Hallo zusammen,
nachdem zum 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist, habe ich ordnungsgemäß eine Wohnungsgeberbescheinigung zu meiner Ummeldung im Bürgerbüro mitgebracht.
Nur teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass Sie die Ummeldung zwar durchführen kann, ich aber innerhalb von 2 Wochen einen Nachweis darüber erbringen muss, dass der Vermieter tatsächlich der Eigentümer unserer Wohnung (bzw. irgendeiner Wohnung in dem Mehrfamilienhaus) ist. Dieser ist der Meldebehörde wohl noch nicht als Eigentümer bekannt.
Als Nachweis würde z.B. ein Grundbuchauszug, Rechnung über Gebührenrechnung für die Müllabfuhr, Kaufvertrag o.Ä. genügen. Kann sie dies von uns überhaupt verlangen? Schließlich sind das Dokumente, die mich als Mieterin nichts angehen. Ich bin den Pflichten aus dem Bundesmeldegesetz nachgekommen. Jetzt wird mir ein Bußgeld bis zu 1000 € angedroht, wenn ich den Nachweis nicht erbringe. Ich habe bei meinem Vermieter bereits einen Nachweis angefragt, bin mir aber nicht sicher ob er es so toll finden wird.
Ich weiß bereits, dass das Gesetz sehr unausgereift ist und es großen Diskussionsbedarf ausgelöst hat. Ich hoffe trotzdem, dass mir hierzu jemand etwas sagen kann bzw. eventuell schon etwas ähnliches erlebt hat.
Vielen Dank für eure Hilfe
Wohnungsgeberbescheinigung - Nachweis Eigentümerschaft Vermieter
12. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2016 | 13:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsgeberbescheinigung - Nachweis Eigentümerschaft Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Februar 2016 | 13:14
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Zitat:Nur teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass Sie die Ummeldung zwar durchführen kann, ich aber innerhalb von 2 Wochen einen Nachweis darüber erbringen muss, dass der Vermieter tatsächlich der Eigentümer unserer Wohnung (bzw. irgendeiner Wohnung in dem Mehrfamilienhaus) ist. Dieser ist der Meldebehörde wohl noch nicht als Eigentümer bekannt.
Sie haben nur die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Das haben Sie getan.
Fordern Sie die Verwaltung schriftlich unter kurzer Fristsetzung auf, nunmehr die Anmeldung durchzuführen.
#2
Antwort vom 12. Februar 2016 | 13:23
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Der Wohnungsgeber, wenn auch Eigentümer, muß ja in dieser Bescheinigung seine Anschrift und Telefonnummer angeben.
Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer muß er Angaben zu diesem machen. Also mindestens Name und Anschrift.
Sage dem Bearbeiter beim EMA das sich bitte an den Vermieter bzw. Eigentümer direkt wenden möchte.
Der Vermieter bzw. Eigentümer ist nicht verpflichtet Dir irgendwelche Dokumente auszuhändigen und Du nicht verpflichtet nachzuweisen das der Vermieter auch der Eigentümer ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Februar 2016 | 13:58
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Dieser ist der Meldebehörde wohl noch nicht als Eigentümer bekannt.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer.
An wen haben die denn die Rechnung geschickt ?
Und jetzt?
Schon
266.512
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
29 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten