme widersetzt?
Gruss von Ute
Wohnungseingangstür, WEG Eigentum
13. Juli 2002
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Frage vom 13. Juli 2002 | 15:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungseingangstür, WEG Eigentum
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