Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug des Neffens

15. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug des Neffens

Hallo,
ich wohne hier seit 1958 in einer Wohnung, die von der Stadt vermietet wird. 1992 wurde mein jüngster Neffe geboren und wuchs ebenfalls in dieser Wohnung auf. Später ging er ins Ausland und war hier zeitweilig abgemeldet. Seit Anfang 2021 ist er wieder in Deutschland und hatte hier in der Nähe eine eigene Wohnung. Da die Lebenshaltungskosten (Energie usw.) mittlerweile immens gestiegen sind, haben wir beschlossen, zusammen in meiner Wohnung zu leben (84 qm). Er wird dafür keine Miete bezahlen. Frage: braucht er für die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung und wenn ja, wer stellt sie aus? Oder reicht eine formlose Bestätigung von mir, dass er bei mir wohnen kann?
Vielen Dank im Voraus

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Frage: braucht er für die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung

In der Regel wird das Amt diese verlangen, da gesetzlich vorgeschrieben.



Zitat (von andi112):
wenn ja, wer stellt sie aus?

Wie der Name es schon sagt, immer der Wohnungsgeber.



Und nicht die Zustimmung des Vermieters vergessen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und nicht die Zustimmung des Vermieters vergessen ...


Der Vermieter muss auch in der Wohnungsgeberbescheinigung angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und nicht die Zustimmung des Vermieters vergessen ...
Da kann man jetzt streiten, ob der Vermieter zustimmen muss. Das hängt davon ab, ob der Neffe in diesem speziellen Fall noch unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fällt. Informiert werden sollte der Vermieter auf jeden Fall. Zur Sicherheit kann man ihn auch um Zustimmung fragen. Alles weitere kann man diskutieren, wenn die Zustimmung nicht gegeben wird oder wenn der Vermieter die Zustimmung nur bei einer Mieterhöhung erteilen will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Der Vermieter muss auch in der Wohnungsgeberbescheinigung angegeben werden.
Nein. Der Eigentümer muss angegeben werden. Und Eigentümer und Vermieter können auch mal unterschiedlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nein. Der Eigentümer muss angegeben werden. Und Eigentümer und Vermieter können auch mal unterschiedlich sein.

Was eher selten vorkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da kann man jetzt streiten, ob der Vermieter zustimmen muss

Ja, ist ein Grenzfall.
Aber ichngehe da von einer "Zustimmungpflicht" des Vermieters aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Zu der von meiner Gemeinde zu Verfügung gestellten Wohnungsgeberbescheinigung habe ich noch ein paar Fragen:
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=602319&p=1
Bitte auf Weiter klicken:
zu 1.1. Name der juristischen Person: ist die Stadt (Gesellschaft)? Der Rest in dieser Zeile fällt dann weg?
zu 2. Einzugsdatum: das ist das Einzugsdatum der einziehenden Person und nicht das Datum, zu dem ich eingezogen bin?
zu 3. Personen: Hier wird nur die Person eingetragen, die einziehen will und nicht alle die Personen, die bereits da schon gemeldet sind?
Sorry, wenn ich so banale Fragen stelle. Aber bei Behörden weiß man nie, wie die ticken!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Bitte auf Weiter klicken:


?
Setz erst mal den richtigen LINK ein, damit man die Fragen auch ordentlich beantworten kann.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Zuerst oben Formulare/E-Services anklicken
Dann geht es mit a) weiter

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachfolgend der aus dem pdf kopierte Abschnitt:

1.1 Eigentümer/in
Name der juristischen Person Name/Ansprechpartner/in bei jur. Personen Vorname
Straße Hausnummer PLZ Ort
2. Wohnung Einzugsdatum
Straße Hausnummer PLZ Ort
weitere Adressinformationen (zum Beispiel Stockwerk oder Wohnungsnummer/Ortsteil)
3. Personen
In die oben genannte Wohnung ist/sind folgende Person/en eingezogen (gegebenenfalls bitte Beiblatt verwenden)
Nr. Familienname Vorname/n
1.
2.
3.
4.
5.
6.

Und hier noch einmal die Fragen dazu:
zu 1.1. Name der juristischen Person: ist die Stadt (Gesellschaft)? Der Rest in dieser Zeile fällt dann weg?
zu 2. Einzugsdatum: das ist das Einzugsdatum der einziehenden Person und nicht das Datum, zu dem ich eingezogen bin?
zu 3. Personen: Hier wird nur die Person eingetragen, die einziehen will und nicht alle die Personen, die bereits da schon gemeldet sind?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ja, und was fehlt dir nun noch ?

- 1. Der Wohnungsgeber bist du
- 1.1 Du bist nicht der Eigentümer der Wohnung, also nichts ankreuzen
- 1.2. Eigentümer/Vermieterin ist die Stadt/Wohnungsgesellschaft (dein Vermieter)
- 2. Wohnung ist deine Wohnung
-3. Person, die einzieht, ist dein Neffe
- Unterschrift als Wohnungsgeber von dir.

Unabhängig davon benötigst du die Zustimmung von deinem Vermieter, dass dein Neffe einziehen kann.

Du kannst das Formular auch blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und deinem Neffen mitgeben, wenn der zur Meldebehörde geht.

Auch deine Stadt hat eine online-Terminreservierung.
https://www.ulm.de/rathaus/stadtverwaltung/b%C3%BCrgerdienste/melde-und-ausweiswesen/terminvereinbarung-meldebehoerde

Danach ist aktuell am 13.12. der nächstmögliche freie Termin für die Ummeldung innerhalb der Stadt


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die prompte Antwort. Jetzt ist alles klar! Einen Termin hat er schon am kommenden Freitag.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Einen Termin hat er schon am kommenden Freitag.


Wer er? Du hast du schnell die Erlaubnis des Vermieters erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
mein Neffe war am 17.12. beim Meldeamt und wurde abgewiesen, weil ich in der Wohnungsgeberbestätigung unter Punkt 2 (Einzugsdatum) nicht das aktuelle Datum eingetragen hatte, sondern das, an dem er wirklich umzieht (4.12.). Anstatt das Formular einfach noch einmal auszudrucken und richtig auszufüllen, wird man einfach weggeschickt. Heute war ich dann mit ihm noch einmal bei der Meldestelle. Es war in der Wohnungsgeberbestätigung alles korrekt ausgefüllt, nun wollte sie plötzlich eine Bestätigung vom Vermieter haben. Wie ich schon weiter oben schrieb, zieht er ja nur bei mir ein, ohne Miete zu zahlen. Und als Neffe ist er ja sowieso Familienmitglied. Deswegen verstehe ich nicht, wieso er eine Bestätigung vom Vermieter braucht. Wie ist eure Meinung dazu?
Im übrigen wurde das Formular b) garnicht benötigt!
Die Zeit drängt, denn er will am 4.12. einen schon länger geplanten langfristigen Urlaub antreten und braucht die Ummeldebestätigung, damit er ab diesem Zeitpunkt nicht länger mit Stromkosten, GEZ usw. belastet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von andi112):
un wollte sie plötzlich eine Bestätigung vom Vermieter haben.

Welcher Vermieter? Er hat doch gar keinen Vermieter.
Und auf welcher Rechtsgrundlage konkret erfolgt diese Forderung?



Zitat (von andi112):
damit er ab diesem Zeitpunkt nicht länger mit Stromkosten, GEZ usw. belastet wird.

Da hilft eine Meldebestätigung aber nicht wirklich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Die Zeit drängt, denn er will am 4.12. einen schon länger geplanten langfristigen Urlaub antreten und braucht die Ummeldebestätigung, damit er ab diesem Zeitpunkt nicht länger mit Stromkosten, GEZ usw. belastet wird.


Strom kann er doch einfach so abmelden und GEZ muss er dann halt über den Urlaub noch zahlen.

Wie hast du so schnell die Genehmigung zur Untervermietung erhalten oder machst du einfach so was du willst?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Deswegen verstehe ich nicht, wieso er eine Bestätigung vom Vermieter braucht. Wie ist eure Meinung dazu?
Gründe könnten sein:
- Du hast das Formular falsch ausgefüllt (insb Punkt 1)
- Die Meldebehörde geht von einem weiteren Hauptmieter aus, damit muss die Bestätigung von Deiner Vermietungsgesellschaft ausgestellt werden.

Zitat (von andi112):
Und als Neffe ist er ja sowieso Familienmitglied.
Hat aber keine rechtliche Bedeutung. Der Zuzug von Familienangehörigen ohne erforderliche Genehmigung des Vermieters betrifft nur Eltern, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, nicht aber entfernte Verwandte wie einen Neffen.

=> Du müsstest einen "Untermietvertrag" mit Deinem Neffen schließen. Der Untervermietung muss Dein Vermieter zunächst zustimmen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
allen vielen Dank für die Antworten. Es hat mir bei der Wahrheitsfindung sehr geholfen.
Nachdem mein Neffe beim 2. Mal bei der Meldestelle wegen der fehlenden Vermieterbestätigung zurückgewiesen wurde, nahm er Anfang dieser Woche noch einmal Kontakt per Mail mit der Meldestelle auf. Er bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr.......
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir hatten gestern schon Kontakt.

Wenn Sie die Wohnungsgeberbestätigung erhalten haben, können Sie gleich zu uns in die Olgastr.66, 89073 Ulm ohne Termin (zu unseren Öffnungszeiten) vorbei kommen, damit wir Sie ummelden können. Bitte bringen Sie diese E-Mail mit.
Mit freundlichen Grüßen

Mit Wohnungsgeberbestätigung war allerdings die Bestätigung vom Vermieter gemeint. Die bekamen wir dann am nächsten Tag per Mail. Am Donnerstag waren wir dann bei der Meldestelle und innerhalb einer halben Stunde incl. Wartezeit war alles erledigt.
Es geht also doch!!!!!! :smile:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.140 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen