Wohnungsgesellschaft akzeptiert Kündigung nicht!

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gura
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsgesellschaft akzeptiert Kündigung nicht!

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin damals mit meiner Ex-Freundin zusammen in eine Mietwohnung gezogen, beide haben den Vertrag unterschrieben, dass Problem ist, dass wir uns getrennt haben und Sie das Land verlassen hat. Leider kenne ich keine Ihrer Freunde oder Familienangehörige und weiß auch nicht wohin Sie gegangen ist. Ich vermute Sie ist in Kolumbien oder Indien. Jetzt habe ich das Problem, dass ich meine Wohnung ohne Ihre Unterschrift nicht Kündigen darf und weiß jetzt absolut nicht was ich dagegen tun kann. Die WGS meinte nur, dass ich selber Schuld bin und dass ich solange für die Wohnung zu zahlen habe bis ich die Unterschrift von Ihr vorlegen kann. Die sind der Meinung niemand verschwindet einfach so. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Ich kann mir die Wohnung einfach nicht mehr leisten und fühle mich irgendwie von der WGS erpresst. Hat einer eine Idee wie man rechtlich dagegen vorgehen kann? Hab ich überhaupt eine Chance die Wohnung ohne Sie jemals kündigen zu können?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

1. Methode:
Die Damen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Dafür müsste eine öffentliche Zustellung der Klage erfolgen. Um das zu erreichen, müsste man beweisen, das die Klage nicht anders zugestellt werden kann.
Selbst mit einem versierten Anwalt, würde das wohl 6-12 Monate dauern und recht teuer werden.


2. Methode:
Das ist die "brutale". Neue Wohnung suchen und Mietzahlungen komplett einstellen. Normalerweise kündigen die dann recht schnell und auch fristlos. Deshalb sollte man dann auch eine neue Wohnung haben.
Billig wird auch das nicht und die Schufa ist dann wohl auch eine Weile im Keller.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Gura):
Ich kann mir die Wohnung einfach nicht mehr leisten und fühle mich irgendwie von der WGS erpresst.


Dazu muss man auch den Vermieter verstehen. Wenn man Dich jetzt kündigen lässt und die Wohnung neu vermietet, dann hat er ein großes Problem, wenn die Ex plötzlich vor der Tür steht und in ihre Wohnung will, denn sie hat ja einen gültigen Mietvertrag.

Somit wäre ich mit Erpressung sehr vorsichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Erst mal selber eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten, evtl. ist sie ja rigendwo gemeldet oder hat sich abgemeldet.

Sie kennen keine Freunde Ihrer EX? ... denken Sie mal nach ... evtl. fällt Ihnen ja doch noch was ein.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Gura):
Ich kann mir die Wohnung einfach nicht mehr leisten
Das wäre ein möglicher Grund für eine Untervermietung. Ist die Wohnung WG tauglich? Dann könntest du einen Untermieter suchen und den Vermieter unter Nennung des Untermieter-Kandidaten nach § 553 BGB zur Genehmigung des Untermieters auffordern.

Streng genommen kann aber auch das problematisch sein, wenn die Ex plötzlich wieder vor der Tür steht und in "ihre" Wohnung will. Auch bin ich nicht sicher, ob der Vermieter die Genehmigung erteilen muss, wenn die Aufforderung dazu nur von dir stammt. Dazu müsstest du mal nachschauen, ob es im Mietvertrag eine Vollmachtsklausel gibt. Für solche Fälle wäre das meines Wissens nach zumindest möglich.

Ansonsten sehe ich nur die Chance über eine öffentliche Zustellung. Dazu solltest du aber einen Anwalt beauftragen. Auch eine Klage gegen die Ex auf Tragung der Kosten wäre möglich. Sollte die Ex dann in den nächsten 30 Jahren wieder auftauchen, dann gäbe es zumindest eine Chance, diese Kosten von ihr wiederzubekommen. Aber auch dazu solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Dazu muss man auch den Vermieter verstehen. Wenn man Dich jetzt kündigen lässt
Es geht hier nicht um "lassen" oder Freundlichkeit oder Unfreundlichkeit des Vermieters.
Eine wirksame Kündigung muss nunmal von allen Mietern unterschrieben sein.

Zitat (von AltesHaus):
Erst mal selber eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten, evtl. ist sie ja rigendwo gemeldet oder hat sich abgemeldet.
Das dürfte zunächst mal das Sinnvollste sein.
Und mal in alle Richtungen überlegen, ob von irgendwo/irgendwem Nachweise für eine Aufgabe der Wohnung beizubringen sind.
Was hat die Person denn in Deutschland gemacht? (gearbeitet/studiert)
Wie war die Person krankenversichert?
Womöglich gibt es ja doch irgendwelche Nachweise oder zumindest Aussagen aus dem Bekanntenkreis.

Ggf. sprich mal mit dem Vermieter - möglicherweise reicht ihm auch eine entsprechende schriftliche Erklärung mit Verpflichtungserklärung.
D.h. du versicherst ihm, dass aufgrund welcher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass die Mitmieterin ihren Mitbesitz an der Wohnung aufgegeben hat, dass sie nach ... verschwunden ist.
Du stellst den Vermieter aus seiner Haftung frei und wirst ggf. ihm entstehende Kosten/Schaden im Fall, dass sie trotz aller Anhaltspunkte wiederkommen und Ansprüche auf die Wohnung geltend machen wird, ersetzen.

Wenn dieser Fall tatsächlich eintreten sollte, dann wäre sie dir gegenüber auch für die seit ihrem Verschwinden angefallenen Mieten hälftig haftbar. Dadurch dürfte Dein Risiko in diesem Fall noch etwas draufzahlen zu müssen gen null gehen.

Die Methode 1 ist der normale, für solche Fälle vorgesehene Rechtsweg und kostet dich ebenso wie Methode 2 auf jeden Fall eine Stange Geld.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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